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   OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - I-7 U 36/12   

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OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - I-7 U 36/12 (https://dejure.org/2013,62765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2013 - I-7 U 36/12 (https://dejure.org/2013,62765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - I-7 U 36/12 (https://dejure.org/2013,62765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Vermittlung von Aktien gegen einen in der Schweiz ansässigen Beklagten; Schadensersatzansprüche wegen der Vermittlung weit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; BGB § 826
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Vermittlung von Aktien gegen einen in der Schweiz ansässigen Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Vermittlung von Aktien gegen einen in der Schweiz ansässigen Beklagten; Schadensersatzansprüche wegen der Vermittlung weit ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung missbraucht ein Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft, die hochriskante Anlagegeschäfte vermittelt, seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet daher gemäß § 826 BGB, wenn er veranlasst oder bewusst nicht verhindert, dass Anleger ohne die erforderliche Aufklärung Anlagegeschäfte tätigen (BGH WM 1994, 453; BGH WM 2002, 1445, 1446; BGH WM 2003, 975, 977; BGH WM 2006, 84, 87).

    Nähme man gleichwohl an, der Zweck, dem typischerweise unerfahrenen Anlageinteressenten die schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhänge hinreichend deutlich zu vermitteln und beschönigenden mündlichen Erklärungen ebenso entgegen zu wirken wie der etwa durch eine komplexe und unübersichtliche Gestaltung der Homepage bewirkten Suggestion, es handele sich um für einen Laien unbedeutende Dokumente ohne weiteren Erkenntniswert (vgl. BGH WM 1994, 453; BGHZ 105, 108, 110), fordere weiterhin eine Aufklärung in Papierform, verstieße es allenfalls gegen vertragliche Pflichten, aber nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn sich ein Anbieter auf eine Aufklärung durch einen im Internet abrufbaren Prospekt beschränkt.

    Für eine Haftung aus § 826 BGB kann es auch ausreichen, dass der Beklagte zu 1. sich persönlich an den Mitwirkungshandlungen und an den Täuschungen nicht beteiligt, aber eine Beteiligung von S, K und W oder der jeweiligen auf ihre Anweisung handelnden Telefonverkäufer an den sittenwidrigen Schädigungshandlungen bewusst nicht verhindert hat, über sie aber unterrichtet war (BGH NJW-RR 1999, 843; BGH WM 1994, 453).

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anleger ein zutreffendes Bild von schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen nur schriftlich vermittelt werden kann, wobei die Darstellung zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein muss, einem unbefangenen Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu verschaffen (BGH NJW 1992, 1879 für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss für Warentermindirektgeschäfte).

    Als der Bundesgerichtshof im Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1879) eine schriftliche Aufklärung für unumgänglich erklärte, war das Internet noch in keiner Weise etabliert, sondern lediglich einem kleinen Kreis von Spezialisten zugänglich, während es inzwischen - auch bereits in den Jahren 2006 bis 2009, als der Zedent die Aktien erwarb - alle Lebensbereiche beherrscht und von dem weit überwiegenden Teil der Bevölkerung in erheblichem Umfang als Informationsquelle und Kommunikationsmittel genutzt wird, so dass es durchaus ein geeignetes Medium für eine umfassende Risikoaufklärung sein kann.

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Für eine Haftung aus § 826 BGB kann es auch ausreichen, dass der Beklagte zu 1. sich persönlich an den Mitwirkungshandlungen und an den Täuschungen nicht beteiligt, aber eine Beteiligung von S, K und W oder der jeweiligen auf ihre Anweisung handelnden Telefonverkäufer an den sittenwidrigen Schädigungshandlungen bewusst nicht verhindert hat, über sie aber unterrichtet war (BGH NJW-RR 1999, 843; BGH WM 1994, 453).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Nähme man gleichwohl an, der Zweck, dem typischerweise unerfahrenen Anlageinteressenten die schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhänge hinreichend deutlich zu vermitteln und beschönigenden mündlichen Erklärungen ebenso entgegen zu wirken wie der etwa durch eine komplexe und unübersichtliche Gestaltung der Homepage bewirkten Suggestion, es handele sich um für einen Laien unbedeutende Dokumente ohne weiteren Erkenntniswert (vgl. BGH WM 1994, 453; BGHZ 105, 108, 110), fordere weiterhin eine Aufklärung in Papierform, verstieße es allenfalls gegen vertragliche Pflichten, aber nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn sich ein Anbieter auf eine Aufklärung durch einen im Internet abrufbaren Prospekt beschränkt.
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Eine "generelle" - unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierte - Kausalität einer falschen Werbeaussage ist unter Schutznormaspekten unvertretbar (BGH VI ZR 288/12, Urteil vom 04.06.2013, WM 2013, 1310).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Ein solches Verschließen kann angenommen werden, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen, leichtfertigen Handeln beruht (BGHZ 129, 136, 176).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Die Feststellung dieser Tatsachen ist hingegen erst zur Begründetheit der Klage notwendig (vgl. BGHZ 124, 237).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Da dies nach den zutreffenden Feststellungen im Tatbestand des angefochtenen Urteils zuvor schriftsätzlich geschehen war, reichte die konkludente Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung aus (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397, 398 f.; BGH NJW 2006, 1806; BeckOK/ZPO-Toussaint, Stand 15.07.2013, § 39 Rn. 4 b).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung missbraucht ein Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft, die hochriskante Anlagegeschäfte vermittelt, seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet daher gemäß § 826 BGB, wenn er veranlasst oder bewusst nicht verhindert, dass Anleger ohne die erforderliche Aufklärung Anlagegeschäfte tätigen (BGH WM 1994, 453; BGH WM 2002, 1445, 1446; BGH WM 2003, 975, 977; BGH WM 2006, 84, 87).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung missbraucht ein Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft, die hochriskante Anlagegeschäfte vermittelt, seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet daher gemäß § 826 BGB, wenn er veranlasst oder bewusst nicht verhindert, dass Anleger ohne die erforderliche Aufklärung Anlagegeschäfte tätigen (BGH WM 1994, 453; BGH WM 2002, 1445, 1446; BGH WM 2003, 975, 977; BGH WM 2006, 84, 87).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

  • BGH, 08.06.2010 - XI ZR 349/08

    Formerfordernis bei Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit

  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 195/08

    Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 39/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsprotokolle vom 13.09.2013 aus den Verfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 40/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsprotokolle vom 13.09.2013 aus den Verfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 43/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsprotokolle vom 13.09.2013 aus den Verfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 38/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsprotokolle vom 13.09.2013 aus den Verfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 46/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.07.2012 - 7 U 36/12   

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OLG Köln, 31.07.2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,36285)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,36285)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,36285)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 4 U 85/08

    Kraftfahrzeugkauf mit "Neuwagengarantie": Voraussetzungen für das Zustandekommens

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2012 - 7 U 36/12
    Entsprechend den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil, denen sich der Senat anschließt, waren nach Ziffer 9. der Garantiebedingungen der Beklagten - anders als in der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.07.2009 - 4 U 85/08 - (in DAR 2010, 89 ff.) - weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz, ausdrücklich ausgeschlossen, so dass die dortigen Ausführungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind.
  • LG Köln, 01.03.2012 - 27 O 341/11

    Umfang der Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem selbstständigen

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2012 - 7 U 36/12
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2012 - 27 O 341/11 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • OLG Köln, 02.06.2016 - 21 U 20/15

    Umfang einer Herstellergarantie

    Gleiches gilt für die Nichtgewährung eines Schadensersatzanspruches (OLG Köln, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 7 U 36/12, juris: Tz. 5).
  • LG Köln, 05.11.2015 - 15 O 76/15

    Wirksamkeit einer Klausel im Rahmen einer Neuwagengarantie

    Dies ergibt sich aus dem Inhalt der erteilten Garantie sowie dem Charakter der Garantie als freiwilliger Zusatzleistung des Herstellers (vgl. LG Köln v. 01.03.2012 - 27 O 341/11; OLG Köln v. 31.07.2012 - 7 U 36/12).
  • OLG Köln, 15.11.2019 - 1 U 70/19

    Ansprüche aus einer Herstellergarantie für einen Neuwagen; Ausschluss von

    Gleiches gilt für die Nichtgewährung eines Schadensersatzanspruches (OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2016 - 21 U 20/15 -, juris Tz. 4; OLG Köln, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 7 U 36/12, juris Tz. 5).
  • LG Köln, 27.06.2019 - 20 O 368/18
    Gleiches gilt für die Nichtgewährung eines Schadensersatzanspruches (OLG Köln, Beschluss vom 31. Juli 2012, Az. 7 U 36/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2016, Az. 21 U 20/15, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35851
OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,35851)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,35851)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2012 - 7 U 36/12 (https://dejure.org/2012,35851)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 01.03.2012 - 27 O 341/11

    Umfang der Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem selbstständigen

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 36/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (27 O 341/11) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2012 - 27 O 341/11 - abzuändern, und.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 4 U 85/08

    Kraftfahrzeugkauf mit "Neuwagengarantie": Voraussetzungen für das Zustandekommens

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 36/12
    Soweit sich das Landgericht nach klägerischer Auffassung unter Verletzung des Rechts nach § 546 ZPO weder mit den vorgetragenen Tatsachen im Rahmen einer Beweisaufnahme noch mit dem Urteil des OLG Frankfurt vom 08.07.2009, Az. 4 U 85/08, auseinandergesetzt habe, regt der Kläger die Zulassung der Revision sowie die Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf den weiteren bei dem OLG Braunschweig anhängigen, seiner Ansicht nach vorgreiflichen Rechtsstreit gegen die Fa. Auto T GmbH wegen des streitgegenständlichen Fahrzeuges an.
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