Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9185
OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,9185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,9185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,9185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost: Zulässigkeit der Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente für bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt gewordene Versicherte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetzung einer Versorgungsrente unter Berücksichtigung eines bestimmten Nettoversorgungssatzes ; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Halbanrechnung von Vordienstzeiten ; Anforderungen an die postbetriebsärztliche Feststellung der ...

  • Judicialis

    VAPS § 39 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen B,espost § 39 Abs. 2
    Halbanrechnungsgrundsatz des § 39 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost ist für bis 31. 12. 2000 versorgungsberechtigt gewordene Versicherte anwendbar L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 828
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Die Anwendung des in § 39 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente verstößt jedenfalls für Versicherte, die bis zum 31.12.2000 versorgungsberechtigt geworden sind, auch nach diesem Stichtag nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 9 AGBG, 307 BGB (im Anschluss an BGH VersR 2004, 183 zur vergleichbaren Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).

    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.11.2003, IV ZR 186/02 = VersR 2004, 183) habe ausgeführt, dass bei einem Altrentner, bei dem der Versicherungsfall und damit sein Anspruch auf eine Versorgungsrentenleistung vor dem 01.01.2001 eingetreten sei, die Halbanrechnung weiterhin zulässig sei.

    b) Mithin ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Versorgungsempfänger einer Einrichtung wie der Beklagten Ziff. 2 geworden sind, noch zu derjenigen Generation zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiographie als typisch angesehen werden kann (BGH VersR 2004, 183 und 2004, 499).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob die Halbanrechnung von Vordienstzeiten für Versorgungsempfänger, die schon vor dem 31.12.2000 Versorgungsleistungen bezogen haben, weiterhin zulässig ist, ist durch die genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2003, 11.02.2004 und 10.11.2004 (VersR 2004, 183; 2004, 499 und 2005, 210) bereits geklärt.

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Die durch die Halbanrechnung eintretende Ungleichbehandlung hat ein Versicherter, der bis zum Ablauf des Jahres 2000 Versorgungsempfänger geworden ist, nicht zuletzt auch im Interesse der Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versorgungsträgers hinzunehmen, selbst wenn für die Zukunft - so das Bundesverfassungsgericht im Fall der VBL - eine andere, die Ungleichbehandlung für zukünftige Rentenempfänger vermeidende Regelung zu treffen ist (BGH VersR 2005, 210).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob die Halbanrechnung von Vordienstzeiten für Versorgungsempfänger, die schon vor dem 31.12.2000 Versorgungsleistungen bezogen haben, weiterhin zulässig ist, ist durch die genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2003, 11.02.2004 und 10.11.2004 (VersR 2004, 183; 2004, 499 und 2005, 210) bereits geklärt.

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    b) Mithin ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Versorgungsempfänger einer Einrichtung wie der Beklagten Ziff. 2 geworden sind, noch zu derjenigen Generation zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiographie als typisch angesehen werden kann (BGH VersR 2004, 183 und 2004, 499).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob die Halbanrechnung von Vordienstzeiten für Versorgungsempfänger, die schon vor dem 31.12.2000 Versorgungsleistungen bezogen haben, weiterhin zulässig ist, ist durch die genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2003, 11.02.2004 und 10.11.2004 (VersR 2004, 183; 2004, 499 und 2005, 210) bereits geklärt.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3341) zur vergleichbaren Halbanrechnung von Zeiten vor Aufnahme der Tätigkeit im Öffentlichen Dienst in der VBL-Satzung sei zu entnehmen, dass für Versorgungsberechtigte, denen bis zum Ablauf des Jahres 2000 gewährt worden sei, eine Ungleichbehandlung noch hinnehmbar sei.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (NJW 2000, 3341), der die sog. Halbanrechnung der VBL-Satzung zum Gegenstand hat, folgt entgegen der Ansicht des Klägers keine Unwirksamkeit der vergleichbaren Regelung in § 39 Abs. 2 VAPS.

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHZ 103, 370) unterliegt die Satzung der Beklagten Ziff. 2 in vollem Maß der richterlichen Inhaltskontrolle.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Art. 9 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen (BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 625/94).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH NJW 2001, 3693 [Menau]).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 7 U 156/01

    Zur fehlenden Deckung für Vandalismusschäden anlässlich eines Kfz-Diebstahls in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2006 - 7 U 243/05
    Bei der Parallelverpflichtung handelt es sich um eine weitere, identische Zusage auf die Leistung einer betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der Satzung der Beklagten Ziff. 2. Der Versorgungsberechtigte hat nach Ausspruch der Parallelverpflichtung zwei parallele Ansprüche auf dieselbe Leistung (Fuhrig in: Hofbauer/Dembski, Kommentar zur VAP-Satzung, Stand Juni 2005, § 77 Rn. 31; Senat Urteil vom 13.12.2001 - 7 U 156/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,47194
OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,47194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.03.2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,47194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. März 2006 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2006,47194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,47194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
    Der Gerichtshof hat lediglich entschieden, dass der Begriff des Vertrags dort nicht die Situation umfasse, in der es an einer von einer Partei gegenüber der anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt (zuletzt EuGH NJW 2002, 3159 [EuGH 17.09.2002 - C 334/00] - Tacconi).

    Der Gerichtsstand wurde daher verneint für Ansprüche des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller, der nicht der Verkäufer ist (EuGH JZ 1995, 90 [EuGH 17.06.1992 - C 26/91] - Handte), für Ansprüche aus einem Konnossement, die nicht gegen denjenigen gerichtet werden, der das Dokument unter seiner Firma ausgestellt hat, sondern gegen einen Dritten, den der Kläger als den tatsächlichen Verfrachter ansieht (EuGH EuZW 1999, 59 [EuGH 27.10.1998 - C 51/97] - Réunion européenne), sowie für Ansprüche wegen eines Schadens, der durch den ungerechtfertigten Abbruch von Verhandlungen verursacht sein sollte (EuGH NJW 2002, 3159 [EuGH 17.09.2002 - C 334/00] ).

  • OLG München, 21.01.1992 - 25 U 2987/91

    Internationale Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
    Aus einem 1992 ergangenen Urteil des OLG München ( NJW-RR 1993, 701, 703) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
    Der Fall einer willkürlichen Annahme der Zuständigkeit durch das Erstgericht (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865 [OLG Oldenburg 26.03.1998 - 8 U 215/97] ; Zöller a.a.O. § 513 Rn. 10), liegt jedenfalls mit Rücksicht auf § 29 ZPO (vgl. hierzu Zöller a.a.O. Rn. 23) nicht vor; auf die im Hinweisbeschluss gemachten Ausführungen zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ in Bezug auf die Beklagte zu 1.), die insoweit entsprechend gelten, wird ergänzend Bezug genommen.
  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
    Der Gerichtsstand wurde daher verneint für Ansprüche des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller, der nicht der Verkäufer ist (EuGH JZ 1995, 90 [EuGH 17.06.1992 - C 26/91] - Handte), für Ansprüche aus einem Konnossement, die nicht gegen denjenigen gerichtet werden, der das Dokument unter seiner Firma ausgestellt hat, sondern gegen einen Dritten, den der Kläger als den tatsächlichen Verfrachter ansieht (EuGH EuZW 1999, 59 [EuGH 27.10.1998 - C 51/97] - Réunion européenne), sowie für Ansprüche wegen eines Schadens, der durch den ungerechtfertigten Abbruch von Verhandlungen verursacht sein sollte (EuGH NJW 2002, 3159 [EuGH 17.09.2002 - C 334/00] ).
  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.03.2006 - 7 U 243/05
    Der Gerichtsstand wurde daher verneint für Ansprüche des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller, der nicht der Verkäufer ist (EuGH JZ 1995, 90 [EuGH 17.06.1992 - C 26/91] - Handte), für Ansprüche aus einem Konnossement, die nicht gegen denjenigen gerichtet werden, der das Dokument unter seiner Firma ausgestellt hat, sondern gegen einen Dritten, den der Kläger als den tatsächlichen Verfrachter ansieht (EuGH EuZW 1999, 59 [EuGH 27.10.1998 - C 51/97] - Réunion européenne), sowie für Ansprüche wegen eines Schadens, der durch den ungerechtfertigten Abbruch von Verhandlungen verursacht sein sollte (EuGH NJW 2002, 3159 [EuGH 17.09.2002 - C 334/00] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79980
OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2007,79980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2007 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2007,79980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 7 U 243/05 (https://dejure.org/2007,79980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,79980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Feuerversicherungsvertrag - Nachweis der Aktivlegitimation

  • Wolters Kluwer

    Feuerversicherungsvertrag - Nachweis der Aktivlegitimation

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 Abs. 3
    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Feuerversicherung, da die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 08.03.1989 - 11 U 46/88

    Führen einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft; Prozessfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    Ein solches schützenswürdiges Eigeninteresse hinsichtlich der Geltendmachung ist deshalb nicht ersichtlich, weil nicht erkennbar ist, inwiefern eine etwaige zusprechende Entscheidung einen günstigen Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hätte (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1988, 127; OLG Celle NJW 1989, 2477; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 511).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    Voraussetzung der Wirksamkeit der Prozessstandschaft ist ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Ermächtigten an der Prozessführung im eigenen Namen (vgl. BGH NJW 1986, 850; BGH NJW 1987, 1210; BGH NJW 1993, 619; BGH NJW 1999, 717; Musielak-Weth "ZPO", 4. Aufl., § 51 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1998 - 14 U 207/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    Die hierfür beweispflichtige Klägerin hat nicht den Nachweis dafür geführt, dass eine Abweichung des Versicherungsscheines gegenüber dem gestellten Antrag bestand (vgl. auch OLG Frankfurt am Main r+s 2000, 114).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    Voraussetzung der Wirksamkeit der Prozessstandschaft ist ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Ermächtigten an der Prozessführung im eigenen Namen (vgl. BGH NJW 1986, 850; BGH NJW 1987, 1210; BGH NJW 1993, 619; BGH NJW 1999, 717; Musielak-Weth "ZPO", 4. Aufl., § 51 Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87

    Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    15 Dass die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin geworden ist, sondern allein die Firma A1 Handelsgesellschaft mbH ergibt sich auch aus dem gefertigten Versicherungsschein, dem die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zukommt, auch soweit es den im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungsnehmer betrifft (vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1989, 245; Prölss/Martin "Versicherungsvertragsgesetz", 27. Aufl., § 3 Rn. 46).
  • OLG Köln, 30.07.1979 - 5 U 86/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 7 U 243/05
    Bei dieser Sachlage kann es der Senat auch offen lassen, ob bei einer Abweichung des Antrages gegenüber dem Versicherungsschein, was die Person des darin ausgewiesenen Versicherungsnehmers betrifft, § 5 VVG anwendbar ist oder nicht (vgl. hierzu Schreiber VersR 1994, 760 (765); anderer Auffassung OLG Köln VersR 1979, 1094).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht