Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.11.2002

Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6461
OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,6461)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,6461)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,6461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Transportschaden; Handelsüblichkeit von gewählter Transportverpackung (Holzkiste) für den Lufttransport von Widerstandsöfen nach Sibirien ; Inbetrachtziehung von Umladepraktiken in logistisch noch weniger entwickelten ostasiatischen Raum ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsüblichkeit einer Transportverpackung bei Frachtschäden

  • Judicialis

    HGB § 427 Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 461 Satz 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADS Güterversicherung 73/84 Nr. 1.4.1.5
    Beurteilung der Handelsüblichkeit einer Verpackung bei Lufttransport von Heizgeräten nach Russland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 427 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 461 Satz 1
    Keine Haftung des Spediteurs bzw. des Versicherers wegen Beschädigung des Transportgutes in Folge nicht handelsüblicher Verpackung- Causa-Proxima-Theorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 903
  • VersR 2003, 1299
  • BB 2003, 546
 
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  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00

    Beweiswürdigung bei Vorlage von Lichtbildern

    Auszug aus OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02
    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Mai 2002, Az.: IV ZR 239/00) im Rahmen des Risikoausschlusses nach Ziffer 1.4.1.5 der ADS 73/84 dem Versicherer den Nachweis auferlegt hat, dass die mangelhafte Verpackung des Transportguts für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist und dass kein anderes Ereignis für den Schadenseintritt wirksamer geworden ist (sog. Causa-Proxima-Theorie), hat die Beklagte zu 1) diesen Nachweis hier geführt.
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 21/95

    Ersatzpflicht des Seetransportversicherers wegen Beschädigung eines

    Auszug aus OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02
    Für die Beurteilung der Handelsüblichkeit im Sinne Ziffer 1.4.1.5 der ADS 73/84 sind nicht nur die Art der zu transportierenden Güter und die Umstände der betreffenden Reise in Betracht zu ziehen, sondern auch die Standards der Verpackung am Abladeort zur Abladezeit zu ermitteln (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1996, WM 1996, S. 1052, 1053).
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   OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 2323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37199
OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,37199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,37199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2002 - 7 U 2323/02 (https://dejure.org/2002,37199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Beschädigung von Transportgut; Ermittlung der Handelsüblichkeit einer Transportverpackung; Handelsüblichkeit einer beim Transport von Widerstandsöfen verwendeten Transportkiste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 903
 
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