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   OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05   

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https://dejure.org/2006,6223
OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05 (https://dejure.org/2006,6223)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2006 - 7 U 5152/05 (https://dejure.org/2006,6223)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2006 - 7 U 5152/05 (https://dejure.org/2006,6223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Besicherung eines der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewährten Darlehens durch Schuldbeitritt des Gesellschafters als eigenkapitalersetzend; Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung des der Besicherung zugrunde liegenden ...

  • Judicialis

    GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32 a; GmbHG § 32 b
    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters - Zur Frage des "Stehenlassens" einer Sicherheit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldbeitritt des Gesellschafters zu Darlehensverbindlichkeit der GmbH ? Eigenkapitalersetzende Gesellschafterbesicherung ? Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft ? Darlehenstilgung durch Umbuchung von Gläubigerzahlungen auf an Bank abgetretene Forderungen der GmbH ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 32a, 32b
    Schuldbeitritt des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1350
  • ZIP 2007, 1952
  • NZI 2007, 43
  • WM 2006, 1776
  • DB 2006, 1420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

    Auszug aus OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Kreditunwürdigkeit dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung des Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müsste, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringen würde (siehe zuletzt BGH DB 2006, 326, 327; dazu auch Senat, Beschluss vom 24.02.2006 WM 2006, 730).

    Rechtsfolge nach § 32 b GmbHG ist, dass der die Gesellschaftersicherheit leistende Beklagte der Gesellschaft den im letzten Jahr vor der Antragstellung zurückgezahlten Betrag zu erstatten hat (im gleichen Sinne BGH DB 2006, 326: "Erfüllt die gesellschafterbesicherte Kreditgewährung die Voraussetzungen der entsprechend anzuwendenden §§ 30, 31 GmbHG, so stellt eine Rückführung des Kredits aus Mitteln des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Gesellschaftsvermögens eine Auszahlung an den besichernden Gesellschafter dar, die nach § 31 Abs. 1 GmbHG eine Erstattungspflicht auslöst"; Lutter/Hommelhoff, 16. Auflage, Rn. 132 zu § 32 a, b GmbHG).

  • BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03

    Anforderungen an den Nachweis des Eigenkapitalersatzcharakters einer Leistung auf

    Auszug aus OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05
    Davon abgesehen wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Leistungen der Gesellschaft auf ein Gesellschafterdarlehen, das zuvor eigenkapitalersetzenden Charakter hatte, während des letzten Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt eine Krise nicht mehr bestanden hat (Urteil vom 30.01.2006 BB 2006, 627, 628).
  • OLG München, 24.02.2006 - 7 U 4776/05

    Dauer der Verstrickung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Kreditunwürdigkeit dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung des Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müsste, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringen würde (siehe zuletzt BGH DB 2006, 326, 327; dazu auch Senat, Beschluss vom 24.02.2006 WM 2006, 730).
  • OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92

    Anfechtungsfrist von § 41 Abs. 1 Satz 1 KO bei der Rückgewähr von

    Auszug aus OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05
    Der Gesellschaft wird mithin die zur Verfügung gestellte eigenkapitalersetzende Maßnahme sukzessive entzogen (vgl. OLG München, NJW-RR 1994, 1059, 1062).
  • OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auch hat der Beklagte seine Sicherheit nach Eintritt der Insolvenzreife stehen lassen und damit deren eigenkapitalersetzende Wirkung begründet (vgl. OLG München, Urteil vom 22.03.2006 -7 U 5152/05, LS 2 und Rz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08

    Anspruch eines Gesellschafters auf Freistellung von der Mithaftung für eine

    Die den vorstehend dargestellten Grundsatz tragenden Erwägungen gelten auch in anderen Fällen der Stellung von Sicherheiten durch einen Gesellschafter (vgl. OLG München WM 2006, S. 1776 ff., dort sogar für den Schuldbeitritt; im Schrifttum ist der Umfang der Ausdehnung auf anderweitige Gesellschafter-Sicherheiten im einzelnen umstritten, vgl. Sprau a.a.O. a.E.; Brödermann Rdnr. 3; Habersack Rdnr. 3; Horn Rdnr. 7).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08

    Einordnung einer zu Gunsten einer GmbH in der Krise von ihren Gesellschaftern

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Patronatserklärung gegenüber der Erklärungsempfängerin, der Sparkasse, naturgemäß nicht kündbar gewesen ist (weil ihr Sicherungszweck sonst ad absurdum geführt würde), denn es ist, wie bei einer Bürgschaft (§ 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB), insoweit darauf abzustellen, dass der Gesellschafter bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft das der Sicherheit zugrundeliegende Schuldverhältnis außerordentlich kündigen und Freistellung von der Gesellschaft verlangen kann (vgl. - für den Fall eines Schuldbeitritts - OLG München, Urt. vom 22. März 2006, 7 U 5152/05, BeckRS 2006, 07563).
  • OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10

    GmbH: Eigenkapitalersatz bei einem ausschließlich projektbezogen Darlehen für ein

    Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn, wie es das Gesetz formuliert, ein Zeitpunkt erreicht ist, in dem die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätten, die Sicherheit also im Zeitpunkt der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft gewährt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1986, 834, 835; NJW 1988, 824; GmbHR 1992, 367, 368; 1995, 381, 382; 1996, 198, 199; 199, 200/201; OLG München GmbHR 2006, 814, 815).
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