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   OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10   

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https://dejure.org/2010,12468
OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10 (https://dejure.org/2010,12468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.09.2010 - 7 U 466/10 (https://dejure.org/2010,12468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. September 2010 - 7 U 466/10 (https://dejure.org/2010,12468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Zur völligen Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverpflichtung eines Kaskoversicherers bei einer Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen Versicherungsnehmer durch Abkommen von der Fahrbahn im Zustand alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit; Vollständiger Wegfall einer Leistungspflicht aufgrund ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit - Versicherung zahlt nichts!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungskürzung um 100 % bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.11.1991 - 20 U 141/91

    Unfallverursachung mit BAK-Wert von 3 &permil

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10
    Aber selbst bei einer Blutalkoholkonzentration in dieser Höhe kann nicht automatisch auf Schuldunfähigkeit geschlossen werden (OLG Köln, Urt. von 07.06.1994, 9 U 70/94, juris; OLG Hamm, Urt. vom 22.11.1991, 20 U 141/91, juris).
  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 70/94

    Alkoholisiertes Fahren; Fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls; Objektive und

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10
    Aber selbst bei einer Blutalkoholkonzentration in dieser Höhe kann nicht automatisch auf Schuldunfähigkeit geschlossen werden (OLG Köln, Urt. von 07.06.1994, 9 U 70/94, juris; OLG Hamm, Urt. vom 22.11.1991, 20 U 141/91, juris).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich grob fahrlässig (BGH, Urt. v. 22.02.1989, IVa ZR 274/87, juris).
  • LG Tübingen, 26.04.2010 - 4 O 326/09

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Kürzung der Versicherungsleistung nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.2010 - 7 U 466/10
    Eine Kürzung um 100 %, also ein vollständiger Leistungsentfall, ist damit nach nahezu einhelliger Auffassung in der Literatur und der bisher ergangenen Rechtsprechung nicht ausgeschlossen (LG Tübingen, Urt. v.26.04.2010, 4 O 326/09, juris, Rn. 15; Looschelders in Langheid/Wendt, VVG, § 81, Rn. 125; Karczewski in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 81 Rn. 99, Kloth/Neuhaus, in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, § 81 Rn. 62, Oberpriller in Halm/Engelbrecht/Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, 3. Aufl., § 81 Rn. 107; Unberath, NZV 2008, 537, 540; a.A. Marlow, VersR 2007, 43, II.2 b) a.E.).
  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 162/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Ausweichmanöver wegen eines

    Die grobe Fahrlässigkeit beim Führen eines PKW im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit grenzt in Bezug auf den dadurch verursachten Unfall an bedingten Vorsatz (OLG Dresden, Urt. v. 15.09.2010, Az.: 7 U 466/10; LG Saarbrücken, Urt. v. 18.02.2015, Az.: 14 O 108/14).
  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    Die grobe Fahrlässigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit grenzt in Bezug auf den dadurch verursachten Unfall an bedingten Vorsatz (OLG Dresden, VersR 2011, 205).

    Unter Berücksichtigung all dieser Umstände erscheint es gerechtfertigt, der Beklagten im vorliegenden Fall der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch absolute Fahruntüchtigkeit ein Recht zur Kürzung der Versicherungsleistung auf Null zuzubilligen (so auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 185; OLG Dresden, VersR 2011, 205; Langheid, in: Römer/Langheid 4. Aufl., § 81 Rn. 82; weitere Nachweise aus der Instanzrechtsprechung bei BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120).

  • LG Dortmund, 27.02.2014 - 2 O 370/13

    Trunkenheitsfahrt führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt gehört, die im Regelfall die Berechtigung des Versicherers nach sich zieht, die Leistung auf Null zu kürzen (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; OLG Hamm VersR 2011, 206; OLG Dresden VersR 2011, 205; LG Münster VersR 2011, 1037; Landgericht Tübingen ZFS 2010, 394).
  • LG Kleve, 13.01.2011 - 6 S 79/10

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird - zumindest ganz herrschend - davon ausgegangen, dass im Rahmen des § 81 Abs. 2 VVG auch eine Kürzung auf null grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2010, Az. 7 U 466/10 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur; LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, Az. 4 O 326/09; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, Az. 15 O 275/09; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, R. 27) Dieser Auffassung folgt die Kammer, weil sich anderes weder aus dem Wortlaut, noch aus der Systematik oder dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt.
  • AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Das Ausmaß der groben Fahrlässigkeit liegt deshalb regelmäßig sehr nahe beim bedingten Vorsatz, weshalb die Kürzung der Leistung des Versicherers im Rahmen der Höchstgrenzen auf "Null" gerechtfertigt ist (vgl. jüngst OLG Dresden VersR 2011, 205 m. w. N.).
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