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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - I-7 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9874
OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - I-7 U 51/08 (https://dejure.org/2009,9874)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2009 - I-7 U 51/08 (https://dejure.org/2009,9874)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - I-7 U 51/08 (https://dejure.org/2009,9874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 652; ; BGB § 653; ; BGB § 653 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ohne Widerspruch hinsichtlich der Provisionspflicht muss Provision gezahlt werden!

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Maklercourtage: Widerspruch gegen die Provisionspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Wer die Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers in Anspruch nimmt, ist an sich nach § 653 BGB auch ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung provisionspflichtig (BGH, NJW-RR 1986, 1496; WM 1985, 1344).

    Insbesondere muss er darlegen und beweisen, dass ein Maklervertrag abgeschlossen worden ist, da es sich um eine für ihn günstige Rechtsfolge handelt (BGH, NJW 1986, 177).

    Soweit sich aus der Rechtsprechung des BGH zu ergeben scheint, dass in den Fällen, in denen nur eine konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages durch die Inanspruchnahme (weiterer) Maklerdienste im Raum steht, der Makler zu beweisen habe, dass der Interessent nicht gleichzeitig - wie von ihm behauptet - der Provisionspflichtigkeit widersprochen hat (BGH NJW 1986, 177, vgl. auch MüKo/Roth, § 652 Rdnr. 92; OLG Köln MDR 2004, 623, 624), erscheint diese Verteilung der Beweislast im Rahmen der dargelegten Fälle, in denen der Interessent den Kontakt zum Makler mit einem Suchauftrag initiiert, unter der Geltung des Rechtssatzes, dass jeder im Prozess die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, nicht sachgerecht.

  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Denn dadurch gibt er zweifelsfrei zu erkennen, dass er das Tätigwerden des Maklers gerade nicht im Rahmen eines Maklervertrages mit Provisionspflicht, sondern entweder im Rahmen eines unentgeltlichen Auftrages oder deshalb wünscht, weil er es für seine Willensbildung hinsichtlich des Abschlusses des Hauptvertrages mit dem Erstauftraggeber des Maklers (nämlich der anderen Seite des Hauptvertrages) benötigt (BGH NJW-RR 1996, 114; 1996, 1459).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03

    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Soweit sich aus der Rechtsprechung des BGH zu ergeben scheint, dass in den Fällen, in denen nur eine konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages durch die Inanspruchnahme (weiterer) Maklerdienste im Raum steht, der Makler zu beweisen habe, dass der Interessent nicht gleichzeitig - wie von ihm behauptet - der Provisionspflichtigkeit widersprochen hat (BGH NJW 1986, 177, vgl. auch MüKo/Roth, § 652 Rdnr. 92; OLG Köln MDR 2004, 623, 624), erscheint diese Verteilung der Beweislast im Rahmen der dargelegten Fälle, in denen der Interessent den Kontakt zum Makler mit einem Suchauftrag initiiert, unter der Geltung des Rechtssatzes, dass jeder im Prozess die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, nicht sachgerecht.
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Wer die Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers in Anspruch nimmt, ist an sich nach § 653 BGB auch ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung provisionspflichtig (BGH, NJW-RR 1986, 1496; WM 1985, 1344).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Die Ursächlichkeit wird vermutet, wenn zwischen der Maklerleistung und dem Abschluss des Hauptvertrages ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, WM 1984, 560; NJW 2006, 3062).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Denn dadurch gibt er zweifelsfrei zu erkennen, dass er das Tätigwerden des Maklers gerade nicht im Rahmen eines Maklervertrages mit Provisionspflicht, sondern entweder im Rahmen eines unentgeltlichen Auftrages oder deshalb wünscht, weil er es für seine Willensbildung hinsichtlich des Abschlusses des Hauptvertrages mit dem Erstauftraggeber des Maklers (nämlich der anderen Seite des Hauptvertrages) benötigt (BGH NJW-RR 1996, 114; 1996, 1459).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
    Die Ursächlichkeit wird vermutet, wenn zwischen der Maklerleistung und dem Abschluss des Hauptvertrages ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, WM 1984, 560; NJW 2006, 3062).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16205
OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.07.2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur eines bereits reparierten Fahrzeuges auch zu einem späteren, nach dem Unfall liegenden Zeitpunkt i.R.e. fiktiven Abrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur eines bereits reparierten Fahrzeuges auch zu einem späteren, nach dem Unfall liegenden Zeitpunkt i.R.e. fiktiven Abrechnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Gutachtenbasis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Verweisung nach Reparatur möglich ?

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zu fiktiven Reparaturkosten - Versicherung kann günstigere Stundensätze ansetzen

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Die Nutzungsausfallentschädigung hängt vielmehr davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte (BGHZ 66, 239, Rz. 30 nach [...]; BGH, Lid. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08 NJW 2009, 1663; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rz. 40 ff m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Dies gilt bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs auch für die Frage, in welcher Höhe dem Geschädigten wegen der ihm in seiner individuellen Lage möglichen und zumutbaren Verwertung seines Unfallfahrzeugs kein Schaden entstanden ist ( BGH, Urt. v. 21.1.1992 - VI ZR 142/91 - NJW 1992, 903, Rz. 13 nach [...]).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Die Nutzungsausfallentschädigung hängt vielmehr davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte (BGHZ 66, 239, Rz. 30 nach [...]; BGH, Lid. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08 NJW 2009, 1663; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rz. 40 ff m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    So kann für den Geschädigten die gleichwertige kostengünstigere Reparatur etwa unzumutbar sein, wenn das geschädigte Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist oder der Geschädigte das Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - NJW 2010, 606, Rz. 14 f. nach [...]; Urt. v. 23.2.2010 - VI ZR 91/09 - NJW-Spezial 2010, 361, Rz. 15 nach [...]).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    So kann für den Geschädigten die gleichwertige kostengünstigere Reparatur etwa unzumutbar sein, wenn das geschädigte Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist oder der Geschädigte das Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - NJW 2010, 606, Rz. 14 f. nach [...]; Urt. v. 23.2.2010 - VI ZR 91/09 - NJW-Spezial 2010, 361, Rz. 15 nach [...]).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Vertreten wird etwa, der Kfz-Haftpflichtversicherer könne den Unfallgeschädigten bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens an einem fünf Jahre alten Fahrzeug auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, der mehrere Wochen nach dem Unfall liege, und zu dem das Fahrzeug bereits repariert worden sei, auf eine von ihm konkret benannte und dem Geschädigten zumutbare und zugängliche, technisch gleichwertige, aber kostengünstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, es sei denn, der Geschädigte habe das Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen (z.B. OLG Braunschweig, Urteil vom 27. Juli 2010 - 7 U 51/08, juris Rn. 18).
  • AG Grevenbroich, 17.07.2012 - 11 C 162/11

    Erstattungsfähigkeit von Reparaturleistungen in einer markengebundenen

    Denn bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wann der Schädiger dem Geschädigten eine günstigere Reparaturmöglichkeit nachweist (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, Rn. 18; vgl. AG Essen, Urteil vom 11.03.2010, Az. 25 C 122/10, Rn. 14 ff.; beide zitiert nach Juris).

    Der Geschädigte, der sein Fahrzeug gar nicht oder selbst repariert oder anderweitig günstiger reparieren lässt und fiktiv abrechnet, erleidet bei einem "verspäteten" Nachweis einer kostengünstigeren Reparatur keinen Nachteil (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, zitiert nach Juris, Rn. 18).

    Nur bei einer tatsächlich in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur kann es für den Geschädigten eine Rolle spielen, ob er vorher auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde, denn nur in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, zitiert nach Juris, Rn. 18).

  • LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11

    Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines

    Entsprechend hat der Geschädigte konkret zum tatsächlichen Ausfall des beschädigten Fahrzeugs vorzutragen (vgl. BGH Urteil vom 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74; Urteil vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 211/08; OLG Braunschweig, Az.: 7 U 51/08, jeweils zitiert nach beck-online.).
  • AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Nur "in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut" (OLG Braunschweig 7 U 51/08).
  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2b O 25/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfalls gegenüber einer

    Die Information müsse nur dann vor der Dispositionsentscheidung erfolgen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren ließe, vgl. OLG Braunschweig, VRR 2010, 466.
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2012 - 24 S 164/11

    Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

    Da er fiktiv abrechnet, kommt es auf den Zeitpunkt, zu dem er auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde nicht an (vgl. OLG Braunschweig Urteil vom 27.7.10 Az.: 7 U 51/08).
  • LG Essen, 11.09.2012 - 13 S 91/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Fachwerkstatt i.R.d. Schadensersatzes nach

    Nach Auffassung der Kammer kommt es bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis - wie sie vorliegend vom Kläger vorgenommen wurde - nicht darauf an, wann der Schädiger dem Geschädigten eine günstigere Reparaturmöglichkeit nachweist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, VRR 2010, 466 m.w.N.).
  • AG Darmstadt, 01.08.2012 - 308 C 125/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisungsmöglichkeit auf kostengünstigere

    Nur bei einer tatsächlichen in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur kann es für den Geschädigten eine Rolle spielen, ob er vorher auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde, denn nur in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2010, Aktenzeichen 2 - 16 S 62/10; OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Aktenzeichen 7 U 51/08; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2010, Aktenzeichen 4 S 48/10; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2011, Aktenzeichen 2 - 16 S 121/10).
  • LG Frankenthal, 07.03.2012 - 2 S 180/11

    Übernahme von Gutachterkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach

    Der in diesem Zusammenhang erstinstanzlich erfolgte Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 27. Juli 2010 ( 7 U 51/08 ; Verkehrsrecht aktuell 2011, 21 f) verfängt nicht.
  • AG Hechingen, 09.08.2012 - 2 C 165/12
    Nur "in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut" (OLG Braunschweig 7 U 51/08).
  • AG Langenfeld, 10.11.2010 - 31 C 90/10

    Voraussetzungen für die Verweisung des Klägers auf eine günstigere

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23211
OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2008,23211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2008 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2008,23211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2008,23211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassungsklage wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Presseberichterstattung: Betroffenheit eines Dachverbandes deutscher Athleten durch die Berichterstattung über Verbandsmitglieder

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 504 (Ls.)
  • afp 2008, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Daher führt eine Äußerung, die sich mit einer Person oder einem Personenkreis befasst, die oder der einem übergeordneten Verband angehört, nicht zu einer Betroffenheit des Verbandes, wenn dieser selbst in der betreffenden Äußerung nicht erwähnt wird und die Äußerung auch nicht sein Verhalten zum Gegenstand hat (Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.1987, NJW 1988, S. 3211 f., 3211: fehlende Betroffenheit des D. d. d. Z.-... von einem Bericht über Schadstoffe in Zuckerprodukten, die in Deutschland gehandelt werden; vgl. auch BGH, Urt. v. 15.4. 1980, GRUR 1980, 813 f., 814: die Berichterstattung über das Verhalten einer namentlich genannten Person begründet nicht eine Betroffenheit der gleichnamigen Mitglieder der Familie dieser Person).

    Wenn aber die Verfasser massenmedial verbreiteter Meldungen befürchten müssten, auch bei sorgfältig anonymisierten Berichterstattungen mit Ansprüchen konfrontiert zu werden, deren Abwehr nicht selten erheblichen Zeit- und Kostenaufwand erfordert, wäre damit ein nicht unerheblicher Einschüchterungseffekt für die massenmediale Berichterstattung verbunden, der mit der grundrechtlich verbürgten Berichterstattungsfreiheit nicht vereinbar wäre (BGH, Urt. v. 15.4. 1980, GRUR 1980, 813 f., 814).

  • OLG Hamburg, 29.10.1987 - 3 U 11/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Daher führt eine Äußerung, die sich mit einer Person oder einem Personenkreis befasst, die oder der einem übergeordneten Verband angehört, nicht zu einer Betroffenheit des Verbandes, wenn dieser selbst in der betreffenden Äußerung nicht erwähnt wird und die Äußerung auch nicht sein Verhalten zum Gegenstand hat (Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.1987, NJW 1988, S. 3211 f., 3211: fehlende Betroffenheit des D. d. d. Z.-... von einem Bericht über Schadstoffe in Zuckerprodukten, die in Deutschland gehandelt werden; vgl. auch BGH, Urt. v. 15.4. 1980, GRUR 1980, 813 f., 814: die Berichterstattung über das Verhalten einer namentlich genannten Person begründet nicht eine Betroffenheit der gleichnamigen Mitglieder der Familie dieser Person).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Mit dem Antragsteller kann zwar davon ausgegangen werden, dass der sportinteressierte Rezipient der beanstandeten Meldung davon Kenntnis hat, dass die deutschen Spitzensportler dem Kader des Antragstellers angehören, so dass dieser Umstand noch als Begleitumstand der Meldung als von deren Inhalt mit umfasst angesehen werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.7. 2004, NJW 2004, S. 3619 f., 3620); alle weiteren gedanklichen Schritte, die der Rezipient anstellen müsste, um zu der von dem Antragsteller reklamierten Betroffenheit zu gelangen, liegen dagegen vollständig außerhalb des Textes und finden in diesem selbst keinen Anhaltspunkt mehr.
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Das kann zwar eine Betroffenheit des Unternehmens begründen (BGH, Urt. v. 3.6. 1975, GRUR 1976, S. 210 ff.; hierher gehört auch die von dem Antragsteller herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urt. v. 8.7. 1980, GRUR 1981, S. 809 ff., 83 - "Medizinsyndikat IV"); diese Betroffenheit beruht aber darauf, dass die Personen, über die berichtet wird, als Führungskräfte die betrieblichen Verhältnisse des Unternehmens maßgebend mitgestalten (BGH aaO. GRUR 1976, S. 210).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Aus der von dem Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 8.7. 1980, BGHZ 78, S. 24 ff. = NJW 1980, S. 2807 ff., 2810 - "Medizinsyndikat I"), ergibt sich nicht anderes.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
    Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet es, bei der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verbreitung eines Textes zunächst an den Text selbst anzuknüpfen und die Begleitumstände nur insoweit heranzuziehen, als dies erforderlich ist, um seinen Inhalt aus der Sicht des Rezipienten zu deuten (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995, NJW 1995, S. 3303 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    65, 83 u. 94 in juris; OLG Hamburg, AfP 2008, 632 Rn. 16 in juris; Senat, Urteil vom 29.05.2013, 4 U 163/12, Rn. 94 in juris = NJW-RR 2014, 487 = GRUR-RR 2014, 177; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 44a f.).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12

    Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer

    Nur in dem zuerst genannten Fall kann unter dem Blickpunkt des Art. 5 Abs. 1 GG die "verdeckte" Aussage einer "offenen" Behauptung des Äußernden gleichgestellt werden, während sich der von der Äußerung Betroffene in aller Regel nicht dagegen wehren kann, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, die aber vom Äußernden so aber weder offen noch verdeckt aufgestellt worden sind (BGH NJW 2006, 601 Tz. 17 m.w.N.; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 16 in Juris).

    Hierdurch soll auch erreicht werden, dass die Presse in der freien Berichterstattung nicht ohne Sachgrund durch eine zu große, unüberschaubare Ausdehnung der Anspruchsberechtigten übermäßig belastet wird (BGH GRUR 1980, 813, 814 - Familienname ; ferner OLG Hamburg NJW 1988, 3211 und AfP 2008, 632 RN 15 in Juris).

    Der Autor oder Verbreiter einer Äußerung muss sich zwar an deren Inhalt (auch soweit eine verdeckte Aussage vorliegt, s .o. unter a) aa) S. 21), aber eben nur an diesem festhalten lassen (BGH NJW 1983, 1183, 1184 - Vetternwirtschaft ; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

    Auch insoweit gilt wie zu 1. b) bb) (1) ausgeführt, dass es sich dabei (nur) um eine mögliche Schlussfolgerung des Lesers handelt, die inhaltlich in der beanstandeten Aussage nicht - auch nicht verdeckt - als Aussage der Beklagten enthalten ist und deshalb für die Beurteilung der unmittelbaren Betroffenheit nicht zugrunde gelegt werden darf (siehe auch in diesem Zusammenhang BGH NJW 1983, 1183, 1184 und OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
    Hierdurch soll auch erreicht werden, dass die Presse in der freien Berichterstattung nicht ohne Sachgrund durch eine zu große, unüberschaubare Ausdehnung der Anspruchsberechtigten übermäßig belastet wird (BGH, NJW 1980, 1790 - Familienname; OLG Hamburg, NJW 1988, 3211 und AfP 2008, 632 Rn. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).
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