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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.04.2011 - 7 U 13/08, 7 U 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4334
OLG Schleswig, 20.04.2011 - 7 U 13/08, 7 U 25/09 (https://dejure.org/2011,4334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.04.2011 - 7 U 13/08, 7 U 25/09 (https://dejure.org/2011,4334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. April 2011 - 7 U 13/08, 7 U 25/09 (https://dejure.org/2011,4334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrspflichten eines Nutztierhalters bzgl. Maßnahmen zur Schadensvorbeugung; Voraussetzungen für den Verstoß eines Landwirts Verstoß gegen die Hütesicherheit bei vorübergehendem Auslauf von Rindern auf einer betriebsnahen Hofweide

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 S. 2
    Pflichten des Nutztierhalters; Pflichten des Halters eines von der Hauskoppel ausgebrochenen Rindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss durch Weidezaun

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgebrochenes Rindvieh verursacht Autounfall - Landwirt haftet dafür nicht, wenn er die Kühe korrekt beaufsichtigt hat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung eines Landwirts wegen durch ausbrechende Jungrinder (mit-)verursachte Schäden

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Randalierendes Rind - haftet der Landwirt?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Randalierendes Rind - Landwirt haftet nicht für Schäden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt haftet nicht für randalierendes Jungrind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1398
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4965
OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,4965)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,4965)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,4965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beurkundung eines Bauträgervertrages

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 313 a; ; Bundesnotarordnung § 19; ; Bundesnotarordnung § 19 Abs. 1 Satz 2; ; Bundesnotarordnung § 19 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 157; ; BGB § 275 a.F.; ; BGB § 323 a.F.; ; BGB § 323 Abs. a.F.; ; BGB § 323 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 4 n.F.; ; BGB §§ 812 ff a.F.; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1
    Anforderungen an die Beurkundung eines Bauträgervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Aufklärungspflicht bezüglich ungesicherter Vorleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 25/09
    Dabei hat der Notar jedenfalls die Sicherungsmöglichkeiten zu nennen, die sich nach Sachlage anbieten und S.istisch in Betracht kommen (BGH Urteile vom 15.04.1999 - IX ZR 93/98 -, vom 12.02.2004 - III ZR 77/03 - und vom 17.01.2008 - III ZR 136/07 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 93/98

    Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistungen beim

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 25/09
    Dabei hat der Notar jedenfalls die Sicherungsmöglichkeiten zu nennen, die sich nach Sachlage anbieten und S.istisch in Betracht kommen (BGH Urteile vom 15.04.1999 - IX ZR 93/98 -, vom 12.02.2004 - III ZR 77/03 - und vom 17.01.2008 - III ZR 136/07 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 77/03

    Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar bei ungesicherter

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 25/09
    Dabei hat der Notar jedenfalls die Sicherungsmöglichkeiten zu nennen, die sich nach Sachlage anbieten und S.istisch in Betracht kommen (BGH Urteile vom 15.04.1999 - IX ZR 93/98 -, vom 12.02.2004 - III ZR 77/03 - und vom 17.01.2008 - III ZR 136/07 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28085
OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,28085)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,28085)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 7 U 25/09 (https://dejure.org/2009,28085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einseitige Berichterstattung bei Verdacht von Stasi-Tätigkeit unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Belastende Stasi-Verdachtsberichterstattung darf nicht einseitig sein

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.6.2009 (1 BvR 134/03) klargestellt hat, genießt auch die Information über den Meinungsstand in einer aktuellen Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, so dass die eindeutige Kennzeichnung als Fremdbericht als hinreichende Distanzierung ausreichen kann, um eine Haftung des Verbreiters auszuschließen.
  • OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08

    Zur Unzulässigkeit der Verbreitung einer Äußerung die Teil einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
    Nachdem das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 30.6.2008 zurückgewiesen hatte (Bl. 28 ff d.A.), hat der Senat auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 31.7.2008 (Geschäftsnummer 7 W 73/08; Bl. 85ff) eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde, die Behauptung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Dokumente der Stasi- Unterlagenbehörde, bei denen es u.a. um ein Gespräch zwischen R... H... und Dr. G... G... als seinem Anwalt geht, zu verbreiten und /oder verbreiten zu lassen:.
  • OLG Hamburg, 01.12.2015 - 7 U 68/15

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge: Verurteilung zur Unterlassung einer

    Das zum Beleg genannte Urteil des Senats (7 U 25/09) betrifft den Fall, dass der Antragsteller sich gegen die Verbreitung eines in einer Berichterstattung enthaltenen Zitats wandte und das Landgericht verbot, "durch die aus der Anlage Ast 1 ersichtliche Berichterstattung" einen Verdacht zu erwecken.
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