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   OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07   

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https://dejure.org/2008,3400
OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2008,3400)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2008 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2008,3400)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2008,3400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Versicherungsvertreterrecht: Einseitige Herabsetzung der Provision für einen in der KFZ-Versicherung neu eingeführten Kompakt-Tarif; AGB- Inhaltskontrolle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Provisionskürzungen für Versicherungsvertreter; Wirksamkeit einer von einer Versicherung im Zuge der Einführung eines zusätzlichen neuen Kfz-Tarifs (des sog. Kompakt-Tarifs) vorgenommenen Herabsetzung der Provisionen auf 6 v.H.; Der Kompakt-Tarif als ein ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Provisionsherabsetzung Versicherungsvertreter- Feststellung der Unwirksamkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsvertreterprovision - Herabsetzung durch Versicherung

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 308 Nr. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 ff.
    Anforderungen an einen formularmäßigen Vorbehalt der Provisionsänderung bei Einführung neuer Tarife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit von Provisionskürzungen für Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    OLG bestätigt volle Provision - Allianz kassiert "Zweittarif"

  • IWW (Kurzinformation)

    Sieg für Vertreter vor dem OLG München - Keine Provisionskürzung bei Einführung eines Zweit-Tarifs

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Allianz 13 -, - Kraft Kompakt -, Abgrenzung einseitige Vertragsänderung / Einbeziehung eines neuen Vertragsprodukts in den HVV, Kfz-Zweittarif, Zweittarif, einseitiger Änderungsvorbehalt, Grundsatz der Vertragsbindung, Beschränkung der Dispositionsfreiheit des U, neues ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auch nach OLG-Urteil sind Provisionskürzungen für Versicherungsvertreter der Allianz unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Provisionskürzungen für Versicherungsvertreter der Allianz unwirksam - Einseitige Reduzierung der Provision ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 458
  • VersR 2008, 1212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Denn je stärker der Gerechtigkeitsgehalt des verdrängten Rechtssatzes ist, desto gewichtiger müssen die Gründe für eine Abweichung sein, die außerdem einen angemessenen Ausgleich zugunsten des Vertragspartners haben muss, wenn sie dem Äquivalenzprinzip gerecht werden will (BGH, NJW 1984, 1182, vgl. auch Münchener Kommentar a.a.O, m.w.N. z.B: BGH, NJW 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).

    Die Formulierung der hier streitigen Klausel lässt weder eine Beschränkung auf schwerwiegende Änderungsgründe noch die Berücksichtigung der Interessen des Versicherungsvertreters erkennen (vgl. BGH, NJW 1984, 1182).

    c) Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182).

  • LG München I, 25.06.2007 - 10 HKO 1977/07

    Versicherungsvertreter - Provisionskürzung

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.06.2007, 10 HK O 1977/07 wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 25.06.2007 - 10 HK O 1977/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen;.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 25.06.2007 - 10 HK O 1977/07 - aufzuheben und zur erneuten Verhandlung in die I. Instanz zurückzuverweisen;.

  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    c) Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182).

    d) Der Senat verkennt nicht, dass bei der Beurteilung der Änderungsvorbehaltsklausel nach AGB-Recht die Art des konkreten Vertrages, die typischen Interessen der Vertragsschließenden und die die Klausel begleitenden Regelungen heranzuziehen sind und es deshalb auf die Besonderheiten des vorliegenden Vertragsverhältnisses maßgeblich ankommt (vgl. BGH, NJW 1985, 853).

    Insbesondere fehlt es bei Vertragsschluss an einer Bezugnahme auf bestimmte für die Neufestsetzung der Provisionen heranzuziehende Parameter, wie es z.B. in dem der Entscheidung des BGH (NJW 1985, 853) zu Grunde liegenden Sachverhalt der Fall war.

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Dabei müssen sowohl der Änderungsgrund, also der Anlass, aus dem das Änderungsrecht entsteht, als auch die Richtlinien und Grenzen der Ausübung des Änderungsrechts - insbesondere also auch Art und Ausmaß der zulässigen Abweichung - konkret benannt sein (vgl. Beckscher Online-Kommentar, BGB, § 308 Rdnr. 16, BGH, NJW 2005, 3420 ff.) Richtig gesehen und zutreffend begründet hat das Landgericht, dass lediglich die Angabe "Einführung eines neuen Tarifs" mangels hinreichender Bestimmtheit als Änderungsgrund nicht ausreicht.

    c) Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182).

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Denn je stärker der Gerechtigkeitsgehalt des verdrängten Rechtssatzes ist, desto gewichtiger müssen die Gründe für eine Abweichung sein, die außerdem einen angemessenen Ausgleich zugunsten des Vertragspartners haben muss, wenn sie dem Äquivalenzprinzip gerecht werden will (BGH, NJW 1984, 1182, vgl. auch Münchener Kommentar a.a.O, m.w.N. z.B: BGH, NJW 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).

    c) Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 06.02.2008 - 7 U 3993/07
    Denn je stärker der Gerechtigkeitsgehalt des verdrängten Rechtssatzes ist, desto gewichtiger müssen die Gründe für eine Abweichung sein, die außerdem einen angemessenen Ausgleich zugunsten des Vertragspartners haben muss, wenn sie dem Äquivalenzprinzip gerecht werden will (BGH, NJW 1984, 1182, vgl. auch Münchener Kommentar a.a.O, m.w.N. z.B: BGH, NJW 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).
  • OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
    Zwar betrifft Ziffer 11.1.1 TSPV mit den beklagtenseits geschuldeten Provisionen die (Gegen-) Leistung der Beklagten und erweist sich eine Regelung, die dem Verwender das Recht gibt, die Provisionen eines Handelsvertreters einseitig abzuändern, als unwirksam nach §§ 307, 308 Nr. 4 BGB (vgl. OLG München, Urteil v. 06.02.2008, 7 U 3993/07, zitiert nach juris Rn. 52).

    zu verhindern (vgl. BGH, Urteil v. 06.10.2021, XI ZR 234/20, zitiert nach juris zu Zinsanpassungsklauseln bei Sparverträgen; OLG Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2013, I-6 U 123/12, zitiert nach juris zur Änderung von Flugzeiten bei gebuchten Pauschalreisen; LG Frankfurt a.M., Urteil v. 21.07.2006, 2/02 O 404/05, zitiert nach juris zur Befugnis des Verkäufers, ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt liefern zu dürfen; OLG München, Urteil v. 06.02.2008, 7 U 3993/07, zitiert nach juris zur Herabsetzung des Provisionssatzes bei Einführung eines neuen Versicherungstarifs).

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Rechtsprechung
   OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,61686
OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2007,61686)
OLG München, Entscheidung vom 02.11.2007 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2007,61686)
OLG München, Entscheidung vom 02. November 2007 - 7 U 3993/07 (https://dejure.org/2007,61686)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Provision - Allianz auch in der Berufung erfolglos

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - Allianz 13 -, Kraft Kompakt, Abgrenzung einseitige Vertragsänderung / Einbeziehung eines neuen Vertragsprodukts in den HVV, Kfz-Zweittarif, Zweittarif, einseitiger Änderungsvorbehalt, Grundsatz der Vertragsbindung, Beschränkung der Dispositionsfreiheit des U, neues ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Auch im Verkehr zwischen Unternehmern ist jedoch eine einseitige Änderungsvorbehaltsklausel nur wirksam, wenn sie schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen auch des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. Münchener Kommentar a.a.Ö, m.w.N. z.B: BGH NJW 1984, 1182; 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).

    Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182), | Die von den Beklagten zitierten Entscheidungen stehen zu den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Bewertungen nicht im Widerspruch und rechtfertigen eine andere rechtliche Beurteilung nicht.

  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Auch im Verkehr zwischen Unternehmern ist jedoch eine einseitige Änderungsvorbehaltsklausel nur wirksam, wenn sie schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen auch des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. Münchener Kommentar a.a.Ö, m.w.N. z.B: BGH NJW 1984, 1182; 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).

    Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182), | Die von den Beklagten zitierten Entscheidungen stehen zu den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Bewertungen nicht im Widerspruch und rechtfertigen eine andere rechtliche Beurteilung nicht.

  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182), | Die von den Beklagten zitierten Entscheidungen stehen zu den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Bewertungen nicht im Widerspruch und rechtfertigen eine andere rechtliche Beurteilung nicht.
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Konsequent hat das Landgericht deshalb auch eine unangemessene Benachteiligung der Interessen der Vertragspartner der Beklagten durch die Klausel bejaht und sich hierbei auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (BGH NJW 1994, 1060; NJW 2005, 3420; NJW 1985 853; NJW 1984, 1182), | Die von den Beklagten zitierten Entscheidungen stehen zu den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Bewertungen nicht im Widerspruch und rechtfertigen eine andere rechtliche Beurteilung nicht.
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Auch im Verkehr zwischen Unternehmern ist jedoch eine einseitige Änderungsvorbehaltsklausel nur wirksam, wenn sie schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen auch des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. Münchener Kommentar a.a.Ö, m.w.N. z.B: BGH NJW 1984, 1182; 1985, 623; BGH NJW 1994, 1060).
  • LG München I, 25.06.2007 - 10 HKO 1977/07

    Versicherungsvertreter - Provisionskürzung

    Auszug aus OLG München, 02.11.2007 - 7 U 3993/07
    Aktenzeichen: 7 U 3993/07 10 HKO 1977/07 LG München | n.
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