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   OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13   

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https://dejure.org/2013,44134
OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13 (https://dejure.org/2013,44134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 (https://dejure.org/2013,44134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 7 U 548/13 (https://dejure.org/2013,44134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3; AHB § 4 II Nr. 5
    Abgrenzung des Erfüllungsinteresses und des Leistungsgegenstands bei mehreren in einem Werkvertrag zusammengefassten Gewerken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Leistungsausschuss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der "Erfüllungs- und Herstellungsklausel" auf unterschiedliche Teilleistungen eines einheitlichen Vertrages; zur Auslegung des Begriffes des "eigentlichen Leistungsgegenstandes"

  • rechtsportal.de

    Zum Leistungsausschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der "Erfüllungs- und Herstellungsklausel" auf unterschiedliche Teilleistungen eines einheitlichen Vertrages; zur Auslegung des Begriffes des "eigentlichen Leistungsgegenstandes"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist unter dem "eigentlichen Leistungsgegenstand" zu verstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgrenzung des Erfüllungsinteresses und Leistungsgegenstands bei mehreren in einem Werkvertrag zusammengefassten Gewerken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfüllungsausschluss in der Haftpflichtversicherung bei unterschiedlichen Teilleistungen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung kann auch Schäden an der eigenen Werkleistung decken! (IBR 2015, 1102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 867
  • BauR 2015, 1024
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, sondern nur "mittelbare" Folgeschäden einer mangelhaften Leistung darstellen, werden nicht nach § 4 Abs. 2 Nr. 5 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (OLG Köln, VersR 1985, 934; BGH, VersR 1985, 1153).
  • BGH, 13.12.1962 - II ZR 196/60

    Vertragliche Erfüllungsansprüche als Gegenstand der Haftpflichtversicherung -

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Diese zählen insgesamt zum ausgeschlossenen Vertragserfüllungsinteresse (vgl. Darstellung bei Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 4 Rn. 171 ff., § 1 Rn. 197 ff.; BGH, Urt. v. 13.12.1962, Az: II ZR 196/60, juris; BGH, Urt. v. 20.11.1990, Az: IV ZR 229/89, juris).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Der zu ersetzende Schaden muss sich also in dem Verlust oder in der Wertminderung dieser Gegenstände selbst realisieren (BGH, Urt. v. 21.02.1957, Az: II ZR 4/56, Rn. 17).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Diese zählen insgesamt zum ausgeschlossenen Vertragserfüllungsinteresse (vgl. Darstellung bei Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 4 Rn. 171 ff., § 1 Rn. 197 ff.; BGH, Urt. v. 13.12.1962, Az: II ZR 196/60, juris; BGH, Urt. v. 20.11.1990, Az: IV ZR 229/89, juris).
  • OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegenüber der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Wenn er bei Ausführung eines späteren Auftrags das aufgrund eines früheren Auftrags fertiggestellte - von dem Vertragsgläubiger bereits abgenommene - andere Werk beschädigt, greifen die Risikoausschlüsse der Erfüllungs- und Herstellungsklausel nicht ein (OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.1999, Az: 10 U 1052/98, juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.1996, Az: 20 U 256/93, juris).
  • OLG Hamm, 20.11.1996 - 20 U 256/93

    Ausschluß der Eintrittspflicht bei Nachbesserungsarbeiten aufgrund von Zusatz-

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Wenn er bei Ausführung eines späteren Auftrags das aufgrund eines früheren Auftrags fertiggestellte - von dem Vertragsgläubiger bereits abgenommene - andere Werk beschädigt, greifen die Risikoausschlüsse der Erfüllungs- und Herstellungsklausel nicht ein (OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.1999, Az: 10 U 1052/98, juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.1996, Az: 20 U 256/93, juris).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
    Entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob Baumaßnahmen das nicht versicherte vertragliche Erfüllungsinteresse betreffen, ist nach der Rechtsprechung des BGH das unmittelbare Interesse des Vertragspartners - des Bestellers - am eigentlichen Leistungsgegenstand (BGH, Beschl. v. 29.09.2004, Az: IV ZR 162/02, juris, Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2020 - 12 U 22/20

    Betriebshaftpflichtversicherung mit "Bauunternehmerpolice": Auslegung der

    Derartige Folgeschäden werden nach dem Wortlaut der Klausel von dem Versicherungsschutz umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, juris; OLG Karlsruhe Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 -, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12 -, juris Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris; v. Rintelen, in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Ziffer 1 AHB, Rn. 528; Schimikowski, in Rüffer/Halbach/ders., Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2020, § 1 AHB Rn. 44).

    c) Dieses Verständnis gilt jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall einer Betriebshaftpflichtversicherung für Generalunternehmer für Wohn- und Gewerbebau, wenn die beiden Gewerke nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. zu dem Kriterium des "funktionalen Zusammenhangs" im Fall der Beauftragung mehrerer Gewerke in einem Werkvertrag OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 -, juris Rn. 19).

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Denn soweit der Werkunternehmer wie im vorliegenden Fall als Generalunternehmer die komplette und funktionsfähige Errichtung einer Wohnanlage nebst Tiefgarage schuldet, ist von einem einheitlichen Leistungsgegenstand auszugehen, der durch den inneren Funktionszusammenhang der Schlüsselfertigkeit geprägt ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 7 U 548/13, juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 4 U 195/17

    Ansprüche aus einer Betriebshaftpflichtversicherung; Sanierung eines Reitplatzes;

    Demzufolge sind auch die werkvertraglichen Ansprüche auf Neuherstellung, Nachbesserung und Mängelbeseitigung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris m.w.N.).
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