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   OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10   

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OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10 (https://dejure.org/2012,8876)
OLG München, Entscheidung vom 29.02.2012 - 7 U 2903/10 (https://dejure.org/2012,8876)
OLG München, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 7 U 2903/10 (https://dejure.org/2012,8876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung des Deckungsprozesses im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren; Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 149
    Aussetzung eines Zivilverfahrens wegen des Verlusts von Transportgut im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren; Pflicht des Gerichts zur Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 149
    Voraussetzungen der Aussetzung des Deckungsprozesses im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren; Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Das kann aber im Einzelfall auch dazu führen, dass der Zeuge zur Sache insgesamt nicht auszusagen braucht, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich ist, d. h. keine Frage vorstellbar ist, die der Zeuge nicht doch beantworten könnte, ohne sich - gegebenenfalls im Zusammenhang mit sonstigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden - der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen (vgl. BGH II ZR 255/92 - zu § 384 Nr. 2 ZPO; BGH 4 StR 28/02 - zum bedeutungsgleichen § 55 StPO, OLG Köln 19 W 19/08 zu § 384 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Das kann aber im Einzelfall auch dazu führen, dass der Zeuge zur Sache insgesamt nicht auszusagen braucht, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich ist, d. h. keine Frage vorstellbar ist, die der Zeuge nicht doch beantworten könnte, ohne sich - gegebenenfalls im Zusammenhang mit sonstigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden - der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen (vgl. BGH II ZR 255/92 - zu § 384 Nr. 2 ZPO; BGH 4 StR 28/02 - zum bedeutungsgleichen § 55 StPO, OLG Köln 19 W 19/08 zu § 384 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Zwar ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IV ZR 38/09, nach Juris Rz. 18) der Senat im Falle einer Zeugnisverweigerung nach § 384 Nr. 2 ZPO - anders als in den Fällen des § 383 Abs. 1 Nr. 1 - 3 ZPO - nicht gehindert, diese im Rahmen seiner freien Überzeugungsbildung zu würdigen.
  • OLG Köln, 14.10.2008 - 19 W 19/08

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen wegen Gefahr der

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Das kann aber im Einzelfall auch dazu führen, dass der Zeuge zur Sache insgesamt nicht auszusagen braucht, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich ist, d. h. keine Frage vorstellbar ist, die der Zeuge nicht doch beantworten könnte, ohne sich - gegebenenfalls im Zusammenhang mit sonstigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden - der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen (vgl. BGH II ZR 255/92 - zu § 384 Nr. 2 ZPO; BGH 4 StR 28/02 - zum bedeutungsgleichen § 55 StPO, OLG Köln 19 W 19/08 zu § 384 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Köln, 14.04.1999 - 5 U 206/98

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Aus dieser Schilderung wird aber nicht ersichtlich, dass und welcher Versicherungsfall überhaupt eingetreten sein soll (vgl. Voit in Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 112 Rz. 24, OLG Köln RuS 2000, 303).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IV ZR 154/95) kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht.
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Eine Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 160/96) nur zu machen, wenn das Gericht in seiner Spruchbesetzung auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen kann; die formlose Unterrichtung eines Teils des Spruchkörpers über den von anderen Mitgliedern gewonnenen persönlichen Eindruck genügt dagegen nicht.
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Ein solches Feststellungsinteresse wird allgemein bejaht, wenn wegen Untätigkeit des Versicherungsnehmers die Gefahr besteht, dass dem Haftpflichtgläubiger der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt verloren geht (vgl. BGH IV ZR 223/99 = MDR 01, 214).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09

    Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung

    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmißbrauch der vortragenden Partei (vgl. BGH IV ZR 40/09, nach Juris Rz. 12, BGH ZR 38/09, nach Juris Rz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Auszug aus OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
    Als ausländischer Staatsbürger braucht der Zeuge T. deshalb außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Gesetze der Zeugenladung nicht Folge leisten (vgl. auch OLG Düsseldorf 1 Ws 702/98).
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