Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.02.2001

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   OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00   

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OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsvertreter; Alleinvertretung; Provisionsanspruch; Buchauszug; Einrede der Verjährung

  • Judicialis

    HGB § 87 c; ; HGB § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 c § 88
    Handelsvertretervertrag - Abürzung der Verjährung - Entstehung des Provisionsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Bekleidungsvertreter, Basisjahr, Berechnung des Schadensersatzanspruchs des HV wegen entgangenen Gewinns, entgangener Gewinn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    Denn nach § 14 Satz 3 des Vertrages beginnt die Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers bereits mit dem Ablauf des Monats, in dem die Provisionsansprüche abzurechnen sind und nicht erst - wie in dem von BGH NJW-RR 91, 35 entschiedenen Fall - mit Erteilung der Endabrechnung.

  • OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Die Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr für Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis ist auch in einem Individualvertrag unwirksam, wenn der Lauf der Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers von der Entstehung des Anspruchs - hier des Provisionsanspruchs - beginnt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 7.2.1996, Az: 7 U 5042/95 = NJW-RR 96, 991).

    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).

  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    b) Die somit unwirksame einseitige Abkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Provisionsansprüche des Klägers hat zur Folge, daß die vertragliche Verjährungsregelung insgesamt unwirksam ist und die gesetzliche Verjährungsfrist von vier Jahren Platz greift (BGH NJW 80, 286).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Deshalb ist auch der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges, der einer selbständigen Verjährung unterliegt (BGH NJW 82, 235), für den geltend gemachten Zeitraum ab 01.01.1995 nicht verfährt.
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Insbesondere ist er auch durch die jahrelange widerspruchslose Hinnahme der Provisionsabrechnungen der Beklagten nicht ausgeschlossen (BGH NJW 96, 588).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    a) Zwar ist der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges als bloßer Hilfsanspruch gegenstandslos, wenn und soweit der Provisionsanspruch verjährt ist, dessen Vorbereitung er dient (BGH NJW 96, 2100).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).
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OLG München, 14.02.2001 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2001,73086)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.2001 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2001,73086)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2001,73086)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    AA des HV, Einstellung der Kollektion, wichtiger Grund, Unternehmervorteile, Verlagerung des Vertriebes auf eine Schwestergesellschaft, Anspruch auf Rückzahlung des für die entgeltliche Übernahme der Vertretungsrechte gezahlten Betrages, Einstandszahlung, Wirksamkeit ...

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