Rechtsprechung
OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung von Rohrleitungen durch Baumwurzeln
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung von Rohrleitungen durch Baumwurzeln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.03.2017 - 5 O 478/14
- OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Dies hat seinen Grund in der Überlegung, dass die Rechte des Störers nicht weitergehend eingeschränkt werden sollen, als dies der Schutz des Berechtigten vor Beeinträchtigungen seines Eigentums erfordert (vgl. BGHZ 67, 252, 253). - BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88
Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Zwar kommt ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei grenzüberschreitendem Eindringen von Baumwurzeln in Betracht (BGH, Urt. v. 8. März 1990, III ZR 141/88, NJW 1990, 3195, 3196), hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Kläger selbst an der Abwehr der Einwirkungen, welche die Störung ihres Eigentums hervorrufen, aus besonderem Grund gehindert sind (…Palandt, 76. Aufl., § 906 Rn. 37). - LG Köln, 30.03.2017 - 5 O 478/14
Schadensersatzanspruch wegen eines Wurzeleinwuchses in eine Entwässerungsleitung
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.03.2017 -5 O 478/14- wird zurückgewiesen.
- OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
Erneut scheitert Frau mit Klage wegen Pfusch-Implantaten
Wie der Senat in vergleichbaren Fällen bereits entschieden hat (Urteil vom 20.04.2016, 7 U 241/14, abrufbar bei juris - rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2017, VI ZR 192/16; Urteil vom 17.08.2016, 7 U 23/16, rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2017, IV ZR 400/16; Urteile vom 20.12.2017, 7 U 9/17, 7 U 46/17, 7 U 53/17, 7 U 54/17, 7 U 101/17), steht in Deutschland mit P.-Brustimplantaten versorgten Patientinnen wie der Klägerin kein Direktanspruch aus dem zwischen P. und der Beklagten zu 2 bestehenden Versicherungsvertrag zu, weil der in Deutschland eingetretene Schadensfall nicht zu den versicherten Risiken gehört.
Rechtsprechung
OLG Hamburg - 7 U 53/17 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges
- gabriele-kuby.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Gabriele Kuby setzt sich gegen Deutschlandfunk durch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Geldentschädigung von 5.000 €