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   OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95   

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https://dejure.org/1996,3524
OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95 (https://dejure.org/1996,3524)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.1996 - 7 U 6037/95 (https://dejure.org/1996,3524)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 1996 - 7 U 6037/95 (https://dejure.org/1996,3524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitlich unbeschränkte Zulassung einer Feststellungsklage im Falle einer Rechtskrafterstreckung; Voraussetzungen der einfachen Nebenintervention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 248; ZPO & 67
    Rechtswirkungen eines Feststellungsurteils bezüglich eines unklaren und nicht förmlich festgestellten Beschlusses der Gesellschafter einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 988
  • DB 1996, 1127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 84/79

    Beschlußfeststellung bei ungültiger Stimmabgabe

    Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
    Ausgehend von der Auffassung des Senats hätte das landgerichtliche Anerkenntnisurteil nicht ergehen dürfen, zumal die Beklagte über den streitgegenständlichen Beschluß der Gesellschafterversammlung nicht verfügen konnte (vgl. Scholz GmbHG 8. Aufl. § 45 Rdnr. 159, BGHZ 76, 154, 159).
  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78

    Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen

    Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
    Es ist vielmehr in Fortführung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGHZ 76 S. 191, 199, § 248 AktG entsprechend anwendbar; die Rechtskraft des im vorliegenden Verfahren zu erlassenden Urteils wirkt damit im Verhältnis zwischen der Beklagten, allen Gesellschaftern und allen Gesellschaftsorganen (vgl. Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz , 16. Auflage, Anhang § 47 Rdnrn. 90 c, 93 a).
  • RG, 24.10.1933 - II 100/33

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer

    Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
    Die Besorgnis, eine zeitlich unbeschränkte Zulassung der Feststellungsklage könne im Falle einer Rechtskrafterstreckung zu Rechtsunsicherheit führen (RGZ 142, 123, 128) greift letztlich nicht durch, weil es andernfalls zu widersprechenden rechtskräftigen Erkenntnissen kommen könnte, was ebenfalls mit Rechtsunsicherheit verbunden wäre.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2004 - 17 U 164/03

    Klage einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GmbH gegen ihren

    Damit erzeugt eine Inzidententscheidung im Rahmen der vorliegenden Leistungsklage die selbe Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wie eine Feststellungsklage, da es hier auf die etwaige gestaltende, über den Kreis der Prozessbeteiligten hinausgehende Wirkung, die einem Feststellungsurteil in entsprechender Anwendung des § 248 Abs. 1 S. 1 AktG möglicherweise beizumessen sein könnte (vgl. zum diesbezüglichen Meinungsstand OLG München GmbHR 1996, 451 f.; Baumbach/Hueck/-Zöllner, a.a.O., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 90 c m.w.Nachw.; Michalski/Römermann, a.a.O., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 597 m.w.Nachw.; Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Auflage, Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 256; K. Schmidt, GmbHR 1992, 12), nicht ankommt.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1998 - 7 U 259/97

    Wirksamkeit der Abberufung eines Gesellschafters durch Beschluss einer

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  • OLG Köln, 30.03.1999 - 22 U 143/98

    Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Beurteilung der

    Soweit die Klägerin beantragt, die Beschlüsse betreffend ihren Ausschluß aus der beklagten Gesellschaft und die Abberufung des Gesellschafters R. F. für nichtig zu erklären, handelt es sich auch nach Auffassung des Senats um eine kassatorische Nichtigkeitsklage, die nach zutreffender Auffassung auch dann zuzulassen ist, wenn in der Versammlung ein Beschlußergebnis nicht förmlich festgestellt worden ist (vgl. Hanseat OLG GmbHR 1992, 43, 47 mit zust. Anm. Karsten Schmidt in GmbHR 1992, 9, 10, 12; OLG München GmbHR 1996, 451, 452; Rützel ZIP 1996, 1961, 1968).
  • BayObLG, 04.07.2023 - 101 Sch 28/22

    Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei einer gesellschaftsrechtlichem

    Auch einer Feststellungsklage zur Klärung des Zustandekommens und des Inhalts eines Gesellschafterbeschlusses, die gegen die GmbH erhoben wurde (vgl. Wertenbruch in M.er Kommentar GmbHG, 4. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 449; Altmeppen, GmbHG, 11. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 144), kommt zwar nach verbreiteter Ansicht inter-omnes-Wirkung zu (vgl. OLG München, Urt. v. 27. März 1996, 7 U 6037/95, GmbHR 1996, 451 [452]; Wertenbruch a. a. O. Rn. 454; Noack in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, Anh. § 47 Rn. 182; a. A. Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2021, § 48 Rn. 52).
  • LG Paderborn, 04.06.2019 - 6 O 60/17

    Abberufung oder Kündigung des Anstellungsvertrages eines

    Da ein im Verhältnis zur Beklagten ergehendes Urteil in entsprechender Anwendung des § 248 AktG unmittelbare Auswirkungen auch für den Nebenintervenienten in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten hat,kann er der Beklagten beitreten (vgl. Zöllner in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Aufl. 2013, Anhang § 47, Rn. 169, 182;OLG München,NJW-RR 1997, 988).
  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 4 HKO 146/03

    Anfechtung eines Beschlusses der Gesellschafter einer GmbH; Befugnis einer

    Scholz/Karsten Schmidt , GmbHG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 159; Hachenburg , GmbHG, 8. Aufl., Anhang § 47 Rdn. 224; Rowedder/Koppensteiner , GmbHG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 154, jeweils m. w. N.; OLG München, GmbHR 1996 S. 451.
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