Weitere Entscheidung unten: KG, 03.03.2000

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   OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98   

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https://dejure.org/1999,9001
OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/1999,9001)
OLG München, Entscheidung vom 21.07.1999 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/1999,9001)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/1999,9001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß; Schadensberechnung; Lizenzanalogie; Entgangener Gewinn; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 249; ; BGB § 812; ; ZPO § 93; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensberechnung bei Wettbewerbsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 HKO 1253/98
  • OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
    Beide Schadensberechnungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung zwar in einem begrenzten Bereich innerhalb wettbewerbsrechtlicher Schadensberechnung anwendbar, allerdings nur in Sonderfällen, so bei sklavischer Nachahmung (BGHZ 57, 116) oder rechtswidriger Verwertung von solchen Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen eine Rechtsposition verschaffen, die dem Immaterialgüterrecht in besonders starkem Maße angenähert ist (BGH NJW 77, 1063).

    Nach herrschender Meinung scheidet jedoch eine Ausweitung der objektiven Schadensberechnung bei allgemeinen Wettbewerbsverstößen - so wie vorliegend - aus (BGHZ 57, 116, Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. 1997, Seite 601).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
    Sind derartige Anknüpfungstatsachen zwar dargetan, erscheinen sie aber nicht ausreichend, um den gesamten geltend gemachten Schaden durch Schätzung zu ermitteln (§ 252 BGB, entsprechend § 287 ZPO) so ist jedenfalls zu prüfen in welchem Umfang die vorgetragenen Tatsachen eine hinreichende Grundlage für die Ermittlung eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bieten (BGH NJW-RR 1996, 1077 ff).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
    Beide Schadensberechnungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung zwar in einem begrenzten Bereich innerhalb wettbewerbsrechtlicher Schadensberechnung anwendbar, allerdings nur in Sonderfällen, so bei sklavischer Nachahmung (BGHZ 57, 116) oder rechtswidriger Verwertung von solchen Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen eine Rechtsposition verschaffen, die dem Immaterialgüterrecht in besonders starkem Maße angenähert ist (BGH NJW 77, 1063).
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Rechtsprechung
   KG, 03.03.2000 - 7 U 6021/98   

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https://dejure.org/2000,18995
KG, 03.03.2000 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/2000,18995)
KG, Entscheidung vom 03.03.2000 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/2000,18995)
KG, Entscheidung vom 03. März 2000 - 7 U 6021/98 (https://dejure.org/2000,18995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI § 99 Abs. 2, § 16 Abs. 3
    Abrechnung eines Vermessungsingenieurs nach Zeitaufwand

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 22.07.2010 - 4 K 2486/08

    Gebühr für die Durchführung einer Brandverhütungsschau - externer

    Selbst wenn man den von der Klägerin hierzu vorgebrachten Rügen umfassend folgte ( zu den - hier wohl nicht erfüllten - Anforderungen an die Substantiierung solcher Rügen vgl. u a. KG [Berlin], Urteil vom 03.03.2000 - 7 U 6021/98 - ), kann die Kostenaufstellung des Sachverständigen im Ergebnis nicht beanstandet werden.
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