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   OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - I-7 U 47/14   

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OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - I-7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,48530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2015 - I-7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,48530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2015 - I-7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,48530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.9 O 444/12 teilweise abgeändert.

    Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 9 O 444/12 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Der Kläger formuliert den ursprünglichen Klageantrag zu 1.c. um, der jetzt den ursprünglichen Klageantrag zu 1.d. enthält, so dass er nunmehr beantragt, unter Abänderung des am 15.01.2014 verkündeten und am 21.01.2014 zugestellten Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 444/12 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, 1. der Erbengemeinschaft nach der am 23.12.1937 geborenen und am 23.02.2008 in D verstorbenen R B, geborene B, bestehend aus ihm, der Beklagten, D R B und H H H B.

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
    Der konkrete Anspruchsinhalt bestimmt sich unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr und dem Zweck der Information erwartet werden kann (vgl. BGH, NJW 2012, 917, Rn. 20; Staudinger/Martinek (2006) BGB, § 666, Rn. 11; Palandt/Sprau, BGB, 74. Auflage, 2015, § 666, Rn. 3).

    Es handelt sich aber um einen sogenannten verhaltenen Anspruch, der erst fällig wird, wenn die Auskunft verlangt wird, und auch grundsätzlich nicht vor Beendigung des Auftrags verjähren kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11, NJW 2012, 917; BeckOK BGB/Detlev Fischer, Stand 01.05.2015, BGB § 666, Rn. 6).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
    Auch soweit man das Auftragsrecht auf das Verhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten anwenden würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 157/12) und daraus einen Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB ableiten würde, der gemäß § 1922 BGB den Erben zustünde, wäre ein solcher Anspruch der Erbengemeinschaft verjährt.
  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
    Allerdings wurde die Entlastungserklärung nicht vorbehaltlos erklärt, sondern es sind nur solche Ansprüche erfasst, welche sich aus den Betreuungsakten und den sonstigen Unterlagen erkennen lassen (vgl. hierzu: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2013 - 2 U 352/12, juris-Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer

    Da der Beklagte vor dem Tode der Erblasserin deren rechtlicher Betreuer war und in dieser Eigenschaft auch über eine Kontovollmacht verfügte, ist er - unbeschadet der Frage eines etwaigen Erbschaftsbesitzes nach den §§ 2018 ff. BGB - auch gemäß den §§ 1890, 1908i Abs. 1, 1922 BGB nach Beendigung der Betreuung gegenüber der Erbengemeinschaft zur Vermögensherausgabe und Rechnungslegung verpflichtet (OLG Hamm, ErbR 2018, 601; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497); diesen Anspruch kann der Kläger für den Nachlass in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (§ 2039 BGB; vgl. zum Ganzen auch schon Senat, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 5 W 6/19, m.w.N.).

    Soweit dies unter Umständen anders sein kann, wenn die Entlastungserklärung auch einen ausdrücklichen Verzicht auf Ansprüche gegen den Betreuer aus der Verwaltung enthält (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

    Ein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Erteilung der geforderten Auskünfte folgt überdies und unabhängig von dem vorher Gesagten auch daraus, dass der Beklagte nach dem Erbfall unstreitig die weitere Abwicklung des Nachlasses durchgeführt hat, mithin insoweit als Beauftragter bzw. als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Nachlass tätig geworden ist, so dass er der Erbengemeinschaft über die im Rahmen der Verwaltung getätigten Verfügungen auch gemäß § 666 BGB umfassend Auskunft zu erteilen hat (vgl. OLG München, FamRZ 2018, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 1952; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497).

    Dabei hat es allerdings übersehen, dass sich der Inhalt des - von ihm vollkommen zu Recht bejahten - Rechnungslegungsanspruchs (§ 259 BGB) unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB danach bestimmt, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr und dem Zweck der Information erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - III ZR 71/11, BGHZ 192, 1), und dass dies im vorliegenden Fall der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses, schon angesichts des damit verfolgten Zieles, der Erbengemeinschaft den erforderlichen Gesamtüberblick zuverlässig zu verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497), auch Auskunft zum Verbleib der Nachlassgegenstände einschließt, die durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (§ 260 BGB) zu erfolgen hat.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Der Auskunftsanspruch aus § 666 3. Var. BGB entsteht nach Beendigung des Auftrags, sobald der Gläubiger analog § 695 S. 2, § 696 S. 3 BGB ein entsprechenden Auskunftsverlangen stellt (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8.2015 - 7 U 47/14, ZEV 2016, 259; LG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2010 - 5 O 229/10, juris Rn. 27; MüKo-BGB/ Schäfer , 7. Aufl. 2017, § 666 Rn. 29).

    Der Auskunftsanspruch aus § 666 3. Var. BGB entsteht nach Beendigung des Auftrags, sobald der Gläubiger analog § 695 S. 2, § 696 S. 3 BGB ein entsprechenden Auskunftsverlangen stellt (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8.2015 - 7 U 47/14, ZEV 2016, 259; LG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2010 - 5 O 229/10, juris Rn. 27; MüKo-BGB/ Schäfer , 7. Aufl. 2017, § 666 Rn. 29).

  • LG Münster, 09.11.2020 - 12 O 14/20

    Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB eines Miterben - Verwirkung

    Denn zwischen ihnen besteht gerade keine umfassende Auskunftspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1988, Iva ZR 290/87; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012, 5 U 521/12; OLG München, Urteil vom 28.01.2009, 20 U 4451/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, 7 U 47/14).

    Zwar trifft es zu, dass derjenige, der den Nachlass abwickelt, zur Auskunft gemäß § 666 BGB verpflichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, 7 U 47/14).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14   

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https://dejure.org/2015,65669
OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,65669)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2015 - 7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,65669)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2015 - 7 U 47/14 (https://dejure.org/2015,65669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Anspruch auf Unterlassung eines Presseberichts: Verbreitung des Verdachts des Fehlverhaltens eines politischen Entscheidungsträgers; besondere Aufklärungspflicht der Presse bei Auswirkungen auf das Ansehen einer dritten Person

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung des Verdachts eines Fehlverhaltens in der Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14
    Das Landgericht hat zu Recht die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung (BGH, Urt. v. 7.12.1999, NJW 2000, S. 1036 ff.) angewendet.
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14
    Eine andere Sichtweise ist auch nicht bei Zugrundelegung der Grundsätze geboten, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Juli 2014 (GRUR 2014, S. 709 ff.) ergeben.
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