Rechtsprechung
OLG München, 29.12.2008 - 7 U 4749/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch des Treugebers einer Beteiligungsgesellschaft auf Herausgabe der Kontaktadressen seiner Mitgesellschafter/Mittreugeber zur Vorbereitung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 29.12.2008 - 7 U 4749/08
- OLG München, 29.01.2009 - 7 U 4749/08
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4847/10
Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch eines Treugebers gegen die Fondsgesellschaft …
Demgegenüber hat der erkennende Senat in einem früheren Verfahren, das einen vergleichbaren Sachverhalt betraf, die Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 29.12.2008 Az: 7 U 4749/08 [Anlage B 42]), dass ein Auskunftsanspruch nur im Rahmen des § 166 Abs. 3 HGB bestehe und die Angabe eines wichtigen Grundes erfordere. - OLG München, 12.02.2010 - 5 U 3140/09
Kontrollrecht eines treuhänderisch an einer Publikumsgesellschaft beteiligten …
Soweit der von der Beklagten vorgelegte Hinweisbeschluss des 7. Zivilsenats des OLG München vom 29.12.2008 (7 U 4749/08) einen vergleichbaren Fall betreffen sollte, insbesondere vergleichbare vertragliche Bestimmungen, steht er in Widerspruch zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.09.2009 und nötigt daher nicht dazu, vorliegend die Revision zuzulassen; die streitige Rechtsfrage ist im gegenteiligen Sinn entschieden. - OLG München, 18.05.2011 - 7 U 237/11
Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch eines Treugebers gegen die Fondsgesellschaft …
2.2 Demgegenüber hat der erkennende Senat in einem früheren Verfahren, das einen vergleichbaren Sachverhalt betraf, die Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 29.12.2008, Az. 7 U 4749/08 [Anlage B 9]), dass ein Auskunftsanspruch nur im Rahmen des § 166 Abs. 3 HGB bestehe und die Angabe eines wichtigen Grundes erfordere.
Rechtsprechung
OLG München, 29.01.2009 - 7 U 4749/08 |
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Verfahrensgang
- OLG München, 29.12.2008 - 7 U 4749/08
- OLG München, 29.01.2009 - 7 U 4749/08