Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 488 BGB, § 705 BGB, § 128 HGB, § 129 HGB
Geschlossener Immobilienfonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftungsquote eines Gesellschafters für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einen beigetretenen Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf quotale Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00
Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Nach seiner Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Mitglieder einer solchen Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsprechend §§ 128, 130 HGB unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften und sich dabei gegenüber Dritten auch nicht auf eine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Beschränkung der gesetzlichen Haftung berufen können, selbst wenn diese mit einer entsprechenden Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers der Gesellschaft verbunden ist (vgl. BGHZ 150, 1, 3). - BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01
Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH…, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH…, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.). - BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07
Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH…, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.).
- BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07
Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH…, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.). - BGH, 27.11.2012 - XI ZR 146/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftungsquote eines Gesellschafters für eine …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Das Revisionsverfahren beim BGH wird unter dem Aktenzeichen XI ZR 146/11 geführt!. - OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09
Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
Damit ist aber der Beklagte nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft Mitglied der Gesellschaft geworden und haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gemäß §§ 128, 130 HGB analog (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2010, Az.: 9 U 189/09 -bei Juris, Rdnrn. 61, 62 und 66).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.05.2013 - 7 U 36/10 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist der Inhalt eines Architektenvertrags hinreichend bestimmt?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.02.2010 - 304 O 105/05
- OLG Hamburg, 02.05.2013 - 7 U 36/10
- BGH, 23.04.2015 - VII ZR 131/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 12.02.2010 - 304 O 105/05
Architektenvertrag - Kündigung und Anspruch auf Zahlung des Architektenhonorars
Auszug aus OLG Hamburg, 02.05.2013 - 7 U 36/10
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Februar 2010, Az. 304 O 105/05, abgeändert.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.2.2010 (304 O 105/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.