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   OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13   

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https://dejure.org/2017,34821
OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2017,34821)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2017 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2017,34821)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2017 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2017,34821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AVB-O § 1.5, § 2; BGB § 305c Abs. 2, § 831 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34 S. 1; BetrVG § 5 Abs. 3, Abs. 4
    Zum Umfang des Versicherungsschutzes einer D&O-Versicherung - Innenhaftungsfall

  • IWW

    AVB-O § 1.5, § 2; BGB § 305c Abs. 2, § 831 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34 S. 1; BetrVG § 5 Abs. 3, Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung bei Gründung eines Konkurrenzunternehmens durch den versicherten Geschäftsführer

  • rewis.io

    Zum Umfang des Versicherungsschutzes einer D&O-Versicherung - Innenhaftungsfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; GG Art. 34 S. 1; BGB § 831 Abs. 1 S. 1
    Kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung bei Handlungen der Versicherten im alleinigen wirtschaftlichen Eigeninteresse (mit Anmerkung von Björn Fiedler)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    D&O-Versicherung; Innenhaftung; Auslegung von Versicherungsbedingungen; Unklarheitenregelung; persönlicher Geltungsbereich

  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung bei Gründung eines Konkurrenzunternehmens durch den versicherten Geschäftsführer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung für Abwerbung von Personal zur Gründung eines Konkurrenzunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Versicherungsschutz für Pflichtverletzung "bei Ausübung der versicherten Tätigkeit"

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung bei Handlungen der Versicherten im alleinigen wirtschaftlichen Eigeninteresse

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    D&O-Versicherung: keine Deckung für Pflichtverletzungen wegen Konkurrenztätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 27
  • VersR 2018, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Auf die dagegen vom Kläger zu 1) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15 diesen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25.06.2015 aufgehoben, soweit er den Kläger zu 1) betrifft, und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen, da der Kläger zu 1) prozessführungsbefugt sei.

    Denn die Geltendmachung dieses Einwands erscheine unter den gegebenen Umständen als Rechtsmissbrauch (Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, Rdnr. 17).

    Die Klage ist - wie sich aus dem Urteil des BGH vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, ergibt - zulässig, da der Kläger zu 1) prozessführungsbefugt ist.

    Letzteres zu prüfen, ist ausschließlich Aufgabe des Haftpflichtprozesses (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000, Az. IV ZR 223/99, Rdnr. 9, BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, Rdnr. 38).

    Da bei AVB zu Versicherungen für fremde Rechnung und damit auch bei den AVB zu einer D& O-Versicherung (zur D& O-Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung iSd. §§ 43 ff. VVG vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, Rdnr. 13) entscheidend ist, wie neben dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ein durchschnittlicher Versicherter ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges die AVB verstehen muss (BGH, Urteil vom 11.09.2013, Az. IV ZR 303/12, Rdnr. 13), ist entsprechend dem Adressaten- und Versichertenkreis einer D& O-Versicherung auf den Erkenntnishorizont von Organen von Kapitalgesellschaften und deren leitender Angestellter abzustellen.

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Zwar handelt es sich dabei dem Grunde nach um die Vorbereitung einer nachvertraglichen anderweitigen Tätigkeit, die jedoch arbeitsrechtlich nur dann zulässig ist, wenn dadurch nicht unmittelbar in die Interessen des bisherigen Arbeitgebers eingegriffen wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07, Rdnr. 15 m.w.N.).

    Dieser Vortrag erfüllt die oben dargelegten Schlüssigkeitsvoraussetzungen, da sich ihm entnehmen lässt, dass es sich bei den behaupteten Handlungen von Frau R. nicht nur um die nach der Rechtsprechung des BAG grundsätzlich zulässige bloße Vorbereitung einer späteren anderweitigen Erwerbstätigkeit, sondern schon um die werbenden Tätigkeit eines Konkurrenzunternehmens handelt, mit der auch unmittelbar in die Interessen der ehemaligen Klägerin zu 1) als Arbeitgeberin eingegriffen wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07, Rdnr. 15 m.w.N. und Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Auflage 2014, Rdnr. 10-12 zu § 60 HGB).

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Da es sich bei den AVB-O um AGB handelt, gilt der Grundsatz der objektiven Auslegung, wonach AGB ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen sind, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreisen verstanden wird (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 135/02, Rdnr. 11).

    In AGB verwendete Rechtsbegriffe sind jedoch in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 135/02, Rdnr. 11, BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. II ZR 395/12, Rdnr. 24).

  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 395/12

    Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    In AGB verwendete Rechtsbegriffe sind jedoch in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 135/02, Rdnr. 11, BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. II ZR 395/12, Rdnr. 24).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Da bei AVB zu Versicherungen für fremde Rechnung und damit auch bei den AVB zu einer D& O-Versicherung (zur D& O-Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung iSd. §§ 43 ff. VVG vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, Rdnr. 13) entscheidend ist, wie neben dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ein durchschnittlicher Versicherter ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges die AVB verstehen muss (BGH, Urteil vom 11.09.2013, Az. IV ZR 303/12, Rdnr. 13), ist entsprechend dem Adressaten- und Versichertenkreis einer D& O-Versicherung auf den Erkenntnishorizont von Organen von Kapitalgesellschaften und deren leitender Angestellter abzustellen.
  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann nötig, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind oder der Vortrag infolge der Einlassung des Beklagten unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (BGH, Urteil vom 13.08.1997, Az. VIII ZR 246/96, Rdnrn. 8 und 11).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG München, 13.09.2017 - 7 U 4126/13
    Letzteres zu prüfen, ist ausschließlich Aufgabe des Haftpflichtprozesses (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000, Az. IV ZR 223/99, Rdnr. 9, BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az. IV ZR 360/15, Rdnr. 38).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der typische Adressaten- und Versichertenkreis in der D&O-Versicherung geschäftserfahren und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918 Rn. 22 zur Transportversicherung; vom 21. April 2010 - IV ZR 308/07, VersR 2010, 809 Rn. 12 zur Betriebsunterbrechungsversicherung; OLG München VersR 2018, 406 [juris Rn. 48]).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 4 U 182/17

    Deckung aus einem D&O-Versicherungsvertrag

    Insoweit nimmt die Beklagte Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 13. September 2017, Az. 7 U 4126/13.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13. September 2017, Az. 7 U 4126/13, steht dieser Sichtweise nicht entgegen.

    Der Senat wendet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bindungswirkung und zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung an; von der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13. September 2017, Az. 7 U 4126/13, weicht er nicht ab.

  • OLG Frankfurt, 17.03.2021 - 7 U 33/19

    Keine Ersatzfähigkeit des Vergleichsbetrages gegenüber D&O-Versicherer

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 13.09.2017 - 7 U 4126/13 - zit. n. Juris) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
  • LG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 8 O 85/17
    Zutreffend weist die Beklagte allerdings darauf hin, dass das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 13.09.2017 (Az.: 7 U 4126/13) ausführt, es dürfe aufgrund des zu fordernden unmittelbaren inneren und äußeren Zusammenhangs zwischen der ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person und der pflichtwidrigen schadensverursachenden Handlung der Schaden nicht nur bei Gelegenheit der versicherten Tätigkeit verursacht worden sein.
  • LG Paderborn, 17.01.2022 - 3 O 311/21
    Es liegt mithin - anders als in der seitens der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13.09.2017 zum Aktenzeichen 7 U 4126/13 - ein unmittelbarer Zusammenhang zur Tätigkeit des Klägers vor und nicht nur eine Pflichtverletzung "bei Gelegenheit".
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.06.2015 - 7 U 4126/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69367
OLG München, 25.06.2015 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2015,69367)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2015 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2015,69367)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 7 U 4126/13 (https://dejure.org/2015,69367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs durch den Versicherungsnehmer einer D&O-Versicherung in Innenhaftungsfällen

  • ra.de
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