Weitere Entscheidung unten: SG Oldenburg, 03.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 60/04   

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https://dejure.org/2004,4412
OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 60/04 (https://dejure.org/2004,4412)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2004 - 7 U 60/04 (https://dejure.org/2004,4412)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2004 - 7 U 60/04 (https://dejure.org/2004,4412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des Privathauses eines bekannten Künstlers unter Bekanntgabe seines Namens und des Stadtteils, wenn der Betroffene sein Privatleben bisher von der Öffentlichkeit abgeschirmt hat ; Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1
    Zur Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Privatbildern und -adresse eines bekannten Künstlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 414
  • afp 2005, 75
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 60/04
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin steht dies nicht in Widerspruch zu den in den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2003 ( AfP 2004, 116; AfP 2004, 120) aufgestellten Grundsätzen.

    Dieses Recht schützt die betreffende Person vor Eingriffen, die sie gegen ihren Willen für die Öffentlichkeit verfügbar machen (vgl. im einzelnen BGH AfP 2004, 116, 118).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch die namentliche Zuweisung von Fotografien des Anwesens, seien sie auch von allgemein zugänglicher Stelle aufgenommen, oder durch Veröffentlichung einer Wegbeschreibung unter Nennung des Namens des Betroffenen, die Anonymität des Anwesens aufgehoben wird und infolgedessen die Gefahr besteht, dass das (umfriedete, bewohnte) Grundstück in seiner Eignung als Rückzugsort für den Betroffenen und seine Familie beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2009, 1089 Rn. 10, 11; NJW 2004, 762, 763 ff.; KG NJW 2005, 2320 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 414).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Das Landgericht hat zu Recht ausgeführt, dass ein Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen vorliegen kann, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet werden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (st. Rspr., vgl. BGH v. 19.05.2009 - VI ZR 160/08, NJW 2009, 3030 Rn. 11; v. 09.12.2003 - VI ZR 373/02, NJW 2004, 762, 763; v. 09.12.2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766, 767; BVerfG v. 02.05.2006 - 1 BvR 507/01, NJW 2006, 2836 Rn. 13 f./19; Senat v. 07.03.2019 - 15 U 118/18, n.v.; v. 05.10.2017/29.08.2017 - 15 U 96/17, n.v.; v. 26.01.2017 - 15 U 103/16, n.v.; v. 02.07.2015 - 15 U 21/15, n.v.; v. 22.01.2013 - 15 U 101/12, n.v.; KG v. 06.02.2012 - 10 U 50/11, BeckRS 2012, 11356; v. 14.04.2005 - 10 U 103/04, NJW 2005, 2320; v. 16.04.2004 - 9 U 10/04, juris; OLG Saarbrücken v. 17.06.2015 - 5 U 56/14, juris Rn. 23/25; OLG Hamburg v. 21.06.2011 - 7 U 28/11, juris; v. 31.01.2006 - 7 U 108/05, AfP 2006, 182; v. 28.09.2004 - 7 U 60/04, NJW-RR 2005, 414; OLG Celle v. 28.09.1979 - 13 U 86/79, MDR 1980, 311; Amtsgericht Charlottenburg v. 28.11.2008 - 235 C 179/08, AfP 2009, 91 und aus dem Schrifttum Endress Wanckel , Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 78 - 84 m.w.N.).

    Kriterium kann bei einer Aufdeckung der Anonymität vor allem sein, dass dadurch die "Gefahr" entsteht, dass das Objekt in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt wird, etwa wenn die Veröffentlichung (abstrakt) geeignet ist, eine erhöhte Beobachtung des Anwesens durch Dritte hervorzurufen und/oder Schaulustige anzuziehen (BGH v. 19.05.2009 - VI ZR 160/08, NJW 2009, 3030 Rn. 12; Senat v. 02.07.2015 - 15 U 21/15, n.v.; KG v. 06.02.2012 - 10 U 50/11, BeckRS 2012, 11356; v. 14.04.2005 - 10 U 103/04, NJW 2005, 2320; OLG Hamburg v. 28.09.2004 - 7 U 60/04, NJW-RR 2005, 414).

  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    Wie das Hanseatische Oberlandesgericht in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 28. September 2004 - 7 U 60/04 -) zutreffend hervorgehoben hat, wird durch die Veröffentlichung zumindest anderen Bewohnern oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen oder erstmals sehen, die Identität des Eigentümers und Bewohners zur Kenntnis gebracht, so dass eine erhöhte Beeinträchtigung der Privatsphäre durch die Beobachtung des Hauses droht.
  • KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in der Presse: Grenzen des

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Veröffentlichung geeignet ist, eine erhöhte Beobachtung des Anwesens durch Dritte hervorzurufen oder Schaulustige anzuziehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 414).
  • OLG Hamburg, 21.06.2011 - 7 U 28/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung der Abbildung eines

    Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Berichterstattung sich auf aktuelle Ereignisse bezog, an denen regelmäßig kein anhaltendes Interesse besteht, während die genannten vom Senat entschiedenen Fälle, insbesondere in der Sache 7 U 60/04, die Wohnung populärer Künstler betrafen, deren Privatleben über viele Jahre im Blickpunkt des allgemeinen Interesses standen.
  • LG Köln, 14.11.2018 - 28 O 329/18
    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Veröffentlichung geeignet ist, eine erhöhte Beobachtung des Anwesens durch Dritte hervorzurufen oder Schaulustige anzuziehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 414).
  • OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 108/05

    Filmaufnahmen von Wohnhäusern Prominenter

    Insoweit liegt der vorliegende Fall anders als derjenige, der der Entscheidung des Senats vom 28. September 2004 (AfP 2005, 75) zugrunde lag und in dem in einem Pressebeitrag unter Abdruck eines Fotos darauf hingewiesen worden war, dass sich die abgebildete Villa des Schauspielers in Berlin-Zehlendorf befinde.
  • LG Berlin, 13.01.2009 - 27 O 1038/08

    Fotos des Hauses vom ehemaligen Spiegel-Chefredakteur rechtswidrig

    Wie das Hanseatische Oberlandesgericht in einem vergleichbaren Fall ( Urteil vom 28. September 2004 - 7 U 60/04 -) zutreffend hervorgehoben hat, wird durch die Veröffentlichung zumindest anderen Bewohnern oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen oder erstmals sehen, die Identität des Eigentümers und Bewohners zur Kenntnis gebracht, so dass eine erhöhte Beeinträchtigung der Privatsphäre durch die Beobachtung des Hauses droht.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.11.2008 - 235 C 179/08

    Foto-Veröffentlichung des Wohnhauses eines Prominenten unzulässig

    a) Grundsätzlich ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Anonymität durch Veröffentlichung einer Aufnahme des Wohnsitzes unter Namensnennung aufgehoben wird, und dadurch das Wohnhaus als Rückzugsort des Betroffenen nicht mehr geeignet ist ( KG NJW 2005, 2320 [KG Berlin 14.04.2005 - 10 U 103/04] ; OLG Hamburg NJW-RR 2005, 414 [OLG Hamburg 28.09.2004 - 7 U 60/04] ).
  • LG Berlin, 18.02.2014 - 27 S 1/14
    hierzu Kammergericht, NJWV 2005, 2320; OLG Hamburg NJW-RR 2005, 414).
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