Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.03.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 10.09.2015 - 7 U 3473/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27832
OLG München, 10.09.2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,27832)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,27832)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,27832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Pflichtverletzung, Swap

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungs- und Aufklärungspflichten einer Bank bei Empfehlung eines Zinssatz- und Währungsswaps

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Zinssatz- und Währungsswaps

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Zinssatz- und Währungsswaps

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 76
  • WM 2015, 2183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 10.09.2015 - 7 U 3473/14
    Ohne Erfolg stützt sich die Berufung auf die neueste Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 28.04.2015 - XI ZR 378/13) zur Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Kunden beim Abschluss von Swap-Verträgen.

    Denn der anfänglich negative Marktwert an sich ist nach der genannten Rechtsprechung (...) gerade nicht mehr aufklärungspflichtig (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 31; v. 20.01.2015 - XI ZR 316/13, Rn. 33); aufzuklären ist vielmehr (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 33 ff) über einen möglichen damit verbundenen "schwerwiegenden Interessenkonflikt".

    des BGH (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 39) muss die Bank beim hier vorliegenden Zweipersonenverhältnis über den schwerwiegenden Interessenkonflikt aufklären, der darin liegt, dass sie in die Risikostruktur des Swaps bewusst eine Bruttomarge einpreist, somit "einstrukturiert", mit der der Kunde nicht rechnen muss.

    Vor diesem Hintergrund kann keine Rede davon sein, dass jedenfalls in den Swap ein - wie auch immer zu definierender - Gewinn der Bank "einstrukturiert" ist mit der Folge, dass der Kunde zwingend eine einstrukturierte Bruttomarge erwirtschaften müsste, um seinerseits in die Gewinnzone zu gelangen (s. hierzu BGH v. 20.01.2015 a. a. O. Rn. 37; v. 28.04.2015, a. a. O. Rn. 32).

    b) Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Komplexität des Swaps kein Kriterium für die Aufklärungspflicht über den schwerwiegenden Interessenkonlikt ist (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 39 f).

    c) Mit Zahlungen, mit denen er "nicht rechnen muss" (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 39), wird der Kunde also nicht konfrontiert.

    Dass die Bank hingegen mit Swaps grundsätzlich Gewinn zu erzielen sucht, ist selbstverständlich und daher nicht aufklärungspflichtig (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 37).

  • BGH, 20.01.2015 - XI ZR 316/13

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 10.09.2015 - 7 U 3473/14
    Denn der anfänglich negative Marktwert an sich ist nach der genannten Rechtsprechung (...) gerade nicht mehr aufklärungspflichtig (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 31; v. 20.01.2015 - XI ZR 316/13, Rn. 33); aufzuklären ist vielmehr (BGH v. 28.04.2015, a. a. O., Rn. 33 ff) über einen möglichen damit verbundenen "schwerwiegenden Interessenkonflikt".

    Vor diesem Hintergrund kann keine Rede davon sein, dass jedenfalls in den Swap ein - wie auch immer zu definierender - Gewinn der Bank "einstrukturiert" ist mit der Folge, dass der Kunde zwingend eine einstrukturierte Bruttomarge erwirtschaften müsste, um seinerseits in die Gewinnzone zu gelangen (s. hierzu BGH v. 20.01.2015 a. a. O. Rn. 37; v. 28.04.2015, a. a. O. Rn. 32).

  • OLG Koblenz, 05.11.2015 - 8 U 1247/14

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung eines Swap-Vertrags trotz

    Ausgehend von seinen Erwägungen im Urteil zum CMS Spread-Ladder-Swap (Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 -, Rn. 31 ff., juris) geht der Bundesgerichtshof bei allen Swap-Geschäften von einer Verpflichtung der Bank zur Aufklärung über das Vorhandensein und die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts aus (BGH, Urteil vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 -, Rn. 39, 41; so auch: OLG München, Urteil vom 24.09.2015 - 23 U 3491/14 - OLG München, Beschluss vom 10.09.2015 - 7 U 3473/14; LG Wuppertal, Urteil vom 30.01.2013 - 3 O 217/12 - LG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2013 - 2/2 O 150/12, 2-2 O 150/12, 2/02 O 150/12, 2-02 O 150/12 - LG Berlin, Urteil vom 13.09.2011 - 10 O 122/11 - LG Stuttgart, Urteile vom 12.07.2011 - 21 O 116/10; vom 10.06.2011 - 8 O 32/11; vom 10.05.2011 - 21 O 116/10 -, jeweils juris; a.A. Zoller NJW 2015, 2220, 2222).

    Da die Bank ihren Gewinn ohne Rücksicht auf die konkrete Ausgestaltung des Swaps realisiert, sind weder die Komplexität des jeweiligen Swap-Vertrags (BGH, Urteil vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 -, Rn. 39; OLG München, Beschluss vom 10.09.2015 - 7 U 3473/14 -, Rn. 23, jeweils juris) noch die Deckelung des Verlustrisikos des Anlegers (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2015 - 16 U 228/13 - LG Frankfurt a.a.O. Rn. 38; LG Wuppertal a.a.O., juris) Kriterien, die über das Bestehen oder Nichtbestehen der Aufklärungspflicht entscheiden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 23.03.2015 - 7 U 3473/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29005
OLG München, 23.03.2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,29005)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,29005)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2015 - 7 U 3473/14 (https://dejure.org/2015,29005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 13.01.2016 - 7 U 365/15

    Offenbarungspflichten einer Bank beim Abschluss eines Zins-Swap-Vertrages

    Der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist eröffnet (vgl. auch Senatsurteil vom 18.06.2014, 7 U 328/13; Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO vom 23.03.2015, Az. 7 U 3473/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht