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OLG Rostock, 08.01.1998 - 7 U 572/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10
Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von …
Unstreitig erfasst werden von § 26 ZPO somit alle Ansprüche, bei denen sich die Passivlegitimation des Beklagten von Gesetzes wegen aus seinem Eigentum ergibt, weil das materielle Recht den Anspruch ausdrücklich in Anknüpfung an das Eigentum als dingliche Berechtigung gegen den Eigentümer statuiert, so etwa im Fall der §§ 748, 888 oder 994 ff. BGB (…statt aller wiederum Hüßtege, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 26 Rdnr. 1;… ferner Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 26 Rdnr. 2; auch OLG Rostock, Urteil vom 08.01.1998 - 7 U 572/96, OLGR 1998, 169, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 72 ff., neigt zu einer restriktiven Anwendung des § 26 ZPO und stellt - ohne den hier konkret gegebenen Fall bereits entschieden zu haben - auf Ansprüche ab, die das Gesetz selbst ausdrücklich gegen den Eigentümer in dieser Eigenschaft richtet, wie es insbesondere in §§ 994 ff. BGB geschehen ist).