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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,382
OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,382)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,382)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,382)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Heise"

    Einen Forenbetreiber trifft die Verpflichtung, rechtswidrige Beiträge Dritter zu entfernen und daraufhin die Beiträge des konkreten Forums laufend dahingehend zu prüfen, ob erneut rechtswidrige Beiträge der bekanntgewordenen Art eingestellt wurden, erst ab Kenntnis ...

  • Telemedicus

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • Telemedicus

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • JurPC

    MDStV §§ 6 Abs. 2, 9
    Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums für im Forum eingestellte Beiträge mit rechtsverletzendem Inhalt

  • aufrecht.de

    Besondere Prüfungspflicht bei Internetforum

  • heise.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums für im Forum eingestellte Beiträge mit rechtsverletzendem Inhalt; Zur-Verfügung-Stellung von Speicherplatz oder technischen Möglichkeiten als Tatbeitrag; Annahme einer rechtwidrigen Handlung des Betreibers; Verantwortung ...

  • foren-und-recht.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Serverlahmlegung - Aufruf - Tolerierung - Unterlassungsansprüche

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Heise.de / heise de

    §§ 823, 1004 BGB

  • info-it-recht.de
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; MDStV § 6 Abs. 2; ; MDStV § 9; ; MDStV § 9 Satz 1 Nr. 2; ; TDG § 11

  • doerre.com PDF

    Foren-Urteile - heise.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums für im Forum eingestellte Beiträge mit rechtsverletzendem Inhalt

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1, 2 § 1004 Abs. 1 S. 2
    Pflichten der Betreiber eines Internetforums nach Bekanntwerden von Beiträgen mit rechtsverletzendem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB
    Der Forenbetreiber kann im Rahmen der Störerhaftung auch einer vorbeugenden Überwachungspflicht unterliegen / heise.de

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    OLG Hamburg entscheidet über "Heise-Forenurteil"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Heise-Foren-Urteil bestätigt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Haftung von Internetforen eingeschränkt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Heise-Foren-Urteil bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetforumbetreiber "Heise" haftet für rechtswidrige Einträge - Betreiber von Internetforen sind allerdings nicht generell zur Überprüfung der Foren auf Rechtsverstöße verpflichtet

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.08.2006)

    "Heise-Forenurteil" geht in die zweite Runde

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 6 Abs. 2, 9 MDStV, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog
    Hat der Betreiber eines Forums Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt eines Postings erhalten, kann darüber hinaus eine spezielle Überwachungs- und Beseitigungspflicht bestehen.

Sonstiges

  • heise.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 28.08.2006)

    Begründung zum "Heise-Forenurteil" vorgelegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 744
  • K&R 2006, 470
  • ZUM 2006, 754
  • afp 2006, 565
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
    Die auferlegten Prüfungspflichten verletzten das Grundrecht der Pressefreiheit und ständen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem "Panorama-Urteil" (NJW 1976, 1198).

    In Bezug auf Live-Diskussionen in Funk und Fernsehen ist anerkannt (BGH NJW 1976, 1198; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage; 10 Rn. 208), dass die Verbreiterhaftung des Fernsehens beschränkt ist, sofern das Medium als "Markt der Meinungen" tätig wird, da es eine der wichtigsten Aufgaben des Fernsehens ist, der Meinungsvielfalt die Möglichkeit zur Darstellung zu geben.

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
    Hierbei ist zur Vermeidung der übermäßigen Erstreckung der Störerhaftung anerkannt, dass die Haftung als Störer zusätzlich die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetzt, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist (vgl. BGH a.a.O.; BGH GRUR 2004, 619).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
    Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits hält der Senat eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers daher dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; I 15 U 21/06).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 11.3.2004 (NJW 2004, 3102) in Bezug auf die gleich lautende Bestimmung des § 11 TDG überzeugend ausgeführt hat, schließt dies allerdings eine weitergehende Verantwortung im Rahmen von Unterlassungsansprüchen nicht aus.
  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05

    Haftung im Internet: Haftung des Betreibers eines Internet-Forums für

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 721/05, vom 2.12.2005 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Antragsgegnerin unter Androhung der in dem Beschluss vom 20.9.2005 genannten Ordnungsmittel verboten wird, im Zusammenhang mit der Meldung der Antragsgegnerin vom 5.8.2005 unter der Überschrift "Dialer-Anbieter verteilt Trojaner" im Internet unter der Adresse ... .de an der Verbreitung von User-Kommentaren mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgefordert wird, Dateien, insbesondere das Programm k..., so oft wie möglich von den Servern der Antragstellerin down zu loaden , um die Server der Antragstellerin "in die Knie zu zwingen" oder den Server-traffic zu steigern oder die Antragstellerin zu veranlassen, ihr download-Angebot zu ändern, wenn dies geschieht, wie in Anlage Ast 5 wiedergegeben.
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Jedem Nutzer sei klar, dass die Forumsbeiträge nicht die Meinung des Betreibers wiedergäben (Urteil v.22.8.2006, S.6, Aktz. 7 U 50/06, AfP 06, 565).
  • LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09

    Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen

    Die hierzu in Literatur und Rechtssprechung gefundene Linie bestimmter Prüfpflichten (vgl. nur: Wilmer, Überspannte Prüfpflichten für Host-Provider?, NJW 2008, 1845 ff; Hamburger Kommentar Medienrecht/von Petersdorff-Campen, 32, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, CR 2006, 682; OLG Hamburg AfP 2006, 565 (Forenbetreiber)) betrifft indessen lediglich die Frage, ob ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch bestehen kann, obgleich der als Störer in Anspruch genommene alsbald nach Abmahnung die Löschung des Beitrags veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

    Derartige Prüfungspflichten können dann zur Entstehung gelangen, wenn der technische Verbreiter konkreten Anlass hat, eine künftige Verletzungshandlung zu erwarten oder wenn er konkret auf rechtswidrige Inhalte auf der von ihm verbreiteten Seite hingewiesen worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 22 8 06, AfP 2006, 565).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Denn bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits ist eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers dann angemessen, wenn dieser durch sein eigenes Verhalten - wie hier - vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.8.2006 - 7 U 50/06).
  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der

    Denn wer rechtsverletzende Äußerungen Dritter im Internet verbreitet, haftet jedenfalls dann, wenn er solche Äußerungen - ggf. nach eigener Überprüfung - nicht unverzüglich löscht, obwohl er auf die Persönlichkeitsrechtsverletzung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 f.; BGH, Urteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, GRUR 2012, 751 f.; BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, GRUR 2007, 724 ff.; OLG Hamburg, MMR 2006, 744 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 4 U 78/13, juris).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

    Der Senat teilt die Auffassung der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 22. August 2006 (7 U 50/06), dass es bei der Veröffentlichung von Foren-Beiträgen ersichtlich nicht um die Wiedergabe der Meinung des Betreibers geht und ihm deshalb derartige Äußerungen nicht als eigene mit der Folge zuzurechnen sind, dass er sich hiervon gegebenenfalls zu distanzieren hätte.
  • LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet

    60 (1) Den Betreibern rein-kommunikativer Internetforen oder Nachrichtenforen ist zugute zu halten, dass das Betreiben eines solchen Internetforums unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit steht (vgl. nur Hans. OLG Urt. v. 22.08.2006 - 7 U 50/06, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • OLG Hamburg, 22.05.2007 - 7 U 137/06

    Keine Störerhaftung des Admin-C

    Es ist nämlich anerkannt, dass eine Haftung als Störer auf künftige Unterlassung nur dann in Betracht kommt, wenn für die betreffenden Person zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen und wenn es ihr möglich ist, für die Zukunft zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt (vgl. BGH WRP 2004, 1287 ("Internetversteigerung"); BGH GRUR 2004, 693 ("Schöner Wetten"); BGH GRUR 2001, 1038 ("ambiente.de") ; OLG Hamburg, AfP 2006, 565 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10

    §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) sind auf einen Unterlassungsanspruch nicht

    Im Übrigen betreibt die Verfügungsbeklagte die Domain www.C1.com im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, sodass ihr eine Überwachung eher zuzumuten ist (hierzu OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06, CR 2007, 44 ff).
  • AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07

    Inhaltsprüfpflichten eines Internetforumbetreibers

    Bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer, deren Äußerungen dem Beklagten zugerechnet werden sollen, und das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der von den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2006, 7 U 50/06, zitiert nach juris).

    Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines Internetforums unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2006, 7 U 50/06, zitiert nach juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07

    Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung -

  • LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794/07

    Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

  • LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

  • AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten des

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 15 U 121/13

    Haftung des Betreibers eines Internetportals für rechtsverletzende Inhalte;

  • LG Hamburg, 28.04.2006 - 324 O 993/05

    Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom

  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 7 U 117/09

    Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite: Pflicht zur Überwachung eines

  • OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08

    Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen

  • LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06

    Unterlassungsanspruch bei Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;

  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 113/08

    Haftung des Hostproviders für Beiträge in Internetforen

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11320
OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2007,11320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden in Folge eines Sturzes bei einem Reitunfall; Inhaber einer Reitbeteiligung für die Zeit der Überlassung des Pferdes als Tierhüter oder als Tierhalter; Führung eines Entlasungsbeweises im Rahmen der Anwendung von § ...

  • Judicialis

    BGB § 833; ; BGB § 834

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.10.1994 - 22 U 5514/93

    Schadensersatzansprüche eines Kraftfahrzeughalters aus einem Verkehrsunfall mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06
    Diesen Beweis hat die Beklagte zu 1. geführt, denn sie hat bewiesen, dass "M." ein zuverlässiges Reitpferd war, die Beklagte zu 2. eine zuverlässige, der Beklagten zu 1. als solche bekannte Reiterin, so dass sie mit der Beklagten zu 2. eine in jeder Beziehung geeignete Aufsichtsperson bestellt hat (vgl. zu den Anforderungen an den Entlastungsbeweis Kammergericht Urteil vom 10.10.1994, 22 U 5514/93).
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03

    Begriff des Tierhalters

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2007 - 7 U 50/06
    Denn auch für den Zeitraum der Überlassung des Tieres behielt die Beklagte zu 1. die Bestimmungsmacht über das Tier, trug das Verlustrisiko, kam aus ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse für die Kosten des Tieres auf (= zu den Kriterien für die Tierhaltereigenschaft Senat MDR 2005, S. 148).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13

    Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das

    Diese Aufgabe hat die Geschädigte übernommen und wurde dadurch an ihren Reittagen zur Tieraufseherin (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.1988, NJW-RR 1988, 1492; OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2007, BeckRS 2008, 02817).
  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 17 U 142/20

    Reitbeteiligung: Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsauschlusses betreffend

    Bei einer derartigen Reitbeteiligung handelt es sich zwar nicht schon um eine Mithaltereigenschaft i. S. v. § 833 BGB (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2007, 7 U 50/06, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08

    Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter

    Hierdurch verlor die Beklagte nicht ihre Stellung als Tierhalterin; eine solche Stellung wurde damit auch nicht für die Klägerin begründet (vgl. OLGR Schleswig 2007, 768).

    Soweit ersichtlich wird sie ausschließlich verneint (vgl. OLGR Schleswig 2007, 768).

  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Die Vereinbarung einer derartigen un entgeltlichen "Reitbeteiligung" ändert nämlich in der Regel nichts an der Haltereigenschaft des Beklagten und begründet ebenso wie der Reitvorgang als solcher keine (Mit-)Haltereigenschaft ( OLG Nürnberg , Urteil vom 29.03.2017, Az.: 4 U 1162/13, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1173 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 25.02.2009, Az.: 4 U 210/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seite 894; OLG Schleswig , Urteil vom 21.06.2007, Az.: 7 U 50/06, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 02817 ).
  • LG Bonn, 21.10.2011 - 3 O 272/06

    Haftung eines Tierhalters bzgl. eines Reitpferdes nach Abwurf des Reiters durch

    Hierdurch verliert die Beklagte jedenfalls nicht ihre Stellung als Tierhalterin, eine solche Stellung wird nicht für die Klägerin begründet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 210/08; OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2007 - 7 U 50/06).
  • OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21

    Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr;

    Aus der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 21.06.2007 - 7 U 50/06, SchlA 2008, 54, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21561
OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.11.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. November 2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragskündigung wegen Kostenüberschreitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 649 Satz 2 BGB
    Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrags wegen Kostenüberschreitung (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2007, 382)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrags wegen Kostenüberschreitung (IBR 2007, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Dies gilt jedoch lediglich für Kündigungsgründe, die zwar im Zeitpunkt der Kündigung bereits vorgelegen haben, aber erst später bekannt geworden sind (BGHZ 82, 100).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes obliegt dem Auftraggeber (vgl. BGH BauR 1990, 632).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Nur in ganz schwerwiegenden Fällen der Vertragsverletzung ist eine Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht erforderlich (BGH NJW-RR 1996, 1108).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Es ist in der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Werkunternehmer bei einer Kündigung seitens des Bestellers der Vergütungsanspruch für noch nicht erbrachte Leistungen nicht erhalten bleibt, falls der kündigende Besteller ein Recht hat, den Vertrages aus wichtigem Grund zu kündigen (BGH BauR 1999, 167, 169).
  • BGH, 02.09.1999 - VII ZR 225/98

    Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Es geht dabei entscheidend um die Frage, welches Verhalten von einem korrekten und loyalen Vertragspartner zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, BauR 1999, 1469).
  • OLG Jena, 03.02.2016 - 2 U 602/13

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

    In diesem Zusammenhang ist nicht das Verschulden im Sinne der §§ 276, 278 BGB entscheidend, sondern, ob die Ursache für die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Sphäre des Unternehmers zuzurechnen ist (vergleiche Hebel, Baurecht 2011, 330, 335; OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2013, 5 U 909/12; Thüringer OLG Jena, Urteil vom 1. November 2006, 7 U 50/06).
  • KG, 23.05.2013 - 27 U 155/11

    Architekten- und Ingenieurvertrag: Kündigungsrecht des Bestellers bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Regelung dahingehend auszulegen, dass es nicht auf ein Verschulden in den typisierten Schuldformen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB ankomme, sondern damit eine Abgrenzung nach Risikosphären gemeint ist (BGH Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97 - Leitsatz zu 2., Rdn. 21 f., Juris, BauR 1999, 167-172; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.11.2006 - 7 U 50/06 -, Leitsatz zu 1. und Rdn. 41, Juris, BauR 2007, 1109f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Regelung dahingehend auszulegen, dass es nicht auf ein Verschulden in den typisierten Schuldformen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB ankommt, sondern damit eine Abgrenzung nach Risikosphären gemeint ist (BGH Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97 -, Leitsatz zu 2., Rdnr. 21 f., Juris, BauR 1999, 167 - 172; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil 01.11.2006 - 7 U 50/06 -, Leitsatz zu 1., Rdnr. 41, Juris, BauR 2007, 1109 f.).

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