Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersitzungsfähigkeit des Bruchteilseigentums; Klarstellung des anerkannten Teils des Streitgegenstandes; Begrenzung eines Anerkenntnisses in zulässiger Weise auf einen Teil des Klageanspruchs; Anspruch auf Auskehrung des auf dem Notaranderkonto befindlichen Betrages an ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17
- Judicialis
EGZGB § 11 Abs. 2; ; EGZGB § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZGB § 3 § 11 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ersitzung von Bruchteilseigentum
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 28.12.2001 - 9 O 7306/00
- OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92
Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Rechtsgeschäft eines …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor). - LG Potsdam, 12.05.1995 - 10 O 46/95
Ersitzung bei Konsumgrundstück
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor). - BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060). - BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87
Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060). - BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94
Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die …
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Der Umstand, dass ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ansprüche in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das erlangte Vermögen rechnen musste, ist nicht geeignet, eine Hemmung des Laufs von Fristen zu tragen (BGH, ZIP 1996, 850ff., 851).