Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2419
OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99 (https://dejure.org/1999,2419)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1999 - 7 U 5/99 (https://dejure.org/1999,2419)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 7 U 5/99 (https://dejure.org/1999,2419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Steinwurf aus dem Kindergarten

§ 832 BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 832 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 839

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832, § 839
    Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Steine werfenden Kindern des gemeindlichen Kindergartens verursacht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 997
  • NVwZ-RR 2000, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94

    Aufsichtspflicht im Kindergarten

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob die dem Personal eines städtischen Kindergartens obliegenden Aufsichtspflichten als Pflichten "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" anzusehen sind, wie das Landgericht angenommen hat (ebenso etwa - ohne Begründung - OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710 f.), und demzufolge § 839 BGB Anwendung findet, oder ob sie privatrechtlicher Natur sind und sich die Haftung der Beklagten nach § 832 BGB richtet.

    Die Aufsichtskräfte müssen zwar nicht jedes Kind ununterbrochen, also "auf Schritt und Tritt" im Auge haben (so auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 f.), wobei sich die Dichte der Kontrolle, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, an Entwicklungsstand, Charakter und Eigenart des jeweiligen Kindes zu richten haben, sowie danach, ob das Kind in der Vergangenheit Auffälligkeiten zeigte, die Anlass zu besonderer Obacht geben.

    Dies wird allerdings von anderen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710; OLG Dresden NJW-RR 1997, 857 f.) anders gesehen.

  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung;

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Allerdings geht der Senat davon aus, dass diese Entscheidung des BGH überholt ist, denn sowohl bei der Haftung für Tiere als auch bei der Haftung für den Zustand von Gebäuden sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH die Beweislastregelungen der §§ 833 Satz 2 (etwa BGH VersR 1972, 1047 f.) bzw. 836 Abs. 1 Satz 2 BGB (etwa BGH NJW-RR 1990, 1500 m.w.N.) im Rahmen des § 839 BGB entsprechend heranzuziehen.
  • BGH, 15.03.1954 - III ZR 333/52

    Zur Aufsichtspflicht der Lehrer über minderjährige Schulkinder und zur

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Auch der BGH hat in einer früheren Entscheidung die Beweislastverteilung des § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB im Rahmen des § 839 BGB für unanwendbar gehalten (BGH NJW 1954, 874).
  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 172/82

    Rechtsnatur der Aufsichtspflicht über einen Patienten in einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Andererseits ließe sich für einen privatrechtlichen Charakter anführen, dass die öffentliche Jugendhilfe nur subsidiär insoweit zuständig ist, als freie Träger nicht zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 2 SGB VIII), dass die öffentlich-rechtliche Trägerschaft und die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Finanzierung keine zwingenden Indizien darstellen, dass Betrieb und Unterhaltung von Kindergärten wohl nicht als traditionelle öffentliche Aufgaben anzusehen sind, und dass sich das Verhältnis des Kindes zum Kindergarten schon wegen des freiwilligen Charakters grundlegend unterscheidet etwa vom zweifellos hoheitlich zu beurteilenden Verhältnis des Schülers zur Schule, vielmehr eher ähnelt dem (privatrechtlich zu beurteilenden) Verhältnis des Patienten zum in öffentlicher Trägerschaft betriebenen Krankenhaus (vgl. insoweit etwa BGH NJW 1985, 677 ff.).
  • OLG Dresden, 04.12.1996 - 6 U 1393/96

    Amtshaftung des Heimträgers

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Dies wird allerdings von anderen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710; OLG Dresden NJW-RR 1997, 857 f.) anders gesehen.
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
    Allerdings geht der Senat davon aus, dass diese Entscheidung des BGH überholt ist, denn sowohl bei der Haftung für Tiere als auch bei der Haftung für den Zustand von Gebäuden sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH die Beweislastregelungen der §§ 833 Satz 2 (etwa BGH VersR 1972, 1047 f.) bzw. 836 Abs. 1 Satz 2 BGB (etwa BGH NJW-RR 1990, 1500 m.w.N.) im Rahmen des § 839 BGB entsprechend heranzuziehen.
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 226/12

    Amtshaftungsanspruch: Beweislast für Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher in

    Danach waren vorliegend die Kleinkinder der von der Zeugin K.       betreuten Gruppe zwar nicht "auf Schritt und Tritt", aber doch in kurzen Abständen regelmäßig zu kontrollieren (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 51/08, VersR 2009, 788, 789 mwN; OLG Köln, MDR 1999, 997 f; OLG Düsseldorf aaO S. 711).

    bb) Nach anderer Auffassung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, soll die in § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Beweislast auch bei öffentlich-rechtlichen Aufsichtsverhältnissen Anwendung finden (OLG Köln MDR 1999, 997, 998; Marburger, VersR 1971, 777, 788; Mertens, MDR 1999, 998; Staudinger/Belling [2012], BGB, § 832 Rn. 211; Soergel/Krause [2005], BGB, § 832 Rn. 19; Spindler in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 832 Rn. 3; Schaub in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 7. Aufl., § 832 Rn. 2; Ansgar Staudinger in Hk-BGB, 7. Aufl., § 832 Rn. 4; Geigel/Kapsa, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 20. Kap. Rn. 251; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 12 Rn. 13; so wohl auch Moritz in JurisPK [2012], BGB, § 832 Rn. 10 f).

  • OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11

    Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug - Stadt Bitburg

    Halten sich Kinder im Außengelände eines Kindergartens (Kindertagesstätte) auf, wird regelmäßig zwar keine vollends dichte, aber doch eine recht engmaschige Aufsicht (Kontrolle) vonnöten sein (vgl. OLG Köln MDR 1999, 997 ; s. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ).

    Die im Vordringen befindliche Gegenauffassung will demgegenüber die Grundsätze der Beweislastverteilung einheitlich für alle Aufsichtspflichtverhältnisse, gleichviel ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, aus § 832 Abs. 1 Satz 2 BGBentnehmen (OLG Köln MDR 1999, 997 ; Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 167; Spindler a. a. O. Rn. 3).Zur Begründung wird auf die Inhaltsgleichheit der Aufsichtspflicht (Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht), die Wertungsgleichheit des Regelungsgedankens (Näheverhältnis zum Aufsichtsbedürftigen; Rechenschaftspflicht) und den Vergleich zur Haftung für (vermutetes) deliktisches Verschulden im Übrigen (Tierhalter, Fahrzeugführer und Grundstücksbesitzer; zur Anwendbarkeit der entspr. Beweislastregeln i. R. d. Amtshaftung vgl. BGH VersR 1966, 732; 1972, 1047; NJW-RR 1990, 1500) verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 13.01.2014 - 1 U 76/13

    Aufsichtspflicht im Freigelände einer Kindertagesstätte (Steine werfende Kinder)

    Im Hinblick auf ein Verhalten der Kinder, das sich aus einem Gruppenverhalten ergeben kann (Staudinger-Belling, a.a.O., Rn. 97), wird aber doch eine recht engmaschige Aufsicht (Kontrolle) vonnöten sein (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 20.05.1999 - 7 U 5/99, MDR 1999, 997 [juris Rn. 4]).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05

    Amtshaftung: Analoge Anwendung der deliktischen Haftung für

    Vor diesem Hintergrund kommt dem Umstand, dass der Besuch des Kindergartens, anders als der Schulbesuch, auf freiwilliger Basis erfolgt, für die Einordnung der Rechtsbeziehung zwischen der Beklagten und den zu beaufsichtigenden Kindern keine entscheidende Bedeutung zu (wie hier für einen kommunalen Kindergarten OLG Dresden NJW-RR 1997, 858; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; offen gelassen von OLG Köln, MDR 1999, 997).

    Die Haftung des Beamten ist in § 839 BGB selbständig und abschließend geregelt und lässt für die Anwendung der allgemeinen Deliktstatbestände in §§ 823 ff BGB keinen Raum (BGHZ 13, 25-28; OLG Hamburg OLGR 1999, 190-191; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; Soergel-Zeuner BGB 12. Aufl. (1998) § 832 Rdnr. 9; Staudinger-Belling/Eberl-Borges BGB (Neub. 2002) § 832, Rdnr. 22; MüKo-Wagner BGB 4. Aufl. (2004) Rdnr. 5; Palandt-Sprau BGB 65. Aufl. (2006) § 839 Rdnr. 3; a.A. OLG Köln MDR 1999, 997 mit zustimmender Anmerkung von Mertens aaO. 999).

  • LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der obliegenden

    Gerade für den Fall, dass sich die der Aufsichtspflicht unterliegenden Kleinst- oder Kleinkinder im Außengelände eines Kindergartens oder Gartens eines Hauses befinden, ist jedoch eine recht engmaschige Aufsicht zu fordern, insbesondere wenn dort besondere Gefahrenmomente für die Kinder oder Dritte bestehen (vgl. auch OLG Köln NVwZ-RR 2000, 75 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).
  • LG Siegen, 26.01.2016 - 2 O 84/15

    Aufsichtspflichtverletzung eines privaten Schulträgers; öffentliches Amt;

    Zwar kann dies bei der Aufsicht über Kinder in sonstigen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, anders zu beurteilen sein (vgl. etwa Ollmann, in: VersR 2003, 302; OLG Düsseldorf, Urt. v 12.10.1995, 18 U 225/94, juris, Rn. 2; OLG Köln, Urt. v. 20.05.1999, 7 U 5/99, juris, Rn. 3; OLG Bremen, a.a.O., KG Berlin VersR 1974, 368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht