Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.09.2011 - 7 U 31/11 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- taz.de (Pressebericht, 28.09.2011)
Stasi-Notizen sind "zu dünn"
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
Die Kosten für die Abmahnung sind aber nach ständiger Rechtsprechung der in Hamburg mit Pressesachen befassten Gerichte nach dem Wert der Hauptsache und nicht des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu berechnen (vgl. Urteil des Hans. OLG Hamburg vom 27.09.2011, 7 U 31/11). - LG Hamburg, 19.09.2014 - 324 S 1/14
Persönlichkeitsrechtverletzende Presseberichterstattung im Internet: …
Grundlage für die Abmahnkosten ist zudem der Wert der Hauptsache (vgl. HansOLG, Urt.v. 27.09.2011, 7 U 31/11). - LG Hamburg, 22.11.2019 - 324 O 400/19
Zulässige Erkennbarkeit einer Person bei einer Wortberichterstattung
Aber angesichts dessen, dass für die Abmahnung der Wert der Hauptsache maßgeblich ist (vgl. hierzu Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.9.2011, Az. 7 U 31/11), hätte die Kammer in jedem Falle einen Wert festgelegt, der in dieselbe Rubrik der Gebührentabelle einzuordnen gewesen wäre.