Rechtsprechung
KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme für alle Fälle eines Bauwerkes; Erfordernis des Verlangens einer Abnahme; Konkludentes Absehen von einer förmlichen Abnahme
- Judicialis
VOB/B § 12 Nr. 4 Abs. 1; ; VOB/B § 12 Nr. 4 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
VOB: Konkludente Abnahme bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verzicht auf förmliche Abnahme durch schlüssiges Handeln kann zur fiktiven Abnahme führen! (IBR 2006, 324)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.10.2005 - 104 O 48/05
- KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 436
- BauR 2006, 1475
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 21 U 68/96
Vollmacht des Architekten zur Abnahme; Anerkennung von Stundenlohnarbeiten; …
Auszug aus KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
Als die Klägerin der Beklagten aber die Schlussrechnung übersandte, ohne den Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, gab sie damit zu erkennen, dass sie auf eine förmliche Abnahme keinen Wert legte, sondern davon absehen wollte (vergl. BGH BB 1977, 870; vergl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647).Da die Beklagte selbst nicht vorgetragen hat, dass sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Abnahme ausdrücklich verweigert habe, ist durch Ablauf der 12 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme und Ablauf von sechs Werktagen gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B eine Abnahme erfolgt (vergl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647).
- BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63
Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel
Auszug aus KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
Unerheblich ist, ob sich die Parteien bewusst waren, dass in dem Nachunternehmervertrag eine förmliche Abnahme vorgesehen war, oder ob sie die Vereinbarung über eine förmliche Abnahme "vergessen" hatten (…vergl. BGH a.a.O.) Auch im letzteren Fall muss das gleiche gelten, was der BGH in ständiger Rechtsprechung für das stillschweigende Absehen der Parteien von einer für Vertragsänderungen vereinbarten Schriftform angenommen hat (vgl. z.B. NJW 1965, 293), dass es nämlich darauf nicht ankommt. - BGH, 13.07.1989 - VII ZR 82/88
Bestehen auf förmlicher Abnahme
- BGH, 28.04.1980 - VII ZR 109/79
Folgen eingetretener Abnahmewirkung beim VOB-Vertrag
Auszug aus KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
Da es im Vortrag der Beklagten an jedem Anhaltspunkt für einen späteren Zeitpunkt fehlt, ist davon auszugehen, dass die Beklagte einen Termin für die förmliche Abnahme spätestens innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B anzuberaumen gehalten gewesen wäre, d.h. innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Schlussrechnung bei der Beklagten, die als Mitteilung über die Fertigstellung des Werks zu gelten hat (BGHZ 55, 354, 356; BGH BauR 1980, 357, 358). - BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69
Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des …
Auszug aus KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05
Da es im Vortrag der Beklagten an jedem Anhaltspunkt für einen späteren Zeitpunkt fehlt, ist davon auszugehen, dass die Beklagte einen Termin für die förmliche Abnahme spätestens innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B anzuberaumen gehalten gewesen wäre, d.h. innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Schlussrechnung bei der Beklagten, die als Mitteilung über die Fertigstellung des Werks zu gelten hat (BGHZ 55, 354, 356; BGH BauR 1980, 357, 358).
- OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18
Zahlung von Restwerklohn
Zwar wird teilweise vertreten, dass dann, wenn innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B 2009 kein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme auch nicht ausdrücklich verweigert wird, davon auszugehen sei, dass auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet werde, so dass nach Ablauf von zwölf Werktagen nach Erhalt der Fertigstellungsmitteilung gem. § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme gem. § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B die Abnahme als erfolgt gelte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 7 U 103/13 - zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 08. November 2013 - 7 U 103/13 - zitiert nach juris; KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 - NZBau 2006, 436).Da die förmliche Abnahme bereits im Werkvertrag vereinbart worden ist (…vgl. Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5), muss diese nicht mehr eigens "verlangt" werden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 - NZBau 2006, 436;… Abu Saris, in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage 2016, § 12 VOB/B Rn. 126).
Als die Klägerin der Beklagten die Schlussrechnung vom 30.04.2013 am 23.05.2013 übersandte, ohne den Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, gab sie damit zu erkennen, dass sie auf eine förmliche Abnahme keinen Wert legte, sondern davon absehen wollte (vgl. KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 - zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15
Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber
Die Dauer der angemessenen Prüfungs- bzw. Bewertungsfrist orientiert sich an den Umständen des Einzelfalles und regelmäßig nicht an den starren Fristen der in 12 Abs. 5 VOB/B geregelten Abnahmefiktion (…vgl. VygenJoussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage 2013, Rn 1128 unter zutreffender Kritik an KG, Urteil vom 04.04.2006, 7 U 247/05, BauR 2006, 1475). - OLG Rostock, 31.08.2006 - 7 U 2/06
Rechtswirkungen einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln; Voraussetzungen einer …
Es ist zwar richtig, dass Werkvertragsparteien eine vereinbarte förmliche Abnahme des Werkes übereinstimmend abbedingen können (vgl. u. a. KG, Urt. v. 04.04.2006, 7 U 247/05, OLGR 2006, 565 m. w. N.).
- OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz des Gläubigers
Der Kläger kann insoweit aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Kammergerichts (KG, Urteil vom 04.04.2006 - 7 U 247/05, juris Rn. 16, 17) nichts herleiten. - OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19
Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits …
Diese Ansicht wird überwiegend abgelehnt mit der Begründung, dass die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB B) und eine konkludente Abnahme ausschließe (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 -, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 -, Rn. 45; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 -, Rn. 28; KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 -, Rn. 8, alle juris;… Kniffka, in: Kniffka/Koeble, a.a.O., 4. Teil, Rn. 31. Damit aber fehlt es ("Wird keine Abnahme verlangt") an den Voraussetzungen der fiktiven Abnahme, so dass eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B 2009 ausscheidet (vgl. Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5). - KG, 08.11.2013 - 7 U 103/13
Keine Abnahmeverweigerung nach Fertigstellung: Verzicht auf förmliche Abnahme!
Wird innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (2006) kein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme auch nicht ausdrücklich verweigert, ist davon auszugehen, dass auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet wird, so dass nach Ablauf von zwölf Werktagen nach Erhalt der Schlussrechnung gem. § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme gem. § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B die Abnahme als erfolgt gilt (Senatsurteil vom 4.6.2006 - 7 U 247/05 -, NZBau 2006, 436). - KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom …
Das ergibt sich nicht aus dem Urteil des Senats vom 4. April 2006 - 7 U 247/05 - (BauR 2006, 1475). - OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 21 U 11/19
Abrechnung von Rohbauarbeiten für Wohngebäude - Bauhandwerkersicherungshypothek
Ebenso liegt es, wo nach der Sachlage und dem beiderseitigen Parteiverhalten von einem gleichsam "vergessenen" Erfordernis der vereinbarten, förmlichen Abnahme auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 118; KG NZBau 2006, 436). - OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18
Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB
Indem die Beklagte der Klägerin die Schlussrechnung vom 12.5.2005 übersandte, ohne einen Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, und die Klägerin die Schlussrechnung nach mehreren Monaten - namentlich am 7.9.2005 - vollständig bezahlte, ohne ihrerseits den Wunsch nach förmlicher Abnahme geäußert zu haben, haben die Parteien übereinstimmend konkludent auf die vertraglich vorgesehene förmliche Abnahme verzichtet (vgl. BGH, Urteil vom 21.4.1977 - VII ZR 108/76; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.8.2019 - 21 U 11/19 ; OLG Hamm, Urteil vom 30.4.2019 - 24 U 14/18; KG, Urteil vom 4.4.2006 - 7 U 247/05; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2010 - 10 U 9/09). - LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14
Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im …
Für eine Nebenpflicht von wesentlicher Bedeutung streitet auch die faktische Handhabung, der gelebte Vertrag, denn die Beklagte hatte die Insolvenzschuldnerin mehrfach zur Vorlage der Bescheinigungen aufgefordert und forderte auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens den Kläger hierzu auf, weshalb der Sachverhalt nicht mit dem das Kammergericht entschiedenen Fall (KG, Urteil vom 04.04.2006 - 7 U 247/05, juris Rn. 16, 17) vergleichbar ist. - OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18
Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!
- OLG Hamburg, 15.09.2009 - 6 U 1/08
Beweisführung bei verschiedenen Mängelursachen?
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kapitalanlageberatungsvertrag: Ausgleich von Mängeln des Anlagegesprächs durch übergebenen Prospekt; Mitverschulden des Anlageinteressenten wegen unterlassenen Lesens des Prospektes; Beweislast für die Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs aufgrund von Steuervorteilen
- Wolters Kluwer
Ausgleich von Mängeln des Anlagegesprächs durch einen im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebenen Prospekt über die Kapitalanlage; Mitverschulden des Anlageinteressenten; Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ; Beratung im Zusammenhang mit einem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Ausgleich von Mängeln oder Verharmlosungen des Anlagegesprächs durch einen im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebenen Prospekt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.10.2005 - 9 O 575/04
- OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass steuerliche Vorteile im Wege des Vorteilsausgleichs grundsätzlich zu berücksichtigen sind, soweit nicht der Zweck der Steuervergünstigung einer solchen Entlastung des Schädigers entgegensteht (vgl. BGH NJW 2006, 499; BGH NJW 1999, 3711, 3712; BGH NJW-RR 1992, 1050).Damit ist der Kläger steuerrechtlich kein Mitunternehmer und die Schadensersatzleistung ist nicht dem gewerblichen Bereich zuzuordnen, und damit nicht als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern (vgl. hierzu: BGH NJW 2006, 499).
Ob aus sonstigen steuerlichen Gründen aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, hat der Geschädigte darzulegen (vgl. BGH NJW 2006, 499, 500).
- BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Dennoch kann unter besonderen Umständen auch der Sachkundige dem Anlageinteressenten den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1097).Er rechnet damit, muss zumindest davon ausgehen, dass auch wesentliche Tatsachen, die dem Vertriebsinteresse des zugleich für den Kapitalsuchenden tätigen Anlagevermittlers aber entgegenstehen könnten, nicht herausgehoben und auffällig mitgeteilt werden, sondern erst durch Überprüfung des Informationsmaterials erkennbar werden (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.).
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Geht es - wie im Streitfall - um die Beratung im Zusammenhang mit einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH Report 2006, 1098, 1099 = ZIP 2006, 1449; BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128 f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH Report 2006, 1098, 1099 = ZIP 2006, 1449; BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734). - BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Ebenso ist es aber möglich, dass es sich bei den Steuerersparnissen um Abschreibungen für die Anschaffungskosten handelt, die nicht als "negative Werbungskosten" der Einkommensteuer unterworfen sind (vgl. BGH NJW 2006, 2042, 2043; BFH DStR 2002, 948). - BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Ebenso ist es aber möglich, dass es sich bei den Steuerersparnissen um Abschreibungen für die Anschaffungskosten handelt, die nicht als "negative Werbungskosten" der Einkommensteuer unterworfen sind (vgl. BGH NJW 2006, 2042, 2043; BFH DStR 2002, 948). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Zwar kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (vgl. BGH NJW 2004, 1868, 1870; BGH NJW 2003, 1811, 1814). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128 f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498). - BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81
Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Insbesondere dann, wenn nur der pauschale Hinweis des Vermittlers erfolgt, im Prospekt stehe alles drin, ersetzt bei stattgefundener (und hier fehlerhafter) mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (vgl. BGH NJW 1983, 1730, 1731;… OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - Urt. v. 14.06.2005, 8 U 136/04, Umdruck S. 18, von der Beklagten zu Unrecht für sich in Anspruch genommen). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
- BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
- BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91
Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten …
- BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines …
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 165/98
Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge und steuerlicher Vorteile bei der …
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen …
- OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs
(Vgl. einerseits OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 222 und andererseits OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 - 4 U 517/10 -, zitiert nach [...].). - OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von …
Außerdem muss rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Aufklärung erfolgen (BGH NJW 2005, 1784; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222).Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (OLG Stuttgart WM 2006, 1100; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222 m. w. Nachw.).
Ferner kann die Annahme eines Mitverschuldens dann gerechtfertigt sein, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Prospekt übergeben wird, aus dem sich die Risiken der Anlageform einschließlich eines eventuellen vollständigen Verlustes der geleisteten Einlage ohne weiteres ergeben (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222).
- OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08
WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens
Auch kann die Art und Weise, in der der Aufklärungspflichtige das Werbungsgespräch führt, zur Vorsicht mahnen (zusammenfassend etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 222, Rnr.13f.).
- OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06
Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds
In diesem Zusammenhang hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 8.11.2006 (7 U 247/05 - bei juris) ausgeführt, dass solche besonderen Umstände nach § 254 BGB im Hinblick auf die Interessenlage vorliegen können, in welcher der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten. - OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06
Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei schuldhafter Verletzung der …
Die im Prospekt enthaltenen Risikohinweise konnten allenfalls ein Mitverschulden der Klägerin begründen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2006, 7 U 247/05, zit. nach JURIS), wenn der Prospekt rechtzeitig vorgelegt worden war. - OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09
Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …
Die hier zu beurteilende Situation unterscheidet sich danach auch entscheidend von den Fallkonstellationen der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen anderer Obergericht, wie etwa OLG Frankfurt vom 14.01.2008 - 18 U 28/07,OLG Stuttgart vom 23.04.2007 - 5 U 157/06, OLG Karlsruhe vom 08.11.2006 - 7 U 247/05 und OLG Frankfurt vom 23.03.2007 - 3 U 141/06.
Rechtsprechung
SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 247/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 247/05
- SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 242/05
- SG Oldenburg, 04.07.2006 - S 7 U 242/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 14 U 53/06
- BSG, 31.01.2012 - B 2 U 332/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 7 U 191/01
Klausel über Möglichkeit der generellen Befristung eines Anerkenntnisses ist …
Auszug aus SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 247/05
Widerspruch, Klage (S 7 U 191/01) und Berufung (L 6 U 208/02) blieben erfolglos. - OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02
Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht; …
Auszug aus SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 7 U 247/05
Widerspruch, Klage (S 7 U 191/01) und Berufung (L 6 U 208/02) blieben erfolglos.
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.11.2006 - 7 U 247/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- kanzlei-storch.de
Anlegerschutz
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 03.11.2005 - 7 O 40/05
- OLG Zweibrücken, 23.11.2006 - 7 U 247/05