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   OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08   

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https://dejure.org/2009,13487
OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08 (https://dejure.org/2009,13487)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2009 - 7 U 4774/08 (https://dejure.org/2009,13487)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2009 - 7 U 4774/08 (https://dejure.org/2009,13487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers: Zulässigkeit der Einlösung von Aktienoptionen nach Erhalt einer fristlosen Kündigung des Dienstvertrages; fehlender Auskunftsbereitschaft bei einer Anhörung zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung als eigenständiger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers nach Einlösung fälliger Aktienoptionen nach Erhalt einer fristlosen außerordentlichen Kündigung

  • Judicialis

    GmbHG § 43 Abs. 1; ; GmbHG § ... 50 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 76 Abs. 1; ; AktG § 78 Abs. 1; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2 S. 1
    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers nach Einlösung fälliger Aktienoptionen nach Erhalt einer fristlosen außerordentlichen Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund für fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aktienoptionen eines Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1925 (Ls.)
  • DB 2009, 1236
  • NZG 2009, 916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Kenntnis der Gesellschafter als kollegiales Beratungs- und Beschlussorgan liegt daher erst vor, wenn der für die Tatsachenkenntnis maßgebliche Sachverhalt hinsichtlich der Entlassung des Geschäftsführers einer Gesellschafterversammlung unterbreitet wird (BGHZ 139, 89, 92) .

    Wird daher die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muss sich die Gesellschaft so behandeln lassen, als wäre die Gesellschafterversammlung mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden (vgl. BGHZ 139, 89, 92).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.6.1998 (BGH BGHZ 139, 89, 94) ein Zuwarten mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß § 50 Abs. 3 GmbHG von drei Wochen zur Kündigung eines Geschäftsführervertrages einer Gesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes darstellte, als angemessen angesehen.

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Eine geringfügige Verzögerung der Einberufung der Versammlung ist zudem gerade dann unschädlich, wenn das Vorstandsmitglied schon vorläufig seines Amtes enthoben worden ist und daher nicht darüber im Zweifel sein kann, dass er mit einer endgültigen Abberufung und einer - im Zweifel fristlosen - Kündigung seines Anstellungsvertrages rechnen muss (vgl. BGH NJW-RR 2007, 690, 691).

    Bei der Zurechnung des Wissens von Tatsachen genügt die Kenntnis eines einzelnen Mitglieds des Vertretungsorgans (vgl. BGH NJW-RR 2007, 690).

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Das Verbot der Selbstbezichtigungsverpflichtung wird auch vom Europäischen Gerichtshof als fundamentaler Grundsatz der Gemeinschaftsrechtsordnung anerkannt (vgl. hierzu EuGH Urteil vom 18.10.1989 Az. C-374/87 Orkem S.A. gegen Kommission).
  • OLG München, 21.01.2009 - 7 U 4656/08

    Geschäftsführerdienstvertrag: Verfristung einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Diese Kündigung sowie die Kündigung vom 3.12.2007 sind Gegenstand des Verfahrens 7 U 4656/08 (LG 13 HKO 501/08).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (vgl. BAG NZA 2007, 744, 746).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    c) Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (BAG, NZA 2006, 1211 ).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08
    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (BAG NJW 1994, 1675).
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