Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.10.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2421
OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten eines einem Bankkunden Fondsanteile empfehlenden Mitarbeiters einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von einer Fondsgesellschaft; Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Verletzung ...

  • Judicialis

    WpHG § 31; ; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; WpHG § 37a; ; BGB § 31; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 667; ; HGB § 384 Abs. 2

  • tilp.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung der Bank bei Unkenntnis eines Bankmitarbeiters über Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 31, 242, 276, 278; WpHG §§ 31, 37a
    Zu den Voraussetzungen der Haftung einer Bank für die vorsätzliche Verletzung einer Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften (hier: Kick-backs)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterlassener Hinweis auf Rückvergütungen - nicht unbedingt vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Bei verschwiegener Kick-Back-Zahlung trägt der Anleger die Beweislast für ein vorsätzliches Handeln der Bank

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 518
  • ZIP 2008, 66
  • WM 2008, 351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Die zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte hierzu entwickelten Grundsätze (Sekundärverjährung) sind auf Fälle schuldhafter Anlageberatung durch Wertpapierdienstleister nicht übertragbar (BGH NJW 2005, 1579, 1581).
  • BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68

    Verkehrsunfallflucht - Aufklärungspflicht - Aufklärungsinteresse

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daher wird im Zivilrecht zwar angenommen, dass der Irrtum über grundlegende Anforderungen des Rechts (Rechtsblindheit) den Vorsatz unberührt lässt (BGH NJW 1970, 1082).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Ein - auch nur bedingter - Vorsatz ist hiernach zu verneinen, weil der Zeuge seine Beratung damals als rechtlich ausreichend erachtet hat; er hat es noch nicht einmal als möglich erkannt, dass er Aufklärungspflichten verletzt (vgl. BGHZ 69, 128/142; 118, 201/208).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daran ändert auch nichts, dass - wie der Kläger vorträgt - es bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gab, wonach Schmiergeldzahlungen offenbart werden müssen (z. B. BGH NJW 1991, 1819; WM 2001, 457).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92

    Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Kommt - wie vorliegend - nur eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens in Betracht, obliegt es dem Geschädigten, das Vorliegen des Vorsatzes darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. zu deliktischen Ansprüchen: Palandt/Sprau, BGB, a.a.O, § 826 Rn. 18; zu § 393 BGB: BGH NJW 1994, 252/253 m. w. N.).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    War dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, so haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (Anschluss an BGHZ 170, 226).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daran ändert auch nichts, dass - wie der Kläger vorträgt - es bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gab, wonach Schmiergeldzahlungen offenbart werden müssen (z. B. BGH NJW 1991, 1819; WM 2001, 457).
  • OLG Schleswig, 04.05.1988 - 4 U 244/86
    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Insoweit ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1988, 2247).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2002 - 8 U 96/02

    Innenprovision; Provision; Aufklärungspflicht; Aufklärung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Selbst wenn sich der Zeuge rechtlich beraten hätte lassen, hätte er von dieser Aufklärungspflicht unter Umständen keine Kenntnis erlangt, zumal eine derartige Verpflichtung auch in der späteren Rechtsprechung der Instanzgerichte verneint wurde (s. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2005, Az. 8 U 96/02).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Ein - auch nur bedingter - Vorsatz ist hiernach zu verneinen, weil der Zeuge seine Beratung damals als rechtlich ausreichend erachtet hat; er hat es noch nicht einmal als möglich erkannt, dass er Aufklärungspflichten verletzt (vgl. BGHZ 69, 128/142; 118, 201/208).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2008, 351 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, nicht "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, nicht "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 60/10

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen der Verletzung von

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 105/10
    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines

    Wenn dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst war, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (vgl. OLG München vom 19.12.2007 -7 U 3009/04- WM 2008, 351).
  • LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im

    Wenn dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst war, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (vgl. OLG München vom 19.12.2007 -7 U 3009/04- WM 2008, 351).
  • AG Lüdenscheid, 13.10.2011 - 94 C 160/11

    Notwendigkeit einer einzelnen Abrechnung sämtlicher angesetzter Kostenarten in

    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrundegelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH, WM 2008, 351; WM 2005, 6; WM 2003, 216).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1859
OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 U 3009/04 (https://dejure.org/2004,1859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bejahung von den Verjährungslauf hemmenden "Verhandlungen"; Anwendungsbereich der Verjährungsvorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Beginn des Laufs der Verjährungsfrist; Grundsätze der sog. Sekundärhaftung; Anwendung der Grundsätze der ...

  • Judicialis

    WpHG § ... 31; ; WpHG § 31 Abs. 1; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; WpHG § 37 a; ; BGB § 203 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 Abs. 2 a. F.; ; KAGG § 19; ; KAGG § 19 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 51 b; ; StBerG § 68; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Haftungsumfanges bei Verjährung nach § 37a WpHG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung: Erfassung auch deliktischer Ansprüche von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht: Die Verjährung nach § 37a WpHG und konkurrierender Ansprüche

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 37a
    Mit Anschaffung der Wertpapiere beginnende dreijährige Verjährungsfrist nach § 37a WpHG auch für konkurrierende deliktische Ansprüche wegen Falschberatung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage der Verjährung von auch deliktischen Schadenersatzansprüchen wegen fahrlässiger Falschberatung einer Bank

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht: Die Verjährung nach § 37a WpHG und konkurrierender Ansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 656
  • WM 2005, 647
  • DB 2005, 884
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    a) Mithin beginnt der Lauf der Verjährung hier spätestens mit dem letzten Erwerbsakt vom 14.06.2000 über 350 Aktien der M + S Elektronik AG (vgl. KG WM 2004, 1872, 1873; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, S. 2166, Rn. 16.569; Assmann/Schneider-Koller, 2. Aufl., Rn. 7 zu § 37 a WpHG).

    Die nach § 37 a WpHG eingetretene Verjährung ergreift entgegen der Auffassung des Klägers auch mögliche konkurrierende deliktische Ansprüche aufgrund fahrlässiger Falschberatung, wie sie der Kläger hier insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 WpHG und § 19 Abs. 1 KAGG ableiten will (ebenso KG WM 2004, 1872, 1874; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 16.565 und 16.572).

    Diesem gesetzgeberischen Zweck, in angemessener Zeit Rechtssicherheit zu erreichen, darf nicht mit den Mitteln der richterlichen Rechtsfortbildung entgegengewirkt werden (im gleichen Sinne KG, WM 2004, 1872, 1875).

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Ein Vermögensschaden kann nämlich auch bei objektiver Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung dann bestehen, wenn jemand zum Abschluss eines Vertrages veranlasst wird, dessen Leistung für seine Zwecke nicht in vollem Umfang brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1997, NJW 1998, 898, 899).
  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Soweit man in § 19 Abs. 1 KAGG und § 31 Abs. 2 WpHG Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sehen will (für § 31 Abs. 2 WpHG offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 11.11.2003, NJW-RR 2004, 484) sollten auch diese Ansprüche aus fahrlässiger unerlaubter Handlung der Verjährungsregelung des § 37 a WpHG unterliegen.
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Jedoch ist anerkannt, dass anderes dann gilt, wenn der Fortbestand später verjährender deliktischer Ansprüche den Zweck einer besonders kurz bemessenen vertraglichen Verjährungsfrist vereiteln oder aushöhlen würde (BGH, Urteil vom 28.11.1984, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19.12.2000 (BGHZ 146, 235, 239 f.) einen Schadensersatzanspruch des Bankkunden darauf beruhend, dass die Bank eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter des Kunden über seine Beteiligung an den Povisionen und Depotgebühren der Bank verschwiegen hatte, anerkannt hat, ist dieser Sachverhalt mit der hier gegebenen Konstellation nicht vergleichbar.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    In dieser Stellung war die Beklagte im Unterschied zu einem zur Neutralität verpflichteten Makler (vgl. zur Frage von Interessenkonflikten beim Finanzierungsmakler BGH, Urteil vom 14.10.2003, NJW 2004, 154, 157) nicht verpflichtet, aus der breiten Palette in Betracht zu ziehender Aktien- und Fondsanlagen stets allein die für den Kunden Günstigste zu empfehlen.
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Eine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Rückvergütungen bestand für die Beklagte schon deshalb nicht, da sie weder die Stellung eines unabhängigen Maklers, noch diejenige eines unabhängigen Vermögensverwalters (siehe dazu das Urteil des BGH vom 04.04.2002, NJW 2002, 1868 zum Depotverwaltungsvertrag mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft) inne hatte, sondern vielmehr in ihrer Eigenschaft als Wertpapierdienstleistungsunternehmen am Markt teilnahm.
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Urteil vom 17.02.2004, NJW 2004, 1654 m.w.N.) das für den Beginn der Verjährungshemmung maßgebliche Verhandeln im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB a.F. weit zu verstehen mit der Folge, dass hierfür jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten ausreicht, sofern nicht sofort und eindeutig jeglicher Ersatz abgelehnt wird.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10

    Beratungsvertrag: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen

    Ein Rechtsirrtum der Beklagten lässt sich auch nicht mit einem Verweis auf die Entscheidung des OLG München (Urt. 06.10.2004, 7 U 3009/04) begründen, die später durch die sog. Kick-Back-II-Entscheidung des BGH vom 19.12.2006 abgeändert wurde.
  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    Da eine Verwirklichung des Tatbestandes des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, 32 Abs. 1 Nr. 1 WpHG stets auch ein vertragliches Beratungsverschulden darstellt, würde dieser Gesetzeszweck verfehlt, wenn die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG bei deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Fehlberatung keine Anwendung fände (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04, OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 657).

    Da auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Sekundärverjährung auf Fälle der Anlagenberatung durch Wertpapierdienstleister mangels eines vergleichbaren dauerhaften Vertrauensverhältnisses nicht übertragbar sind (vgl. BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04; OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 658), begegnet der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Einrede der Verjährung, da er erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist rechtshängig gemacht worden ist und auch die Verjährung hemmende Umstände nicht dargetan sind.

  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadensersatzansprüche (aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB bzw. c.i.c) und auch - hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise - auch deliktische Ansprüche (aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 31 WpHG) erfasst (BGH, Urteil vom 8. März 2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2005, 23 U 71/04, NJW-RR 2005, 1215; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2005, 15 U 106/4, zit. nach Juris; OLG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2004, 1 U 54/04, OLGR Bremen 2005, 205; OLG München, Urteil vom 6. Oktober 2004, 7 U 3009/04, WM 2005, 647).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 1 U 249/05

    Entschädigung für naturschutzrechtliche Nutzungseinschränkungen im Lande Hessen:

    Insoweit können die Abgrenzungskriterien zum prozessualen Begriff des Streitgegenstands jedenfalls sinngemäß Verwendung finden (vgl. OLG München ZIP 2005, 656 ff. [juris-Rn.23]; Mankowski/Höpker a. a. O., 724 f.; Ahrens NJW 1983, 2077).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2007 - 19 U 59/06
    Der Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB ist weit auszulegen (BGH NJW 1983 S. 2075); der Gläubiger muss klarstellen, dass er einen Anspruch geltend macht und worauf er ihn im Kern stützen will (OLG München ZIP 2005 S. 656).
  • LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 488/07
    Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche wegen Informationspflichtverletzung in drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, wobei in Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs dies bereits mit Erwerb des Wertpapiers der Fall ist ( BGH v 8.3.05 XI ZR 170/04; OLG München ZIP 05, 656; OLG Hamburg OLGR 2005, 614).
  • LG Stuttgart, 24.08.2011 - 8 O 516/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei

    Das OLG München hat dies in einer Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 U 3009/04 - so vorausgesetzt.
  • LG Landshut, 08.03.2006 - 24 O 2958/05
    Der Schadenseintritt liegt bei einer solchen Konstellation bereits im Erwerb zwar chancenträchtiger, gleichzeitig aber auch deutlich risikobehafteter Wertpapiere (BGH, Urteil v. 08.03.05, ZIP 2005, 802 [BGH 08.03.2005 - XI ZR 170/04] ; OLG München, Urteil v. 06.10.04, Az: 7 U 3009/04 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2005 - 10 O 6141/05

    Zur Verjährung nach § 37a WpHG

    Dem Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Vorlage der Frage der Vereinbarkeit des § 37a WpHG mit dem Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof war nicht stattzugeben, weil die Verjährungsregelung des § 37a WpHG im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht (OLG München WM 2005, 647 = ZIP 2005, 656).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht