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   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05   

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OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers; Pflicht eines nicht verantwortlich handelnden Assistenten einer Operation zur Prüfung einer wirksamen Patienteneinwilligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Umkehr der Beweislast beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers für den haftungsbegründenden Primärschaden; Behandlungsfehler auf Grund der verzögerten Erkennung einer Peritonitis; Verletzung eines deliktsrechtlich absolut geschützten Rechtsguts

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).

    Die bloße Möglichkeit reicht, wenn weitere Schäden befürchtet werden (BGH VersR 2005, 228, 230).

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Eine Delegation wirkt nur befreiend, wenn klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen bestehen und auch kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des bestellten Arztes auftreten oder aber an einer ordnungsgemäßen Aufklärung gerade im konkreten Fall (OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

    Die gleichen Anforderungen sind auch an einen Oberarzt zu stellen, der zwar bei der durchzuführenden Operation nur als Assistent eingeteilt ist, aber durch seine Stellung gegenüber dem Operateur zumindest gleichwertig für die Operation verantwortlich ist (vgl. Senat OLGR 2005, 165 = NJW-RR 05, 799, 800; OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).

    Für die weiteren Gesundheitsschäden bleibt es daher regelmäßig bei der Beweislast des Patienten, die lediglich gem. § 287 ZPO erleichtert ist (vgl. zur Abgrenzung auch BGH VersR 1989, 145).

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Selbst der Operateur ist nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 - OLG-Report 2001, 147, 148; BGH NJW 1980, 1905 = VersR 1981, 456; VersR 1990, 1010).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 82/68

    Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Allerdings muss sich der Operateur grundsätzlich vergewissern, dass der Patient aufgeklärt worden ist (vgl. BGH VersR 1984, 538, 540).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ursächlichkeit in hohem Maße (BGH NJW 1995, 778, 779 ) oder äußerst (BGH VersR 2004, 909, 911 m. w. N.) unwahrscheinlich ist.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Selbst der Operateur ist nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 - OLG-Report 2001, 147, 148; BGH NJW 1980, 1905 = VersR 1981, 456; VersR 1990, 1010).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ursächlichkeit in hohem Maße (BGH NJW 1995, 778, 779 ) oder äußerst (BGH VersR 2004, 909, 911 m. w. N.) unwahrscheinlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99

    Arzthaftung - Aufklärung durch anderen Arzt - Aufklärungsbogen

  • OLG Köln, 19.04.1989 - 27 U 61/88
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12

    Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine

    Dementsprechend kann sich der behandelnde Arzt bei einer fehlerhaften Aufklärung durch einen nachgeordneten Kollegen auch nur dann entlasten, wenn kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des beauftragten Arztes besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619).

    Unerheblich ist ferner, ob die Beklagten Ziff. 1 und 3 die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt hatten (vgl. dazu etwa BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619 f.).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass hier voraussichtlich auch die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten vorliegen, weil dafür spricht, dass der sekundäre Gesundheitsschaden typischer Weise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen sollte (vgl. BGH, VersR 2005, 228, 229; 1994, a.a.O.; 1989, 145; Senat, VersR 2008, 545, Tz. 16; NJOZ 2006, 3042, 3043).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11

    Klage einer Intersexuellen hat Erfolg

    Sind mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt, so ist grundsätzlich zunächst jeder für diejenigen Eingriffe und Behandlungsmaßnahmen aufklärungspflichtig, die er selbst durchführt (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 617, 619).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (BGH, VersR 1989, 145; VersR 1994, 52, 54; VersR 2005, 228, 229; NJW 2008, 1381 ff., Tz. 13, Senat, OLGR Karlsruhe 2006, 617 ff., juris Tz. 12; VersR 2008, 545, Tz. 16).
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   KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05   

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https://dejure.org/2006,14020
KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
KG, Entscheidung vom 27.10.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eigenkapitalersetzendes Überlassen des Pachtgegenstandes durch den Verpächter im Falle einer Insolvenz des Pächters; Wirtschaftliche Gleichstellung einer eigenkapitalersetzenden Darlehensgewährung mit dem Überlassen des Pachtgegenstandes und dem Stehenlassen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5; ; InsO § 50; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 135 Nr. 1; ; InsO § 143 Abs. 1; ; GmbHG § 32a; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    Kein Verpächterpfandrecht bei Insolvenz des Pächters, wenn Überlassung des Pachtgegenstandes eigenkapitalersetzenden Charakter hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05
    Das Landgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Forderung der Beklagten zu 1) auf Rückzahlung aus dem Kontokorrent spätestens mit der Einstellung der Zahlungen durch die Insolvenzschuldnerin am 15. Oktober 2003 eigenkapitalersetzende Funktion erlangt hat; denn das Unterlassen der rechtlich zulässigen Kündigung eines außerhalb der Krise gewährten Darlehens gelangt dann in den Regelungsbereich des § 32a GmbHG, wenn der Gesellschafter es bei Eintritt der Krise nicht abzieht (BGHZ 121, 31, 35).

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob ein vernünftig handelnder Vermieter oder Verpächter, der nicht an der Gesellschaft beteiligt ist und sich auch nicht an ihr beteiligen will, der Gesellschaft die Gegenstände unter denselben Verhältnissen und zu denselben Bedingungen überlassen hätte (BGHZ 109, 55, 64; BGHZ 121, 31, 38 f.).

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05
    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob ein vernünftig handelnder Vermieter oder Verpächter, der nicht an der Gesellschaft beteiligt ist und sich auch nicht an ihr beteiligen will, der Gesellschaft die Gegenstände unter denselben Verhältnissen und zu denselben Bedingungen überlassen hätte (BGHZ 109, 55, 64; BGHZ 121, 31, 38 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 7 U 189/14

    Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem

    Insbesondere der Insolvenzverwalter, der die Sache ohnehin verwerten muss, hat oft kein Interesse daran, sie körperlich zurückzuerlangen und dann aufwendig anbieten und verkaufen zu müssen, wenn er ihren Wert auch über § 281 BGB realisieren kann (trotz vergleichbarer Problematik wendet das KG (Urteil vom 27.10.2006, 7 U 242/05, KGR Berlin 2007, 115) § 281 BGB auf den Anspruch nach § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO an).
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   SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 242/05   

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SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,110832)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,110832)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,110832)
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   SG Oldenburg, 04.07.2006 - S 7 U 242/05   

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SG Oldenburg, 04.07.2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,107297)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,107297)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - S 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,107297)
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