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   OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09   

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https://dejure.org/2009,26814
OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,26814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,26814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,26814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 1 Buchst a VHB
    Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchsdiebstahls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 5 Nr. 1 a
    Der VN muss zum Nachweis des Versicherungsfalls bei fehlenden Einbruchspuren die Unwahrscheinlichkeit der nicht versicherten Begehungsweisen nachweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB (1992) § 5 Nr. 1 Buchst. a
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchsdiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95

    Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93

    Nachweis eines behaupteten Einbruchdiebstahls; Begründung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Köln, 15.02.1993 - 5 U 132/92

    Voraussetzungen der Begründung der Leistungspflicht einer Reisegepäckversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 151/19

    Der Nachweis eines Diebstahls

    Bleibt bei einem Einbruchdiebstahl die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen werden oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Diebstahls ergibt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 6 U 140/13 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2009 - 7 U 32/09 -, juris Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2013 - 8 O 154/13

    Hausratversicherung - Nachweis Einbruchdiebstahls bei Zahlenschloss

    Denn hiernach kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.06.2009, Az.: 7 U 32/09, Rn. 18 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 21.11.2013 - 3 U 23/12

    Leistung aus Hausratversicherung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bedarf

    Ob dies gelungen ist, ob insbesondere davon ausgegangen werden kann, dass eine unversicherte Begehungsform jedenfalls unwahrscheinlich ist und sich daraus und ggf. aus anderen Umständen die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer versicherten Begehungsform ergibt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2009, 7 U 32/09, zitiert nach [...]), mag jedoch ebenso dahinstehen wie die Frage nach einer etwaigen Obliegenheitsverletzung.
  • LG Dortmund, 31.01.2011 - 2 S 63/10

    Voraussetzungen für einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckten

    Da Einbruchspuren am Tresor fehlen, kann die Klägerin den erforderlichen Mindestbeweis für eine versicherte Entwendung nur führen, wenn von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die unversicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (KG VersR 2010, 1077; OLG Frankfurt VersR 2010, 904; OLG Köln VersR 2005, 1077; OLG Karlsruhe zfs 2006, 34) für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (OLG Saarbrücken zfs 2003, 246; OLG Hamm VersR 1997, 1229).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09   

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https://dejure.org/2009,30037
OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,30037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,30037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2009 - 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,30037)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    Allein seine Popularität in ihrer konkreten Ausprägung begründet jedoch noch kein normativ schutzwürdiges Interesse an einer umfassenden Information der Öffentlichkeit über sein Verhalten (vgl. BVerfG, AfP 2006, 354ff).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    Der Umstand, dass der Kläger noch ein Heranwachsender ist, unterscheidet seinen Fall wesentlich von dem Sachverhalt, der Grundlage der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2005 (NJW 2006, 599ff) war und eine Veröffentlichung über einen seit langem erwachsenen Prominenten betraf.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    cc) Auf der anderen Seite stellt die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führt (vgl. BVerfGE 35, 202ff; BVerfG NJW 1993, 1463ff).
  • LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 554/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 13.2.2009 - 324 O 554/08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    cc) Auf der anderen Seite stellt die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führt (vgl. BVerfGE 35, 202ff; BVerfG NJW 1993, 1463ff).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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   SG Stade, 14.07.2009 - S 7 U 32/09   

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https://dejure.org/2009,119687
SG Stade, 14.07.2009 - S 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,119687)
SG Stade, Entscheidung vom 14.07.2009 - S 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,119687)
SG Stade, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - S 7 U 32/09 (https://dejure.org/2009,119687)
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