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   OLG München, 26.05.2004 - 7 U 3802/02   

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https://dejure.org/2004,10916
OLG München, 26.05.2004 - 7 U 3802/02 (https://dejure.org/2004,10916)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2004 - 7 U 3802/02 (https://dejure.org/2004,10916)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 7 U 3802/02 (https://dejure.org/2004,10916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines abgesagten Orchesterkonzerts; Unmöglichkeit der Leistung bei krankheitsbedingten Ausfalls des Dirigenten eines Orchesters; Haftung einer Agentur gegenüber dem Konzertveranstalter für den Ausfall des Konzerts, wenn das Orchester ...

  • Judicialis

    BGB § 278 a. F.; ; BGB § 326 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 326 Abs. 2; ; BGB § 631 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadenersatzanspruch des Konzertveranstalters wegen einer auf Erkrankung des Dirigenten beruhenden Konzertabsage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung anders ausführbar: Keine Unmöglichkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 616
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens, dass eine objektive Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zumutbar ist (BGHZ 38, 146, 149 = NJW 1963, 49; OLG München NJW-RR 2005, 616) .
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Insoweit ist die Situation des Spielers im Verhältnis zur Beklagten vergleichbar mit einem Preisrichter im Verhältnis zum auslobenden Wettbewerbsveranstalters (BGH, Urteil vom 23.09.1982 - III ZR 196/80, juris-Rn. 8), einem Parcourschef im Verhältnis zum Veranstalter eines Reit- und Springturniers (vgl. BGH, Urteil vom 23.9. 2010 - III ZR 246/09, NJW 2011, 139, Rn. 18), einem Rennfahrer im Verhältnis zum Veranstalter (RG, Urteil vom 04.03.1930 - VII 397/29, RGZ 127, 313-316) oder einem Orchester im Verhältnis zu Konzertveranstalter (OLG München, Urteil vom 26.05.2004 - 7 U 3802/02, NJW-RR 2005, 616, juris-Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 5 U 6/13

    Auslegung eines Vertrages über die Anlieferung und Verwertung von Abfällen

    Denn eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB scheidet aus, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zumutbar ist (OLG München, Urteil v. 26.05.2004, 7 U 3802/02, NJW-RR 2005, S. 616 ff., Rdnr. 35 unter Hinweis auf BGHZ 38, S. 149; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 75 Rdnr. 13).
  • OLG Celle, 14.11.2014 - 2 U 111/14

    Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze

    Eine solche generelle Unerfüllbarkeit ist zudem nicht gegeben, wenn die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart zwar undurchführbar geworden ist, die Leistung aber in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zuzumuten ist (BGHZ 38, 149; OLG München, Urteil vom 26. Mai 2004, NJW-RR 2005, 616; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., 2014, § 275 Rz. 13).
  • OLG Hamm, 16.01.2013 - 12 U 139/12

    Zustandekommen eines Vertrages über den Live-Auftritt einer Band

    Gegenstand der in Aussicht stehenden vertraglichen Leistung der Klägerin ist das zu einem Fixtermin durchzuführende Konzert der Band "E", welches als künstlerische Wertschöpfung dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 616, juris Tz. 34; MüKo-Busche, BGB, 6. Aufl., § 631, Rdnr. 244; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., Einf v § 631, Rdnr. 29).
  • AG Brandenburg, 27.11.2012 - 31 C 59/11

    Künstlergage - Darlegungs- und Beweislast für eine Vergütungsvereinbarung

    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch Verträge der vorliegenden Art, die mit Orchestern, Ensembles oder auch mit Alleinunterhaltern über die Aufführung selbst geschlossen werden, da diese einen werkvertraglichen Charakter haben (BGH, Urteil vom 24.01.1956, Az.: VI ZR 147/54, u. a. in: BGHZ 19, Seiten 382 ff.; OLG München, Urteil vom 26.05.2004, Az.: 7 U 3802/02, u. a. in: NJW-RR 2005, Seiten 616 f.; KG Berlin, ZUM-RD 1999, Seiten 337 ff.; OLG Köln, OLG-Report 1994, Seiten 221 ff. = VuR 1995, Seiten 157 ff. = MDR 1995, Seite 133; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, Seiten 1245 f. = VersR 1991, Seite 193; AG München, Urteil vom 24.05.2011, Az.: 224 C 33358/10, u. a. in: BeckRS 2012, Nr.: 08481; Müller-Glöge, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 611 BGB, Rn. 136; Hausch/Fandel in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, Stand 01.10.2012, § 611 BGB, Rn. 142; Busche, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 631 BGB, Rn. 244).
  • OLG Bamberg, 25.07.2007 - 8 U 28/07
    Zwar liegt Unmöglichkeit nicht vor, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zumutbar ist ( OLG München, NJW-RR 2005, 616 [OLG München 26.05.2004 - 7 U 3802/02]; Palandt, a.a.O., Rdnr. 13).
  • LG Berlin, 17.11.2015 - 27 O 238/15

    Tourneevertrag: Rücktritt bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung

    Es stand nicht lediglich ein bloßes Tätigwerden, sondern ein zu erbringender Leistungserfolg in Form einer künstlerischen Wertschöpfung im Vordergrund; dann ist ein Werkvertrag anzunehmen (OLG München NJW-RR 2005, 616; OLG Köln VuR 1995, 157; Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl., Vorbem. § 631 Rdz. 29).
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