Weitere Entscheidung unten: SG Dresden, 25.04.2005

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   OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03   

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https://dejure.org/2004,11466
OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03 (https://dejure.org/2004,11466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2004 - 7 U 230/03 (https://dejure.org/2004,11466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2004 - 7 U 230/03 (https://dejure.org/2004,11466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit zur Schaffung der Voraussetzungen für deren Geltendmachung bereits in erster Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung von Angriffsvorbringen oder Verteidigungsvorbringen einer Partei; Enstehen ihrer Voraussetzungen im Berufungsrechtszug; Möglichkeit der Partei die Voraussetzungen schon im ersten Rechtszug zu schaffen; Notwendigkeit der Täuschungshandlung eines Organs für eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 531

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531
    Keine Zulassung von Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen einer Partei nach § 531 ZPO , wenn die entstandenen Voraussetzungen im ersten Rechtszug geltend gemacht wurden aber durch Nachlässigkeit versäumt wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Dinglicher Arrest: Nachträgliches Parteivorbringen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02

    Darlehensrückzahlung nur bei Nachweis einer zugrunde liegenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Die Einführung von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug entstandenen Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Rechtsstreit wird allgemein deshalb als zulässig angesehen, weil es am Merkmal der Nachlässigkeit fehlt, da keine Partei etwas in den Rechtsstreit einführen konnte, was damals noch nicht existent war (vgl. MünchKommZPO-Aktualisierungsband/Rimmelsbacher, Rn. 25 zu § 531; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., Rn. 19 zu § 531; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO; 62. Aufl., Rn. 13, 16 zu § 531; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 30 zu § 531; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl. Rn. 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.03.2003, OLGR Saarbrücken 2003, 249, 250).

    § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO soll bewirken, dass eine Partei schon im ersten Rechtszug all das Material vorbringt, dessen Existenz und Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, wobei es ausreicht, dass es ihr möglich gewesen wäre, sich das relevante Material zu beschaffen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.03.2003, OLGR Saarbrücken 2003, 249, 250; MünchKommZPO-Aktualisierungsband/Rimmelsbacher, Rn. 28 zu § 531; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., Rn. 19 zu § 531; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO; 62. Aufl., Rn. 13, 16 zu § 531; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 30 zu § 531; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl. Rn. 16).

  • OLG Oldenburg, 29.07.2003 - 9 U 65/02

    Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
  • KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02

    Markenrechtsverletzung durch Inverkehrbringen einer verpackungsmäßig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
  • BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 335/81

    Anfechtung - Arglistige Täuschung - Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Zwar weist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass sich die Arrestbeklagte zu 1 ein evtl. deliktisches Verhalten ihres "Geschäftsführers" nach § 31 BGB zurechnen lassen müsste (BGH NJW 2003, 1445, 1446; NJW 2003, 2984, 2985).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Zwar weist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass sich die Arrestbeklagte zu 1 ein evtl. deliktisches Verhalten ihres "Geschäftsführers" nach § 31 BGB zurechnen lassen müsste (BGH NJW 2003, 1445, 1446; NJW 2003, 2984, 2985).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 902/01

    Abtretung ; Zustimmung aller Gesamtschuldner; Verjährungsfrist ; Klageerhebung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
    Auch ist nicht mehr entscheidend, dass die Arrestklägerin auch nicht aus übergegangenem Recht (gestützt auf die Ergänzungsvereinbarung vom 21.07.2003) Ansprüche der D. GmbH geltend machen kann, denn die mit der Abtretung vom 21.07.2003 beabsichtigte teilweise Rückabtretung der nach der vorhergehenden Abtretungsvereinbarung vom 29.04.2003 der D. GmbH zustehenden Ansprüche gegen die Arrestbeklagte zu 1 ist wegen des zwischen den Arrestbeklagten hier und den im Parallelverfahren des Landgerichts M. in Anspruch genommenen Arrestbeklagten bestehenden Gesamtschuldverhältnisses (§ 840 BGB) mangels Zustimmung der Gesamtschuldner unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.1997, OLGR Hamm 1997, 337; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.04.2002, OLGR Nürnberg 2002, 395).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04

    Bankenhaftung: Verschuldetes Unmöglichwerden der Erfüllung des schuldrechtlichen

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die weitergehende Schadensersatzklage wegen der Kosten des Vorprozesses (3 O 454/02 = 7 U 230/03-49) abgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 94/04

    Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die weitergehende Schadensersatzklage wegen der Kosten des Vorprozesses (3 O 454/02 = 7 U 230/03-49) abgewiesen.
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Rechtsprechung
   SG Dresden, 25.04.2005 - S 7 U 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16520
SG Dresden, 25.04.2005 - S 7 U 230/03 (https://dejure.org/2005,16520)
SG Dresden, Entscheidung vom 25.04.2005 - S 7 U 230/03 (https://dejure.org/2005,16520)
SG Dresden, Entscheidung vom 25. April 2005 - S 7 U 230/03 (https://dejure.org/2005,16520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - anerkannte Heilmethode - Voraussetzung - gesetzliche Krankenversicherung - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses - Kniegelenk - Pulsierende

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Heilbehandlung in Form einer sogenannten Pulsierenden Signaltherapie nach einem Arbeitsunfall; Anwendbarkeit der Vorschriften des Sozialgesetzbuch siebtes Buch (SGB VII) über die Gewährung von Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Pulsierende Signaltherapie (PST) - Gemeinsamer Bundesausschuss - fehlende Zweckmäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Heilmethode in der gesetzlichen Unfallversicherung, Anwendbarkeit der Pulsierenden Signaltherapie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Dresden, 25.04.2005 - S 7 U 230/03
    Fehlt es an einer solchen Empfehlung und hat der Gemeinsame Bundesausschuss sogar festgestellt, dass ein solcher Nutzen derzeit nicht nachzuweisen ist, kann die Methode nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden (BSG v. 16.09.1997, Az: 1 RK 32/95, SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Dresden, 25.04.2005 - S 7 U 230/03
    Oder wenn ausnahmsweise in Fällen, in denen es wegen der Art der Erkrankung nur um eine Unterdrückung von Symptomen gehen kann, sich die neue Methode - trotz eines fehlenden Wirksamkeitsnachweises - in der Praxis und medizinischen Fachdiskussion durchgesetzt hat, weil sie von einer großen Zahl von Ärzten angewandt wird und in der medizinischen Fachdiskussion breite Resonanz gefunden hat (BSG v. 16.09.1997, Az: 1 RK 28/95, SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus SG Dresden, 25.04.2005 - S 7 U 230/03
    Dies ist nach der Rechtsprechung des BSG der Fall, wenn entweder aufgrund einer für eine sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen und aufgrund wissenschaftlich einwandfrei geführten Statistiken der Erfolg der konkreten Heilmethode belegt werden kann (BSG v. 05.07.1995, Az: 1 RK 6/95, SozR 3-2500 § 27 Nr. 5).
  • SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 236/16

    Anspruch der Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes auf Erstattung von Kosten einer

    Für diese Auffassung sprechen der gleiche Wortlaut in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V und § 26 Abs. 4 Satz 1 SGB VII (ebenso SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 25.04.2000 - S 7 U 230/03 = juris, Rdnr. 25).
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