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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.06.1998 - 7 U 461/98   

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OLG Dresden, 25.06.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,11849)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.06.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,11849)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,11849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Erbauseinandersetzungsvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbauseinandersetzungsvertrag; LPG; Pflichtinventarbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2042; DDR: ZGB; LPGG
    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz bei neuem Vorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1998 - 7 U 461/98
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von jenem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (DtZ 1994, 108f) zugrundeliegenden Sachverhalt, in welchem eine Erbauseinandersetzung nicht stattgefunden hatte und es allein die Frage ging, ob von einer stillschweigenden Übertragung der Pflichtinventarbeiträge an die Mitglieder-Erben ausgegangen werden kann.
  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.1998 - 7 U 461/98
    cc) Auch ein Ausgleichsanspruch der übrigen Erben gegenüber dem Beklagten in entsprechender Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Sonderrechtsfolge eines Miterben in eine Personengesellschaft (vgl. BGHZ 68, 225 ff., 218) besteht im vorliegenden Falle nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.08.1998 - 7 U 461/98   

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https://dejure.org/1998,13146
OLG Jena, 17.08.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.08.1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 (https://dejure.org/1998,13146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 13 UF 165/15

    Obliegenheiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei Steigerungen des

    In solch einer Konstellation ist Verfahrenskostenhilfe dann aber nicht zu bewilligen (vgl. OLG Jena MDR 1999, 257 ).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Es ist anerkannten Rechts, daß ein Rechtsmittel als prozeßkostenhilferechtlich mutwillig zu bewerten ist, dessen Erfolgsaussicht auf Vorbringen beruht, das bereits in erster Instanz möglich gewesen wäre, dort aber sorgfaltswidrig unterblieben ist (vgl. etwa Zöller28Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.. OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2. OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257.
  • OLG Stuttgart, 05.10.2005 - 13 U 214/04

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit bei erst in der Berufungsinstanz vorgelegter

    Demgemäß kann ihr Prozesskostenhilfe für die Berufung nicht bewilligt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726; OLG Jena MDR 1999, 257; OLG Frankfurt MDR 2002, 843).
  • OLG Celle, 15.03.2013 - 10 WF 86/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen die Geltendmachung von

    Sie entspricht gefestigter Auffassung in Literatur und Rechtsprechung für die vergleichbare Situation, daß eine Berufung/Beschwerde zwar Aussicht auf Erfolg aufweist, dies aber allein auf neuem Vorbringen beruht, das bereits erstinstanzlich möglich und geboten war, und in der die in § 97 Abs. 2 ZPO enthaltene Kostensanktion ebenfalls eine VKH-Bewilligung ausschließt (vgl. etwa Zöller 29 -Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.; OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2; OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257; OLG Bamberg - Beschluß vom 10. Mai 1999 - 7 UF 48/99 - FamRZ 2000, 1024 - Leitsatz; OLG Frankfurt - Beschluß vom 17. Januar 2002 - 1 UF 98/01 - MDR 2002, 843 f. - Leitsatz ; OLG Stuttgart - Beschluß vom 5. Oktober 2005 - 13 U 214/04 - Justiz 2006, 229 - Leitsatz; OLG Brandenburg - Beschluß vom 22. März 2006 - 9 UF 243/05 - FamRZ 2006, 1549 - Leitsatz).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2002 - 1 UF 98/01

    PKH, Mutwilligkeit, Rechtsmittelinstanz, neues Vorbringen

    Kann ein Rechtsmittel nur aufgrund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der Vorinstanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg haben, so ist die Rechtsverfolgung in der zweiten Instanz unnötig kostspielig und deshalb mutwillig; denn die Rechtsmittelinstanz hätte bei sorgfältiger Prozeßführung vermieden werden können (ebenso: OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 726, 727; Thüringisches OLG Jena, MDR 1999, 257; Zöller, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2001, § 114 Randnummer 34a; Kalthoehner - Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage 1999, Randnumer 460).
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 13 WF 226/15

    Beschwerde gegen einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinfachten

    Da der Antragsgegner trotz seines Obsiegens die Verfahrenskosten zu tragen hat, erhält er für die Beschwerde auch keine Verfahrenskostenhilfe (vgl. OLG Jena MDR 1999, 257).
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