Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 23.07.2008

Rechtsprechung
   KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5716
KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,5716)
KG, Entscheidung vom 29.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,5716)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,5716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung einer dinglichen Sicherheit an den Wohneinheiten des Verfügungsbeklagten; Richtiger Kostenschuldner der bei Baumaßnahmen typischerweise anfallenden Kosten für Baustrom, Bauwasser und Straßenlandsondernutzung; Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648 Abs. 1
    Personenidentität bei der Bauhandwerkersicherungshypothek und Austausch dieses Sicherungsmittels gegen Bankbürgschaft

  • Judicialis

    ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 525; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; ZPO § 939

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung einer Bauhandwerkerversicherung durch eine Bankbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzung der Bauhandwerksicherungshypothek durch Bankbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatz für Bauhandwerkersicherungshypothek

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek kann durch Bankbürgschaft ersetzt werden! (IBR 2010, 335)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 139
  • MDR 2010, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 27.10.1992 - 26 U 132/92

    Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
    (c) Allerdings weist die Verfügungsklägerin zu Recht darauf hin, dass die dingliche Sicherheit dem Werkunternehmer eine andersartige und stärkere Position als ein bloßes obligatorisches Recht verschafft; die rangmäßige Absicherung kann, worauf in der Rechtsprechung abgestellt wird (vgl. OLG Hamm, BauR 1993, 115), einem Erwerber des Grundstücks einen Anreiz zur Ablösung der Forderung geben.

    (d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Oktober 1992 (26 U 132/92; u.a. BauR 1993, 115), auf die die Verfügungsklägerin zur Begründung ihrer Rechtsansicht verweist, steht dem im Ergebnis schließlich ebenfalls nicht entgegen.

    Im Fall des Oberlandesgerichts Hamm scheiterte der Austausch nämlich letztlich daran, dass die ausreichende Dimensionierung der dort im Austausch angebotenen Prozessbürgschaft nicht glaubhaft gemacht worden war (vgl. OLG Hamm, BauR 1993, 115 [116f.]).

  • RG, 28.04.1903 - VII 32/03

    Aufhebung einer Hypothekvormerkung.

    Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
    Nach Auffassung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 55, 140 [142f.]) soll bereits das Interesse des Schuldners an der Beseitigung einer ihm lästigen dinglichen Belastung des Grundstücks den Sicherheitenaustausch rechtfertigen; auch dies ist hier gegeben.
  • OLG Köln, 27.11.1974 - 16 U 124/74

    Verfahrensrecht-Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gg. Sicherheitsleistung

    Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
    Die wirtschaftliche Betrachtung aus Sicht des Gläubigers, die nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, NJW 1975, 454) entscheidend sein soll, steht dem Austausch ebenfalls nicht entgegen; mit der angebotenen Bankbürgschaft erhält die Verfügungsklägerin eine in wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertige Sicherheit.
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
    Im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 95; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1105) und der Literatur (vgl. Werner/Pastor, Bauprozess [12. Aufl. 2008], Rn. 258) hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass sich die Verfügungsbeklagte aufgrund des vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26. Januar 2000 zwischen ihr und der Fa. GmbH nach Treu und Glauben wie ein Besteller behandeln lassen muss.
  • OLG Hamm, 21.04.1989 - 26 U 194/88

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Bestellereigenschaft - Grundstückseigentümer

    Auszug aus KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
    Im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 95; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1105) und der Literatur (vgl. Werner/Pastor, Bauprozess [12. Aufl. 2008], Rn. 258) hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass sich die Verfügungsbeklagte aufgrund des vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26. Januar 2000 zwischen ihr und der Fa. GmbH nach Treu und Glauben wie ein Besteller behandeln lassen muss.
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16

    Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek;

    Ausreichend ist eine anderweitige Sicherheit, wenn sie der Sicherungshypothek quantitativ und qualitativ gleichwertig ist, während es nicht darauf ankommt, ob die Grundbucheintragung dem Auftragnehmer eine stärkere Verhandlungsposition verschafft (Anschluss an KG, Urteil v. 29.7.2008, Az. 7 U 230/07, IBR 2010, 335; Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil v. 27.10.1992, Az. 26 U 132/92, BauR 1993, 115, 117).

    Unbeachtlich ist hingegen, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Hinblick auf den Normzweck des § 648 BGB der Wunsch des Auftragnehmers, durch die Vormerkung Druck auf den am Weiterverkauf interessierten Auftraggeber ausüben zu können, da § 648 BGB nur das Sicherungsbedürfnis und nicht das damit verbundene Druckpotential schützt (KG, IBR 2010, 335; Sacher, a.a.O.; Schmitz, a.a.O., Rn. 52, 55).

  • LG Essen, 04.03.2016 - 17 O 51/16

    Ablösung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer

    Ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek durch eine einstweilige Verfügung angeordnet worden, liegen besondere Umstände schon dann vor, wenn ein Anspruch auf Austausch der Vormerkung gegen eine gleichwertige Sicherheit gegeben ist und daher der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin realisiert werden kann (KG Berlin, MDR 2009, 139; LG Hamburg a.a.O.; Musielak/Voit, ZPO,12. Auflage 2015, § 939, Rn. 2).
  • LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09

    Ablösung d. Vormerkung z. Sicherung Anspruch auf Bauhandwerker

    Ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek durch eine einstweilige Verfügung angeordnet worden, liegen besondere Umstände schon dann vor, wenn ein Anspruch auf Austausch der Vormerkung gegen eine gleichwertige Sicherheit gegeben ist und daher der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin realisiert werden kann (KG Berlin, Urteil vom 29. Juli 2008, 7 U 230/07, juris Rn. 20, = MDR 2009, 139).
  • LG Berlin, 04.06.2015 - 35 O 80/15

    Sicherheit nach § 648a BGB statt Bauhandwerkersicherungshypothek?

    Besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung liegen dabei dann vor, wenn der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes auch durch die Leistung einer anderen Sicherheit vollständig verwirklicht werden kann und die im Austausch gestellte Sicherheit in qualitativer und quantitativer Hinsicht mindesten die gleiche "Werthaltigkeit" wie die Bauhandwerkersicherungshypothek, deren Einräumung gefordert werden kann, bietet (vgl. Kammergericht, Urteil vom 29.07.2008 - 7 U 230/07 -, juris Tz.20 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16578
OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen Kommanditisten während eines Insolvenzverfahrens; Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters gegen Kommanditisten nach der Entnahme von Gewinnanteilen; Prozessuale Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters; Treuhänderische Begründung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 171 Abs. 2; ; HGB § ... 172 Abs. 4; ; RBerG § 1; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 184; ; BGB § 185; ; BGB § 257; ; BGB § 399 Alt. 1; ; InsO § 22; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Kommanditistenstellung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds - Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung des Befreiungsanspruchs des Treuhänders an den Insolvenzverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Vorschrift des § 171 Abs. 2 HGB begründet keine eigenständige Anspruchsgrundlage zugunsten des Insolvenzverwalters, sondern weist ihm lediglich die prozessuale Einziehungsbefugnis zu; die Gesellschaftsgläubiger bleiben materiellrechtlich Anspruchsinhaber (BGH ZIP 2007, 79, 80 für die entsprechende Vorschrift des § 93 InsO).

    Auch wenn der Kläger als der Insolvenzverwalter der Schuldnerin nicht der Gläubiger des Anspruchs auf Rückzahlung der Gewinnausschüttungen (§ 172 Abs. 4 HGB) ist, dieser Anspruch steht den Gläubigern der Schuldnerin - nach wie vor - materiellrechtlich zu (BGH ZIP 2007, 79, 80), so ist er aber doch während der Dauer des Insolvenzverfahrens ausschließlich zuständig, einen solchen Anspruch geltend zu machen (Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 171, Rdnr. 11).

    Der Insolvenzverwalter übt nämlich in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes (Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 56 , Rdnr. 39) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im eigenen Namen für das Schuldnervermögen aus; bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung nach § 171 Abs. 2 HGB, also der gesetzlichen Außenhaftung (BGHZ 151, 245, 249) wird er in treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der Gesellschaftsgläubiger tätig, mit der Folge, dass die in Anspruch genommenen Gesellschafter durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringen (BGH ZIP 2007, 79, 80).

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH in NJW 1985, 2947; diese betrifft eine völlig andere Problematik.
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Forderung entsteht von vornherein als ein unveräußerliches Recht mit der Folge, dass eine dem § 399 BGB zuwiderlaufende Abtretung schlechthin und gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und keinerlei Gläubigerrechte übertragen kann (Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 399, Rdnr. 11; BGH NJW 1978, 813, 814; NJW 1988, 1210, 1211).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 1952, 1953 m.w.N.) ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von § 1 RBerG vorliegt, auf den Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, nämlich darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht.
  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Gegenüber den Gläubigern haftet nur die Treuhandkommanditistin (so BGH NJW 1980, 1163, 1164).
  • BGH, 01.02.1978 - VIII ZR 232/75

    "Genehmigung" einer verbotswidrigen Abtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Forderung entsteht von vornherein als ein unveräußerliches Recht mit der Folge, dass eine dem § 399 BGB zuwiderlaufende Abtretung schlechthin und gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und keinerlei Gläubigerrechte übertragen kann (Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 399, Rdnr. 11; BGH NJW 1978, 813, 814; NJW 1988, 1210, 1211).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Der Insolvenzverwalter übt nämlich in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes (Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 56 , Rdnr. 39) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im eigenen Namen für das Schuldnervermögen aus; bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung nach § 171 Abs. 2 HGB, also der gesetzlichen Außenhaftung (BGHZ 151, 245, 249) wird er in treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der Gesellschaftsgläubiger tätig, mit der Folge, dass die in Anspruch genommenen Gesellschafter durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringen (BGH ZIP 2007, 79, 80).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 168/82

    Abtretung des Ersatzanspruchs des Absenders aus der Transportversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters als Partei kraft Amtes ist bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung vergleichbar mit derjenigen des für die Schadensregulierung und Geltendmachung der Rückgriffsansprüche eines Versicherers eingesetzten Assekuradeurs (Versicherungsagenten), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1985, 753, 754) anstelle der Versicherers aus abgetretenem Recht den in einen Zahlungsanspruch umgewandelten Befreiungsanspruch gegen den Schuldner durchsetzen kann.
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 14 U 50/09

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer

    Insoweit ist die Abtretung gerade an den Insolvenzverwalter deswegen zulässig, da gem. § 171 Abs. 2 HGB die Rechte aus § 171 Abs. 1 (i.V.m. § 172) HGB durch ihn oder den Sachwalter auszuüben sind, wenn - wie hier - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet ist (vgl. OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf aaO; OLG Bamberg, Urt. v. 7. Januar 2008 - 4 U 84/07, Tz. 21 bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 23. Juli 2008 - 7 U 230/07, Tz. 33 f. bei juris; OLG Koblenz, Urt. v. 11. Dezember 2008 - 6 U 1353/07, Tz. 25 bei juris).

    Hinsichtlich des aus dem Treuhandverhältnis resultierenden Freistellungsanspruchs kann auch keine Nichtigkeit des Treuhandvertrages gem. § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG angenommen werden, da der Treuhänder in einer Fallkonstellation wie der hier gegebenen aufgrund des Treuhandvertrages primär zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange des Treugebers verpflichtet ist und deswegen kein Verstoß gegen das RBerG gegeben ist (vgl. im Einzelnen OLG Celle NZG 2009, 676 f.; OLG Bamberg, Urt. v. 7. Januar 2008 - 4 U 84/07, Tz. 29 ff. bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 23. Juli 2008 - 7 U 230/07, Tz. 30 bei juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. November 2008 - I-6 U 8/08, Tz. 112 f. bei juris; OLG Koblenz, Urt. v. 11. Dezember 2008 - 6 U 1353/07, Tz. 22 bei juris).

  • OLG Hamburg, 07.12.2018 - 11 U 256/17

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen

    Die Schuldnerin hat im Hinblick auf die mittelbare Kommanditistenstellung des Beklagten (causa societatis) prospektgemäß Ausschüttungen vollzogen, die nicht auf Gewinnen beruhten (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 20. April 2017 - IX ZR 189/16 -, Rn. 12, juris; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 7 U 230/07 -, Rn. 45, juris).
  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15

    Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft:

    Die Vorschrift des § 171 Abs. 2 HGB begründet dabei keine eigenständige Anspruchsgrundlage zugunsten des Insolvenzverwalters, sondern weist ihm lediglich die prozessuale Einziehungsbefugnis zu, wohingegen die Gesellschaftsgläubiger materiell-rechtliche Anspruchsinhaber bleiben ( Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Juli 2008, 7 U 230/07, zitiert nach juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht