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   OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02   

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https://dejure.org/2002,6454
OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02 (https://dejure.org/2002,6454)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.11.2002 - 7 U 52/02 (https://dejure.org/2002,6454)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. November 2002 - 7 U 52/02 (https://dejure.org/2002,6454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Unfall: Mithaftungsquote bei Vorbeifahrt an einem Müllfahrzeug trotz des unmittelbar bevorstehenden Endes des Entsorgungsvorganges

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 540 Abs. 2 ZPO ; § 313a Abs. 1 ZPO ; § 7 Abs. 2 StVG ; § 17 StVG ; § 254 BGB ; § 1 StVO ; § 10 StVO
    Sorgfaltspflichten des wieder anfahrenden Müllwagenfahrers nach dem Anhalten zur Müllentsorgung; Rechtsüberholen eines wegen Müllentsorgung haltenden Müllwagens; Anforderungen an die Führung des Unabwendbarkeitsbeweises nach § 7 Abs. 2 StVG; Mitverschulden am ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rücksicht auf Müllfahrzeuge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des wieder anfahrenden Müllwagenfahrers nach dem Anhalten zur Müllentsorgung; Rechtsüberholen eines wegen Müllentsorgung haltenden Müllwagens; Anforderungen an die Führung des Unabwendbarkeitsbeweises nach § 7 Abs. 2 StVG; Mitverschulden am ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; BGB § 254; ; StVO § 1; ; StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden bei Verkehrsunfall mit Müllfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Nach dem Sorgfaltsmaßstab des § 7 Abs. 2 StVG (in der hier maßgeblichen, bis zum 1. August 2002 gültigen Fassung) ist unabwendbar ein Ereignis, welches durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337).

    Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über dem gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (BGH DAR 1987, 19; BGHZ 113, 164; BGHZ 117, 337).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über dem gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (BGH DAR 1987, 19; BGHZ 113, 164; BGHZ 117, 337).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2000 - 1 U 235/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem quer zur Fahrbahn stehenden,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ein Müllfahrzeug durch Müllentsorgungstätigkeit die Fahrbahn einer Straße benutzt und im gesamten Straßenverlauf in zahlreichen und kurzen Abständen durch sich wiederholende Anhalte- und Anfahrvorgänge der Verkehrsfluss gestört wird (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2000, 477 f.).
  • KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Die gesteigerten Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO bestehen jedoch nur gegenüber dem fließenden Verkehr (vgl. KG Berlin Urteil vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 - Juris-Nr. KORE446929300).
  • KG, 15.01.1996 - 12 U 5297/94
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Entscheidend für die Mithaftung des Klägers ist, dass Kraftfahrer regelmäßig auf erkennbare bzw. erkennbar bevorstehende Fahrmanöver von Müllfahrzeugen Rücksicht zu nehmen haben (vgl. KG Berlin Urteil vom 15. Januar 1996 - 12 U 5297/94 - Juris-Nr.: KORE422239600).
  • OLG Schleswig, 19.07.1995 - 9 U 127/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem rechts haltenden Müllwagen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02
    Zwar ist dem Kläger kein verbotswidriges Rechtsüberholen vorzuwerfen; er ist an dem Müllwagen lediglich rechts vorbeigefahren, weil dieser nicht verkehrsbedingt, sondern zweckbestimmt durch die Müllentsorgung angehalten hatte (vgl. OLG Schleswig RuS 1995, 454 f.).
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