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   OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15   

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https://dejure.org/2016,72597
OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15 (https://dejure.org/2016,72597)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2016 - 7 U 3061/15 (https://dejure.org/2016,72597)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 7 U 3061/15 (https://dejure.org/2016,72597)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage -

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15
    Grundsätzlich kann der Liquidator nicht darauf verwiesen werden, er müsse (vorrangig) andere Schuldner der Gesellschaft oder die Beklagten nur anteilig in Anspruch nehmen; vielmehr steht es im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Liquidators, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er von welchem Kommanditisten die Einlagen einfordert (BGH v. 05.11.1979 - II ZR 145/78, juris Rn. 20).

    Im Ausgangspunkt zu Recht hat der Beklagte eingewandt, dass zwar der Kommanditist die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass seine Einlage nicht zur Abwicklung benötigt wird, dass aber der Liquidator die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzustellen hat, soweit er dazu imstande ist (st. Rsp.; s. z.B. BGH v. 03.07.1978 - II ZR 54/77, juris Rn. 16; v. 05.11.1979 -II ZR 145/78, juris Rn. 14; OLG Frankfurt v. 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rn. 11 f; ebenso Ebenroth / Boujong - Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16).

    Dem steht auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH vom 05.11.1979 (NJW 1980, 1522) nicht entgegen.

  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15
    Im Ausgangspunkt zu Recht hat der Beklagte eingewandt, dass zwar der Kommanditist die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass seine Einlage nicht zur Abwicklung benötigt wird, dass aber der Liquidator die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzustellen hat, soweit er dazu imstande ist (st. Rsp.; s. z.B. BGH v. 03.07.1978 - II ZR 54/77, juris Rn. 16; v. 05.11.1979 -II ZR 145/78, juris Rn. 14; OLG Frankfurt v. 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rn. 11 f; ebenso Ebenroth / Boujong - Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12

    Einforderung einer Kommanditeinlage durch die Liquidatorin

    Auszug aus OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15
    Im Ausgangspunkt zu Recht hat der Beklagte eingewandt, dass zwar der Kommanditist die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass seine Einlage nicht zur Abwicklung benötigt wird, dass aber der Liquidator die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzustellen hat, soweit er dazu imstande ist (st. Rsp.; s. z.B. BGH v. 03.07.1978 - II ZR 54/77, juris Rn. 16; v. 05.11.1979 -II ZR 145/78, juris Rn. 14; OLG Frankfurt v. 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rn. 11 f; ebenso Ebenroth / Boujong - Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16).
  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 137/16

    Schluss der mündlichen Verhandlung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Die Klägerin hat im Zusammenhang mit der Frage eines Direktanspruchs gegen den Beklagten unter anderem eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27. Dezember 2016 (7 U 3061/15) aus einem Parallelverfahren angeführt und auszugsweise wörtlich zitiert.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2016 - 4 U 171/14

    Treuhandvermittelter Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft: Anspruch einer

    Mit Blick auf die von der Klägerin vorgelegten obergerichtlichen Entscheidungen, die in Parallelverfahren in ihrem Sinne ergangen sind (u.a. OLG München, Urteil vom 27.01.2016, 7 U 3061/15; für eine Schwestergesellschaft: OLG Stuttgart, Urteil vom 06.04.2016,14 U 2/15), lässt der Senat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 ZPO).
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