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   OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01   

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https://dejure.org/2002,5151
OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01 (https://dejure.org/2002,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2002 - 7 U 45/01 (https://dejure.org/2002,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2002 - 7 U 45/01 (https://dejure.org/2002,5151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Architektenvertrages über den Neubau von zwei Reihenhausanlagen; Übertragung der Objektüberwachung auf Architekten; Pflicht zur Überwachung, dass das Bauwerk plangerecht und mängelfrei erstellt wird; Eintritt eines Baumangels durch pflichtwidriges ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § ... 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 534; ; ZPO § 543 Abs. 1 n. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; HOAI § 15 Nr. 8; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 635; ; BGB § 649; ; BGB § 649 Satz 2; ; EGZPO § 26 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines die Bauaufsicht führenden Architekten für Schäden infolge unzureichender Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überwachung von Abdichtungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Objektüberwachung - Haftungsabgrenzung zwischen Architekt und Bauträger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Bauleiters: Mithaftung des Bauherrn bei Planungsverschulden? (IBR 2003, 427)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    a) Bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Architektenvertrag vom 14. Mai 1998, der die Bauüberwachung zum Gegenstand hatte, handelt es sich um einen Werkvertrag (vgl. BGHZ 82, 100).

    Dem Beklagten als bauüberwachenden Architekten oblag es, die Arbeiten der Bauunternehmer und der übrigen am Bau Beteiligten so zu leiten und zu überwachen, dass das Bauwerk plangerecht und mängelfrei erstellt wird (vgl. BGHZ 82, 100, 105).

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (BGH, BauR 1994, 392, 393).
  • OLG Celle, 16.07.1998 - 14 U 198/97

    Wie wird nach Kündigung abgerechnet?

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Im streitigen Verfahren hat der Architekt jedoch im Einzelnen darzulegen, welche Personal- und Sachkosten er eingespart hat, welche sonstigen Aufträge er im fraglichen Zeitraum wahrgenommen hat und welche Versuche er unternommen hat, statt des gekündigten Auftrages Ersatzaufträge hereinzubekommen (vgl. auch Schwenker, Urteilsanmerkung, BauR 1999, 1052, 1053).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Der Architekt braucht zwar nicht ständig auf der Baustelle anwesend zu sein; er muss aber die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass die Arbeiten sachgerecht erledigt werden (BGH, BauR 1978, 498).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Diese ist aber unwirksam, weil sie dem Auftraggeber nicht die Möglichkeit einräumt, den Nachweis zu erbringen, dass der Architekt höhere erspart Aufwendungen hatte (vgl. BGH, NJW 1997, 259).
  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Der Hinweis auf einen bestimmten Prozentsatz ist hierbei nicht ausreichend, weil nicht ersichtlich ist, wie der Architekt für den konkreten Vertrag gerade zu diesem Prozentsatz gekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH, BauR 1996, 412).
  • OLG Köln, 22.06.1989 - 18 U 96/88

    Prüfungs-und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Denn schaltet der Bauherr keinen Architekten mit fachlicher Kompetenz zur Planung und Auftragsvergabe ein, so trägt er selbst das sich hieraus ergebende Risiko in Bezug auf Planungsfehler (vgl. auch OLG Köln, BauR 1990, 729, 730).
  • OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89

    Welche Überwachungspflichten hat der Bauleiter bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01
    Bei Abdichtungsmaßnahmen besteht grundsätzlich ein besonderer Anlass zu gesteigerter Sorgfalt, weil es sich erfahrungsgemäß um einen kritischen Bauabschnitt handelt (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 158).
  • OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Er muss die Überwachung der Bauleistung regelmäßig und in angemessener, jedoch auch zumutbarer Weise vornehmen (OLG Celle, BauR 2003, 104).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 168/05

    Anspruch des Bauherrn bei einer gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer

    Denn der Architekt hat, wenn er vertraglich die Bauaufsicht übernimmt, schon während der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird; bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist erhöhte Aufmerksamkeit und eine intensive Wahrnehmung der Bauaufsicht nötig (vgl. nur BGH BauR 2000, 1513; OLG Celle, BauR 2003, 104).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 141/14

    Ausführungsmängel und unzureichende Bauüberwachung: Auftragnehmer haftet zu 75%!

    Eine überwiegende (oder gar alleinige) Haftung des Werkunternehmers im Innenverhältnis mit einem bauaufsichtsführenden Architekten kann auch nicht ohne weiteres ausschließlich damit begründet werden, dass der Bauherr dem Unternehmer keine Aufsicht schulde, denn das begründet nur, warum sich der Auftraggeber das Verschulden des bauaufsichtsführenden Architekten nicht anrechnen lassen muss; vielmehr kommt es jeweils maßgeblich auf die Verursachungs- und Verantwortungsanteile im Einzelfall an (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O.; Kniffka u.a., a.a.O., § 634, Rn 134 mwN; Kuffer/Wirth-Drossart, Handbuch des FA für Bau- und Architektenrecht, 3. Auflage 3011, 2. Kap., Teil B, Rn 248; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 20.03.2002, 7 U 45/01, BauR 2003, 104; OLG Braunschweig, Urteil vom 25.05.1990, 2 U 52/90, BauR 1991, 355; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010, 10 U 140/09, IBR 2011, 150), wobei die folgenden groben Leitlinien gelten:.
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Das gilt z.B. für Aushub- oder Ausschachtungsarbeiten (Kniffka/Koeble, a.a.O. Rn. 425; BGH, BauR 2001, 273-274; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1501) sowie insbesondere auch für Abdichtungs-, Dämmungs- und Isolierarbeiten (vgl. Senatsurteil vom 13.11.2001, 21 U 194/00, juris, Rn. 44; OLG Celle, BauR 2003, 104-106; siehe die weiteren Rspr.-Nachweise bei Kniffka/Koeble, a.a.O. Rn. 425; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2016).
  • OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11

    Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?

    Er muss die Überwachung der Bauleistung regelmäßig und in angemessener, jedoch auch zumutbarer Weise vornehmen (OLG Celle, BauR 2003, 104).
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