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   OLG München, 13.03.2013 - 7 U 3602/11   

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https://dejure.org/2013,4193
OLG München, 13.03.2013 - 7 U 3602/11 (https://dejure.org/2013,4193)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2013 - 7 U 3602/11 (https://dejure.org/2013,4193)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2013 - 7 U 3602/11 (https://dejure.org/2013,4193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Minderung wegen zu hoher Laufleistung eines Gebrauchtwagens

  • verkehrslexikon.de

    Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss im Kfz-Kaufvertrag zwischen Autohändlern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsansprüche des Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs wegen Abweichungen vom vereinbarten Kilometerstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1; BGB § 444; BGB § 441 Abs. 3
    Gewährleistungsansprüche des Verkäufers eines gebrauchten Kfz wegen Abweichungen vom vereinbarten Kilometerstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkauf - Kilometerstand, Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsvereinbarung?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 13.03.2013 - 7 U 3602/11
    Aufgrund des unterschiedlichen Erhaltungszustandes und der daraus resultierenden Schwierigkeit, eine wirklich gleichartige und gleichwertige Sache zu beschaffen, ist insbesondere bei Gebrauchtwägen hinsichtlich der Annahme eines Parteiwillens, es solle Nacherfüllung in Betracht kommen, Zurückhaltung geboten, um häufigen Streit über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit der zu beschaffenden Ersatzsache zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.2006 - VIII ZR 209/05, zitiert nach juris, dort Rz. 22 ff.).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 13.03.2013 - 7 U 3602/11
    Eine solche sieht der BGH bei der Angabe der Laufleistung bei einem Kauf eines Verbrauchers vom Händler als gegeben, nicht hingegen bei einem Geschäft zwischen zwei Verbrauchern (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.10.2013 - 12 O 8990/12

    Gewährleistungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung - Wasserschaden

    v. 13.03.2013 - 7 U 3602/11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 3 U 10/13

    Auslegung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw; Auslegung einer

    Darüber hinaus sind, falls in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart sind, diese vertraglichen Regelungen im Wege einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung dahin zu verstehen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für Mängel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB gelten soll (BGHZ 170, 86 ff.; OLG München, Urteil vom 13. März 2013 in Sachen 7 U 3602/11).
  • LG Darmstadt, 21.04.2022 - 19 O 87/20

    Nicht betriebsbereite Segelyacht - Vorliegen Sachmangel

    Aus Sicht des Käufers stehen der Gewährleistungsausschluss und die Beschaffenheitsvereinbarung gleichrangig nebeneinander, da die Beschaffenheitsvereinbarung sonst ohne Wert wäre (BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12; OLG München, Urteil vom 13.03.2013 - 7 U 3602/11; BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012 - I-3 W 228/12; LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2021 - 329 O 59/18; OLG München, Endurteil vom 12.06.2019 - 7 U 1630/18; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 28.03.2011 - 3 U 174/10; LG Saarbrücken Urteil vom 16.05.2019 - 9 O 203/16; BGH, Versäumnisurteil vom 13.03.2013 - VIII ZR 172/12).
  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Ist der Kilometerstand im Kaufvertrag selbst angegeben, so handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB - vgl. OLG München, Urteil vom 13.03.2013 - 7 U 3602/11, Rn 5, juris).
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