Rechtsprechung
OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstoß; Schadensberechnung; Lizenzanalogie; Entgangener Gewinn; Beweislast
- Judicialis
BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 249; ; BGB § 812; ; ZPO § 93; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensberechnung bei Wettbewerbsverstößen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 HKO 1253/98
- OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70
Wandsteckdose II
Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
Beide Schadensberechnungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung zwar in einem begrenzten Bereich innerhalb wettbewerbsrechtlicher Schadensberechnung anwendbar, allerdings nur in Sonderfällen, so bei sklavischer Nachahmung (BGHZ 57, 116) oder rechtswidriger Verwertung von solchen Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen eine Rechtsposition verschaffen, die dem Immaterialgüterrecht in besonders starkem Maße angenähert ist (BGH NJW 77, 1063).Nach herrschender Meinung scheidet jedoch eine Ausweitung der objektiven Schadensberechnung bei allgemeinen Wettbewerbsverstößen - so wie vorliegend - aus (BGHZ 57, 116, Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. 1997, Seite 601).
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94
Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns
Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
Sind derartige Anknüpfungstatsachen zwar dargetan, erscheinen sie aber nicht ausreichend, um den gesamten geltend gemachten Schaden durch Schätzung zu ermitteln (§ 252 BGB, entsprechend § 287 ZPO) so ist jedenfalls zu prüfen in welchem Umfang die vorgetragenen Tatsachen eine hinreichende Grundlage für die Ermittlung eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bieten (BGH NJW-RR 1996, 1077 ff). - BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus OLG München, 21.07.1999 - 7 U 6021/98
Beide Schadensberechnungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung zwar in einem begrenzten Bereich innerhalb wettbewerbsrechtlicher Schadensberechnung anwendbar, allerdings nur in Sonderfällen, so bei sklavischer Nachahmung (BGHZ 57, 116) oder rechtswidriger Verwertung von solchen Betriebsgeheimnissen, die dem Unternehmen eine Rechtsposition verschaffen, die dem Immaterialgüterrecht in besonders starkem Maße angenähert ist (BGH NJW 77, 1063).
Rechtsprechung
KG, 03.03.2000 - 7 U 6021/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HOAI § 99 Abs. 2, § 16 Abs. 3
Abrechnung eines Vermessungsingenieurs nach Zeitaufwand
Papierfundstellen
- NZBau 2000, 257
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 22.07.2010 - 4 K 2486/08
Gebühr für die Durchführung einer Brandverhütungsschau - externer …
Selbst wenn man den von der Klägerin hierzu vorgebrachten Rügen umfassend folgte ( zu den - hier wohl nicht erfüllten - Anforderungen an die Substantiierung solcher Rügen vgl. u a. KG [Berlin], Urteil vom 03.03.2000 - 7 U 6021/98 - ), kann die Kostenaufstellung des Sachverständigen im Ergebnis nicht beanstandet werden.