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   OLG Köln, 23.08.1990 - 7 U 62/90   

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https://dejure.org/1990,6640
OLG Köln, 23.08.1990 - 7 U 62/90 (https://dejure.org/1990,6640)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1990 - 7 U 62/90 (https://dejure.org/1990,6640)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1990 - 7 U 62/90 (https://dejure.org/1990,6640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhafte Unterhaltung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz aufgrund der Beschädigung eines Fahrzeuges; Anforderungen an die Führung von Entlastungsbeweisen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 836; BGB § 839; StrG NW § 9 a
    § 836 BGB gilt auch bei Amtspflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 33
  • VersR 1991, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Osnabrück, 05.03.2003 - 1 O 2803/02

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde wegen eines mangelhaft

    Abgesehen davon, dass bei Vorliegen eines objektiv verkehrswidrigen Zustandes - wie hier - die dem Verkehrssicherungspflichtigen anzulastende Verletzung der äusseren Sorgfalt nach gefestigter Rechtsprechung eine Verletzung der inneren Sorgfalt zumindest indiziert (vgl. BGH NJW 1986, 2758), kommt hier auch die aus § 836 BGB herzuleitende Verschuldensvermutung zum Zuge (vgl. hierzu insgesamt OLG Köln, NJW-RR 1991, 33 f. [OLG Köln 23.08.1990 - 7 U 62/90] ).

    Diese Bestimmung ist zwar in Fällen der Amtspflichtverletzung durch § 839 BGB ausgeschlossen, da § 839 BGB die Folgen einer Amtspflichtverletzung abschliessend regelt (BGH NJW 1985, 1287 (1289) [BGH 05.07.1984 - III ZR 94/83] ; OLG Köln, NJW-RR 1991, 33 [OLG Köln 23.08.1990 - 7 U 62/90] ).

    Auch im Rahmen der Amtshaftung bleibt es aber bei der Beweislastverteilung des § 836 BGB (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1991, 33 [OLG Köln 23.08.1990 - 7 U 62/90] ).

    Bei der schadensverursachenden Strassenlaterne der Beklagten handelte es sich vorliegend um ein "mit dem Strassengrundstück verbundenes Werk" i.S. des § 836 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1991, 33 (34) [OLG Köln 23.08.1990 - 7 U 62/90] m.w.N.).

    Die Anwendung der Beweislastregel des § 836 BGB wäre nur ausgeschlossen, wenn die Ablösung auf völlig aussergewöhnlichen - hier unstreitig nicht gegebenen - Witterungseinflüssen beruht hätte, da ansonsten gerade die Loslösung eines Teiles oder gar das Umstürzen des gesamten "Werkes" infolge Witterungseinwirkung für die Mangelhaftigkeit der Anlage oder ihrer Unterhaltung spricht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1991, 33 f. [OLG Köln 23.08.1990 - 7 U 62/90] ).

  • LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Haftung für Beschädigung eines geparkten

    Darüber hinaus gilt auch die Verschuldensvermutung aus § 836 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.08.1990, 7 U 62/90, zit. nach juris) .
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