Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7063
OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersitzungsfähigkeit des Bruchteilseigentums; Klarstellung des anerkannten Teils des Streitgegenstandes; Begrenzung eines Anerkenntnisses in zulässiger Weise auf einen Teil des Klageanspruchs; Anspruch auf Auskehrung des auf dem Notaranderkonto befindlichen Betrages an ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92

    Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Rechtsgeschäft eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • LG Potsdam, 12.05.1995 - 10 O 46/95

    Ersitzung bei Konsumgrundstück

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94

    Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ansprüche in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das erlangte Vermögen rechnen musste, ist nicht geeignet, eine Hemmung des Laufs von Fristen zu tragen (BGH, ZIP 1996, 850ff., 851).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht