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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2005 - 7 U 51/05   

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https://dejure.org/2005,14993
OLG Köln, 25.08.2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,14993)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,14993)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,14993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Unfallgeschädigten zur Schadensminderung; Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2005 - 7 U 51/05
    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung zur - inhaltsgleichen - Anrechnungsbestimmung des § 118 Abs. 2 BRAGO (BGH, WM 87, 247, 248 unter III. 2).
  • AG Bruchsal, 27.07.2007 - 6 C 45/07

    Restwertbestimmung beim Unfallfahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines

    Soweit die Beklagte dagegen das Urteil des OLG Köln vom 25.8.2005 (Az.: 7 U 51/05 Schaden-Praxis 2006, 11) zitiert, ist festzuhalten, dass der Sachverhalt in dieser Entscheidung ausweislich des Orientierungssatzes ein anderer war.
  • AG Siegburg, 29.03.2007 - 105 C 314/06
    Die Anrechnung hat also zur Folge, dass die Geschäftsgebühr zur Hälfte in der Verfahrensgebühr aufgeht und nicht umgekehrt, sodass nur die durch die Anrechnung reduzierte Geschäftsgebühr als Schadensersatz geltend gemacht werden kann (vergl. Urteil des OLG Köln vom 25. August 2005, 7 U 51/05; OVG Münster, NJW 2006, 1992; OLG Hamm, juristisches Büro 2006, 202; KG, RVG - Report 2005, 392; Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 15, Rn. 14 sowie VV Teil 2 Rn. 57; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., VV teil 3, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05   

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https://dejure.org/2005,35884
OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,35884)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,35884)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,35884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Abkommen von der Fahrbahn als grobe Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abkommen von der Fahrbahn als objektiv grob fahrlässig

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 17.02.2005 - 22 O 565/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2005 - 22 O 565/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05
    Davon ist allerdings wegen des hohen Gefährdungspotenzials für andere Verkehrsteilnehmer dann auszugehen, wenn ein Fahrzeuglenker bei herannahendem Gegenverkehr dessen Fahrbahnhälfte in Anspruch nimmt, sodass der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs nur durch eine Ausweichbewegung einen Frontalzusammenstoß vermeiden kann (so OLG Hamm VersR 1997, 961 in einem vergleichbar gelagerten Fall).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgeblichen Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 2003, 1118).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Denn die Regeln des Anscheinsbeweises gelten insoweit nicht [BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Leitsatz und Rn. 20 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 -, Orientierungssatz und Rn. 3 und 4; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 2005 - 8 U 82/04 -, Rn. 6 m. w. N.; alle zitiert nach juris].

    Im Falle des Abkommens von der Fahrbahn, dessen Gründe nicht geklärt sind, ist nicht stets ein grob fahrlässiges Verhalten anzunehmen [OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 -, Orientierungssatz; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 375/08 -, Orientierungssatz und Rn. 57; beide zitiert nach juris].

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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 09.11.2005 - S 7 U 51/05   

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https://dejure.org/2005,98977
SG Oldenburg, 09.11.2005 - S 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,98977)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2005 - S 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,98977)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2005 - S 7 U 51/05 (https://dejure.org/2005,98977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 09.11.2005 - S 7 U 51/05
    Das Klagevorbringen ist auch insofern unschlüssig, als die ärztliche Schätzung einer MdE vom Gericht grundsätzlich nicht um 5 % korrigierbar ist, weil sich das Votum des Arztes insofern innerhalb der ihm zugebilligten Schätzungsbreite befindet, BSG 41, 99.
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