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   OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06   

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https://dejure.org/2008,18360
OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06 (https://dejure.org/2008,18360)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2008 - 7 U 4791/06 (https://dejure.org/2008,18360)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 7 U 4791/06 (https://dejure.org/2008,18360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Forfaitierung: Garantieübernahme des Verkäufers für den rechtlichen Bestand der Wechsel und Avale; Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt des Garantiefalls; Inanspruchnahme des Garanten ohne Vorausklage gegen den Wechselbürgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 164; ; BGB § 179; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 273; ; BGB § 281 Abs. 5; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288; ; BGB § 311 a Abs. 2; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 363; ; BGB § 812; ; HGB § 349; ; ZPO § 293; ; RVG § 13; ; VV RVG Nr. 2400

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast des Käufers von Wechseln bei Übernahme einer Garantie für den rechtlichen Bestand durch den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKO 21619/05
  • OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
    c) Für den Nachweis der von der Klägerin behaupteten Tatsache, die Zustimmung der Bundesregierung Malaysias sowie des zuständigen Ministers des Staates Sabah sei nicht erteilt worden, bleibt die Klägerin grundsätzlich beweisbelastet (vgl. BGHZ 101, 49/55; BGH NJW 1985, 264, 265) im Rahmen des zumutbaren kann jedoch vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das positive sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 746, 747, BGH NJW 1985, 1774; zum ganzen Thomas/Putzo ZPO, 28. Auflage, vor 284 Rn. 18; Zöller ZPO, 27. Auflage, vor 284 Nr. 24 und Nr. 34).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
    c) Für den Nachweis der von der Klägerin behaupteten Tatsache, die Zustimmung der Bundesregierung Malaysias sowie des zuständigen Ministers des Staates Sabah sei nicht erteilt worden, bleibt die Klägerin grundsätzlich beweisbelastet (vgl. BGHZ 101, 49/55; BGH NJW 1985, 264, 265) im Rahmen des zumutbaren kann jedoch vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das positive sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 746, 747, BGH NJW 1985, 1774; zum ganzen Thomas/Putzo ZPO, 28. Auflage, vor 284 Rn. 18; Zöller ZPO, 27. Auflage, vor 284 Nr. 24 und Nr. 34).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
    c) Für den Nachweis der von der Klägerin behaupteten Tatsache, die Zustimmung der Bundesregierung Malaysias sowie des zuständigen Ministers des Staates Sabah sei nicht erteilt worden, bleibt die Klägerin grundsätzlich beweisbelastet (vgl. BGHZ 101, 49/55; BGH NJW 1985, 264, 265) im Rahmen des zumutbaren kann jedoch vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das positive sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 746, 747, BGH NJW 1985, 1774; zum ganzen Thomas/Putzo ZPO, 28. Auflage, vor 284 Rn. 18; Zöller ZPO, 27. Auflage, vor 284 Nr. 24 und Nr. 34).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
    Zwar liegt kein typischer Fall der sog. sekundären Behauptungslast vor, bei dem der Darlegungspflichtige selbst außerhalb des Geschehensablaufs steht und von sich aus den Sachverhalt nicht ermitteln kann, während die Gegenseite die erforderlichen Information hat oder sich leicht beschaffen kann (vgl. BGH NJW 1999, 579, NJW-RR 2004, 556), weil nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte aus eigenen Wahrnehmungen Angaben zur Abgabe einer Genehmigung durch den malaysischen Finanzminister bzw. der Bundesregierung Malaysia zur Begründung der Wechselbürgschaft oder zu Umständen, die das Fehlen dieser Zustimmung nahe legen, nicht machen kann.
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
    c) Für den Nachweis der von der Klägerin behaupteten Tatsache, die Zustimmung der Bundesregierung Malaysias sowie des zuständigen Ministers des Staates Sabah sei nicht erteilt worden, bleibt die Klägerin grundsätzlich beweisbelastet (vgl. BGHZ 101, 49/55; BGH NJW 1985, 264, 265) im Rahmen des zumutbaren kann jedoch vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das positive sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 746, 747, BGH NJW 1985, 1774; zum ganzen Thomas/Putzo ZPO, 28. Auflage, vor 284 Rn. 18; Zöller ZPO, 27. Auflage, vor 284 Nr. 24 und Nr. 34).
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