Rechtsprechung
   OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41001
OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20 (https://dejure.org/2020,41001)
OLG München, Entscheidung vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20 (https://dejure.org/2020,41001)
OLG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 7 U 4305/20 (https://dejure.org/2020,41001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GmbHG § 16, § 34, § 54; ZPO § 940
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschluss, Ausschluss des Gesellschafters, Ausschluss Gesellschafter, Ausschluss GmbH-Gesellschafter, Ausschluss- oder Einziehungsbeschluss, Ausschlussklauseln in Satzung, Auszuschließender hat Zerwürfnis durch sein Verhalten überwiegend verursacht, Eigenmächtige ...

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Gesellschafterstreit in der (Zwei-Personen-)GmbH

  • ey-law.de (Kurzinformation)

    Entlastungswirkung und Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

Besprechungen u.ä.

  • ey-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 229
  • MDR 2021, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Zwar ist - wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat (LGU S. 8) - der auf der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 zu TOP 9 gefasste Beschluss hinsichtlich des Ausschlusses des Klägers aus der Beklagten (nur dieser ist in der Berufung noch streitgegenständlich) vorläufig verbindlich (BGH, Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, Rdnr. 31).

    Insoweit ist der streitgegenständliche Sachverhalt auch nicht mit dem der Entscheidung des BGH vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, auf den das Landgericht maßgeblich abstellt (vgl. LGU S. 8), zu Grunde liegenden zu vergleichen.

    Anders als im Fall des BGH (II ZR 406/17), wo sich der Verfügungsgrund allein aus der vorläufigen Verbindlichkeit des Einziehungsbeschlusses ergab, müssen beim streitgegenständlichen Sachverhalt deshalb weitere, die aktuelle Gefahr der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste begründende Umstände hinzutreten.

  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Da ein Geschäftsführer vor Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister im Übrigen verpflichtet ist, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - II ZR 21/12, Rdnr. 36), wird dem auszuschließenden Gesellschafter effektiver Rechtsschutz auch nicht verwehrt.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10

    Prüfungspflichten des Registergerichts bei Gesellschafterliste

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Die Gefahr der Aufnahme einer geänderten, unrichtigen Gesellschafterliste in das Handelsregister vor Vorliegen eines rechtskräftigen Ausschließungsurteil erachtet der Senat nach dem unstreitigen oder glaubhaft gemachten Sachverhalt auch schon deshalb derzeit nicht für erheblich, da das Registergericht, obwohl es grundsätzlich nur eine Prüfung der Gesellschafterliste in formaler Hinsicht vorzunehmen hat, die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner jedenfalls dann verweigern kann, wenn die eingereichte geänderte Gesellschafterliste offenkundig unrichtig ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.09.2009 - 31 Wx 82/09, Rdnr. 5 und OLG Jena, Beschluss vom 22.03.2010 - 6 W 110/10, Rdnr. 17) oder wenn das Registergericht sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 378/10, Rdnr. 42).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Vielmehr bedarf es in einer solchen Konstellation für einen wirksamen Ausschluss eines Gestaltungsurteils nach erfolgreich erhobener Ausschlussklage (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1953 - II ZR 235/52, Rdnr. 30 und Urteil vom 09.03.1987 - II ZR 215/86, Rdnr. 12, Strohn in Münchner Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage, München 2018, Rdnr. 157 zu § 34 GmbHG).
  • OLG Jena, 22.03.2010 - 6 W 110/10

    GmbH: Anforderungen an die Gesellschafterliste bei Veränderung des

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Die Gefahr der Aufnahme einer geänderten, unrichtigen Gesellschafterliste in das Handelsregister vor Vorliegen eines rechtskräftigen Ausschließungsurteil erachtet der Senat nach dem unstreitigen oder glaubhaft gemachten Sachverhalt auch schon deshalb derzeit nicht für erheblich, da das Registergericht, obwohl es grundsätzlich nur eine Prüfung der Gesellschafterliste in formaler Hinsicht vorzunehmen hat, die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner jedenfalls dann verweigern kann, wenn die eingereichte geänderte Gesellschafterliste offenkundig unrichtig ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.09.2009 - 31 Wx 82/09, Rdnr. 5 und OLG Jena, Beschluss vom 22.03.2010 - 6 W 110/10, Rdnr. 17) oder wenn das Registergericht sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 378/10, Rdnr. 42).
  • OLG München, 08.09.2009 - 31 Wx 82/09

    GmbH: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Die Gefahr der Aufnahme einer geänderten, unrichtigen Gesellschafterliste in das Handelsregister vor Vorliegen eines rechtskräftigen Ausschließungsurteil erachtet der Senat nach dem unstreitigen oder glaubhaft gemachten Sachverhalt auch schon deshalb derzeit nicht für erheblich, da das Registergericht, obwohl es grundsätzlich nur eine Prüfung der Gesellschafterliste in formaler Hinsicht vorzunehmen hat, die Aufnahme der Gesellschafterliste zum Registerordner jedenfalls dann verweigern kann, wenn die eingereichte geänderte Gesellschafterliste offenkundig unrichtig ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.09.2009 - 31 Wx 82/09, Rdnr. 5 und OLG Jena, Beschluss vom 22.03.2010 - 6 W 110/10, Rdnr. 17) oder wenn das Registergericht sichere Kenntnis von der inhaltlichen Unrichtigkeit der eingereichten Liste hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 378/10, Rdnr. 42).
  • OLG Bamberg, 02.02.2010 - 6 W 40/09

    Handelsregisterverfahren: Einreichung der neuen Gesellschafterliste einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Das Registergericht darf nämlich nicht wissentlich an der Schaffung eines falschen Rechtsscheins mitwirken und damit möglicherweise die Grundlage für Schädigungen Dritter oder von Gesellschaftern schaffen (vgl. OLG Frankfurt, aaO, aA OLG Bamberg, Beschluss vom 02.02.2010 - 6 W 40/09, Rdnr. 12, offengelassen von BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - II ZB 6/10, Rdnr. 12).
  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 215/86

    Ausschluß eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Umständen, die den Verbleib

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Vielmehr bedarf es in einer solchen Konstellation für einen wirksamen Ausschluss eines Gestaltungsurteils nach erfolgreich erhobener Ausschlussklage (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1953 - II ZR 235/52, Rdnr. 30 und Urteil vom 09.03.1987 - II ZR 215/86, Rdnr. 12, Strohn in Münchner Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage, München 2018, Rdnr. 157 zu § 34 GmbHG).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10

    Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20
    Das Registergericht darf nämlich nicht wissentlich an der Schaffung eines falschen Rechtsscheins mitwirken und damit möglicherweise die Grundlage für Schädigungen Dritter oder von Gesellschaftern schaffen (vgl. OLG Frankfurt, aaO, aA OLG Bamberg, Beschluss vom 02.02.2010 - 6 W 40/09, Rdnr. 12, offengelassen von BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - II ZB 6/10, Rdnr. 12).
  • OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22

    Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers

    Zwar bejaht der Senat in Fällen, in denen die Satzung der Gesellschaft eine Einziehung von Geschäftsanteilen vorsieht (zur Ausschließung ohne Satzungsgrundlage vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20) und die Gesellschafterversammlung einen solchen Beschluss fasst, grundsätzlich insoweit ein Verfügungsgrund, als der von der Einziehung betroffene Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Weiterbehandlung als Gesellschafter erreichen will (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht