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   OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10   

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OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10 (https://dejure.org/2010,32702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2010 - 7 U 313/10 (https://dejure.org/2010,32702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 7 U 313/10 (https://dejure.org/2010,32702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des Unfallfahrzeugs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfall - ungewöhnlich lange Ausfallzeit

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nutzungsausfallentschädigung für 642 Tage !

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall für 642 Tage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein Unfallgeschädigter Mietwagenkosten nicht beanspruchen kann, soweit diese wegen langer Mietdauer den Fahrzeugwert übersteigen, da er in diesem Fall aufgrund der Schadensminderungspflicht gehalten sein kann, als Interimslösung einen Gebrauchtwagen zu erwerben (BGH, Urteil vom 02.07.1985, VI ZR 86/84, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris, Rn. 17).

    Mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 02.03.1998, a.a.O., Rn. 21) hält es der Senat daher für angemessen, zur Ermittlung der Schadenshöhe auf die in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten zurückzugreifen.

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Diese Tabellen sind eine zwar mögliche, aber keine verbindliche Methode der Schadensermittlung bei einem Nutzungsausfallschaden (BGH, Urteil vom 25.01.2005, VI ZR 112/04, juris Rn. 6).

    Der Senat übersieht nicht, dass die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht etwa schematisch durch den Wert des Fahrzeuges begrenzt ist (BGH, Urteil vom 25.01.2005, a.a.O., Rn. 8).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein Unfallgeschädigter Mietwagenkosten nicht beanspruchen kann, soweit diese wegen langer Mietdauer den Fahrzeugwert übersteigen, da er in diesem Fall aufgrund der Schadensminderungspflicht gehalten sein kann, als Interimslösung einen Gebrauchtwagen zu erwerben (BGH, Urteil vom 02.07.1985, VI ZR 86/84, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris, Rn. 17).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Nicht etwa sind die geltend gemachten Anwaltsgebühren nach dem Verhältnis der im Ergebnis mit Erfolg bzw. ohne Erfolg geltend gemachten Forderungen zu quoteln (BGH, Urteil vom 07.11.2007, VIII ZR 341/06, juris, Rn. 10 ff.).
  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Denn diese setzt voraus, dass ein nachfolgendes Fahrzeug auf die Heckpartie eines in demselben Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuges auffährt, wobei eine bloße Teilüberdeckung der Stoßflächen der im gleichgerichteten Verkehr befindlichen Fahrzeuge mit etwa parallelen Längsachsen ausreicht (KG, Beschluss vom 09.10.2008, Az: 12 U 168/08, juris, Rn. 40).
  • KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für 3 Monate

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    An die primäre Darlegungslast des Schädigers knüpft die sekundäre Darlegungslast des Geschädigten an, soweit Umstände angesprochen sind, die der Schädiger aus eigenem Wissen nicht vortragen kann (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 52/07, juris, Rn. 11; OLG Naumburg, Urteil vom 19.02.2004, 4 U 146/03, juris).
  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    An die primäre Darlegungslast des Schädigers knüpft die sekundäre Darlegungslast des Geschädigten an, soweit Umstände angesprochen sind, die der Schädiger aus eigenem Wissen nicht vortragen kann (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 52/07, juris, Rn. 11; OLG Naumburg, Urteil vom 19.02.2004, 4 U 146/03, juris).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH, Urteil vom 16.11.2005, IV ZR 120/04, juris, Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2011 - 22 U 67/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall im Kreuzungsbereich mit Verstoß

    Soweit dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher anders gesehen worden ist (OLG Hamm 5.10.09 - 6 U 94/09 - OLG Dresden 30.6.10 - 7 U 313/10 - AG Landshut 23.8.10 - 3 C 1392/10 -), fehlt es regelmäßig an einer Begründung, so dass sich der Senat insoweit auch nicht mit weiteren Argumenten auseinandersetzen kann.
  • OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem

    Der Nutzungswille eines privaten Halters bzw. Eigentümers ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269).

    Denn der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung knüpft daran an, dass das Fahrzeugs schadensbedingt nicht nutzbar ist (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Dresden, Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.

  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Letzterer ist bei einem pri :ten Halter bzw. Eigentümers grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer 1.2 besonderen Darlegung bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 22 U 48/12 -, juris; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Celle VersR 1973, 717; 318; OLG Köln VRs 96, 325).

    Eine entsprechende Verpflichtung besteht im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB nur ausnahmsweise, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (vgl. BGH NJW-RR 2006, 394; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. August 2007 -12 U 60/07 -, juris; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2008, 298; OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2010 - 7 U 313/10 -, juris m. w. N.).

    sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).

  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Details zu seinen Vermögensverhältnissen muss der Geschädigte bei der Information des Gegners über das Fehlen der finanziellen Möglichkeiten zu Durchführung der Reparatur nicht mitteilen; es obliegt vielmehr der Schädigerseite hierzu gegebenenfalls entsprechende Nachweise anzufordern (OLG Dresden Urteil vom 30.06.2010, Az. 7 U 313/10, veröffentlicht in juris).
  • OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Wenn die Versicherung des Beklagten weitere Informationen oder Nachweise benötigte, hätte sie diese vom Kläger anfordern müssen (OLG Dresden BeckRS 2011, 16655).

    Der Senat sieht keinen Grund, den Nutzungsausfall nach 30 Tagen mit einem geringeren Wert anzusetzen, wie das OLG Dresden in der bereits zitierten Entscheidung vom 30.06.2010, Az.: 7 U 313/10 (BeckRS 2011, 16655).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Halterhaftung bei Überlassung des Fahrzeugs an

    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80; OLG Dresden, Urteil vom 30.6.2010, 7 U 313/10; so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.8.2007, 12 U 60/07, Juris Rn 10).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats spricht die Lebenserfahrung für die Annahme, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, Rdnr. 29 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az: I - 1 U 151/06; OLG Celle, VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325; so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 1999, AZ: 4 U 73/99; OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2010, Az: 7 U 313/10, OLG Köln, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az: 22 U 48/12).
  • LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 258/21
    Dabei muss der Geschädigte jedoch keine Details zu seinen Vermögensverhältnissen nicht mitteilen, es obliegt insofern vielmehr der Schädigerseite hierzu gegebenenfalls entsprechende Nachweise anzufordern (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10: OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15).

    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mittels zu beseitigen oder einen Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10).

    Eine solche Pflicht besteht im Rahmen des § 254 BGB allenfalls, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10).

    An die primäre Darlegungslast des Schädigers knüpft dann die sekundäre Darlegungslast des Geschädigten an, soweit Umstände angesprochen sind, welche der Schädiger aus eigenem Wissen nicht vortragen kann (Vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10).

  • LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11

    Finanzielle Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz - Nutzungsausfallersatz?

    Geht es aber wie hier um einen außergewöhnlich langen Entzug der Gebrauchsfähigkeit eines Wagens, müssen deutlich geringere Kosten in Ansatz gebracht werden, um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu finden (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 50 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 17 ff.).

    Dabei erscheint es bei einer so ungewöhnlich langen Nutzungsausfalldauer wie der vorliegend in Frage stehenden von 472 Tagen sachgerecht, im Ausgangspunkt von den in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten auszugehen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 52; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 21).

  • OLG Dresden, 17.05.2021 - 4 U 382/21

    1. Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate

    Die von dem Kläger zitierten Entscheidungen (u. a. OLG Dresden, vom 30.06.2010, 7 U 313/10; KG Berlin, a.a.O., NZV 2010, 209) betreffen andere Sachverhalte und geben zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits keinen hinreichenden Anlass.
  • LG Wiesbaden, 23.08.2022 - 14 S 1/22
  • LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
  • AG Hamburg-Harburg, 06.02.2023 - 648 C 22/22
  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

  • OLG Hamm, 10.11.2011 - 6 U 138/11

    Umfang der Erstattung der Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

  • LG Stuttgart, 06.04.2011 - 5 S 238/10

    160 Tage Nutzungsausfall

  • AG Frankfurt/Main, 24.04.2014 - 30 C 624/14
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
  • AG Bautzen, 26.09.2019 - 21 C 29/19

    Unfallregulierung, Sachverständigenhonorar, Wertminderung,

  • LG Görlitz, 28.12.2018 - 2 S 120/18
  • LG Stuttgart, 13.09.2010 - 45 C 5034/09
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