Rechtsprechung
OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urkundsprozess; Gesellschafterdarlehn; Darlehenskündigung; Darlehensrückzahlung; Eigenkapitalersatz
- Judicialis
BGB § 181; ; BGB § ... 607 Abs. 1; ; BGB § 259 Abs. 2; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290; ; ZPO § 426; ; ZPO § 530 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; GmbHG § 30 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenkapitalersetzende Funktion eines Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 16 HKO 13652/98
- OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99
Papierfundstellen
- NZI 2001, 43
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94
Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei …
Auszug aus OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99
Der BGH hat eine Frist von zwei Wochen in diesem Zusammenhang einmal als nicht unangemessen bezeichnet (BGH NJW 95, 658/9). - BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72
Honorar nach den Gebührensätze der GOA
Auszug aus OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99
Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der hier vorliegenden Art schließt alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Schuldner bei Abgabe kannte oder mit denen er jedenfalls rechnete (BGH WM 1974, 410). - BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85
Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr
Auszug aus OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99
Insbesondere Gehaltsansprüche bleiben bei Vertragsverletzungen wie z.B. Wettbewerbsverstößen grundsätzlich unberührt (vgl. BGH NJW-RR 88, 353). - BGH, 16.04.1952 - II ZR 192/51
Abzahlungsgeschäft
Auszug aus OLG München, 03.05.2000 - 7 U 5367/99
Der Senat sieht keine Veranlassung, den Rechtsstreit über die "Hintertür" einer Hilfsaufrechnung in zweiter Instanz nun endgültig mit diesem komplexen Stoff zu befrachten, der letztlich nur durch eine umfassende Beweisaufnahme zu klären sein dürfte, zumal die Beklagte die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erst während der Berufungsinstanz erworben haben will (vgl. BGHZ 5, 373;… Zöller, a.a.O., § 530 Rn. 22).