Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/2001 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 TSG, § 10 TSG, § 16 VVG
Rücktritt des Krankenversicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände: Rücktrittsgrund des Verschweigens einer besonderen Medikation nach Geschlechtsumwandlung eines Transsexuellen; zulässiges "Nachschieben" von Rücktrittsgründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Krankenversicherungsvertrag; Verschweigen gefahrerheblicher Umstände; Geschlechtsumwandlung; Transsexualität; Dauermedikation mit Progynova; Offenbarungspflicht; Festsetzung der Beschwer
- Judicialis
TSG § 5; ; TSG § 10; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 3 Satz 3; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 543; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 16; TSG § 5; TSG § 10
Pflicht zur Anzeige der nach einer Geschlechtsumwandlung erforderlichen Medikation - RA Kotz
Krankenversicherung und Transsexualität - Offenbarungspflicht?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 19.01.2001 - 9 O 204/00
- OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/2001
Papierfundstellen
- VersR 2002, 559
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99
Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Bei der Festsetzung der Beschwer folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2000 1430), wonach bei einem auf den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages gerichteten Feststellungsantrag die Beschwer in der Regel in der Höhe der 3-1/2-fachen Jahresprämie zu bestimmen ist. - LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80
Kostentragung für Medikamente bei Durchführung einer geschlechtsumwandelnden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Wenn nämlich einerseits gilt, dass transsexuelle Personen als Versicherte berechtigterweise erwarten dürfen, dass Behandlungen, die infolge ihrer Transsexualität erforderlich werden, vom Versicherer als Heilbehandlungskosten getragen werden (vgl. dazu OLG Köln VersR 95, 447, LSG Stuttgart NJW 1982, 718), muss auch gelten, dass sie ein solches Risiko, das auch nach erfolgter Geschlechtsumwandlung in der fortdauernd erforderlichen Behandlung mit einem Hormonmedikament Ausdruck findet, vor Vertragsschluss auf entsprechende Fragen dem Versicherer anzeigen. - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 99, 217, 219), der sich der Senat anschließt, schafft eine für den Rücktritt gegebene Begründung grundsätzlich keine Selbstbindung des Versicherers dahin, dass es ihm verwehrt wäre, weitere ihm innerhalb der Rücktrittsfrist bekannt gewordene Umstände nachzuschieben.
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P / S und Cornwall County Council
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Auch der Europäische Gerichtshof (NJW 96, 2421) hat geurteilt, es widerspreche dem Diskriminierungsverbot und dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, wenn einer transsexuellen Person lediglich wegen einer erfolgten Operation zur Geschlechtsumwandlung gekündigt werde. - OLG Köln, 11.04.1994 - 5 U 80/93
Transsexualität als Krankheit - Kosten operativer Geschlechtsumwandlung zahlt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Wenn nämlich einerseits gilt, dass transsexuelle Personen als Versicherte berechtigterweise erwarten dürfen, dass Behandlungen, die infolge ihrer Transsexualität erforderlich werden, vom Versicherer als Heilbehandlungskosten getragen werden (vgl. dazu OLG Köln VersR 95, 447, LSG Stuttgart NJW 1982, 718), muss auch gelten, dass sie ein solches Risiko, das auch nach erfolgter Geschlechtsumwandlung in der fortdauernd erforderlichen Behandlung mit einem Hormonmedikament Ausdruck findet, vor Vertragsschluss auf entsprechende Fragen dem Versicherer anzeigen. - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (NJW 91, 2723 f.) angenommen, dass eine transsexuelle Person im Einstellungsgespräch den Eindruck einer Frau erwecken darf, auch wenn sie einen männlichen Körper besitzt.
- OLG Nürnberg, 10.04.2006 - 8 U 990/05 Selbst wenn man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oder des Oberlandesgerichtes Frankfurt ( BGH, VersR 1999, 217/219 [BGH 30.09.1998 - IV ZR 248/97] ; OLG Frankfurt, VersR 2002, 559, 560 [OLG Frankfurt am Main 05.12.2001 - 7 U 40/01] ) zum Nachschieben von Rücktrittsgründen überhaupt bei der Anfechtung heranziehen wollte, würde dies vorliegend nicht greifen.