Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Prozessuale Willenserklärung; Rechtsscheinshaftung; Berechtigung des "Bucheigentümers" zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage
- Judicialis
BGB §§ 171 ff.; ; BGB § 172; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Möglichkeit eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte, und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO , in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff als rechtswirsam zu behandeln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretung - Gültige Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Persönliche und dingliche Unterwerfungserklärung
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 19.03.2001 - 4 O 207/00
- OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Papierfundstellen
- WM 2003, 380
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Zweibrücken, 21.01.2002 - 7 U 70/01
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Notarurkunde
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann, weil sie als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht, nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff. BGB als rechtswirksam behandelt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Januar 2002 - 7 U 70/01 = OLG Report 2002, 285).Denn die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus dem konstitutiven Schuldversprechen in das allgemeine Vermögen des Klägers ist in der Tat unzulässig, weil - wie der erkennende Senat bereits in einem gleichgelagerten Rechtsstreit zwischen der Beklagten und einem anderen Titelschuldner entschieden hat (Urteil vom 21. Januar 2002, 7 U 70/01 = Revisionsverfahren des Bundesgerichtshofs IV ZR 43/02) - die von der K.
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01). - BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76
Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Der Einlegung einer Anschlussberufung seitens des im ersten Rechtszug erfolgreichen Klägers zum Zwecke der Klageänderung bedurfte es nicht, weil sich sein Sachantrag weiterhin auf die Abwehr der Berufung der Beklagten beschränkt (vgl. BGH MDR 1978, 398 und BGH BauR 1988, 502, 504).
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 148/01
Rechtsbesorgung im Rahmen eines Bauträgermodells als unerlaubte Rechtsberatung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01). - BGH, 24.03.1988 - VII ZR 232/86
Haupt- und Hilfsbegründung; Pflichten des Treuhänders
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Der Einlegung einer Anschlussberufung seitens des im ersten Rechtszug erfolgreichen Klägers zum Zwecke der Klageänderung bedurfte es nicht, weil sich sein Sachantrag weiterhin auf die Abwehr der Berufung der Beklagten beschränkt (vgl. BGH MDR 1978, 398 und BGH BauR 1988, 502, 504). - BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00
Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01). - BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01). - OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Bauträgervertrag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Vollstreckungsabwehrklage, sondern nur im Wege einer gesonderten prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu Senat, OLGR 1999, 500 = NJW-RR 2000, 548 und BGH ZIP 2001, 2288, 2289. - BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00
Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
Vollstreckungsabwehrklage, sondern nur im Wege einer gesonderten prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu Senat, OLGR 1999, 500 = NJW-RR 2000, 548 und BGH ZIP 2001, 2288, 2289. - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01
Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01). - RG, 22.02.1935 - V B 2/35
Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
Die Vollstreckungsabwehrklage kann nach allgemeiner Meinung nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden (BAG, NJW 1964, 687, 689; OLG Zweibrücken, WM 2003, 380, 382;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 767 Rn. 9;… Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rn. 21;… Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 9;… MünchKomm/Schmidt, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rn. 44;… Saenger/Kindl, ZPO, 4. Aufl., § 767 Rn. 18). - LG Bonn, 05.09.2003 - 3 O 622/02
Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz wegen nichtiger Vollmacht unwirksamen …
Der mögliche Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kläger und der Firma H berührt die Wirksamkeit der von der Notargehilfin T als Vertreterin der Firma H erklärte Vollstreckungsunterwerfung aber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, ZfIR 2003, 352ff.; Joswig, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, ZfIR 2003, 533, 539).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Stufenklage; Leistungsantrag; Ersatzabsonderung; Insolvenz; GmbH; Auskunftsanspruch
- Judicialis
KO § 46; ; KO § 46 S. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 402; ; BGB § 242; ; AGBG § 9; ; GesO § 12 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
Kollision einer Globalzession mit Sicherungsabtretungen durch einen Bauunternehmer an einen Vermieter von Baumaschinen; Sittenwidrigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 138; AGBG § 9; KO § 46 Satz 2
Zur Kollision einer Globalzession zugunsten eines Kreditinstituts mit nachfolgender Sicherungsabtretung des Bauunternehmers an den Vermieter von Baumaschinen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Keine Sittenwidrigkeit bei Kollision von Globalzession mit nachfolgender Sicherungsabtretung eines Bauunternehmers
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 01.03.2001 - 5 O 283/00
- OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Papierfundstellen
- WM 2002, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1998 - XI ZR 302/97
Sittenwidrigkeit einer Globalzession
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Die Sittenwidrigkeit einer Globalzession im Verhältnis zu einem zeitlich nachfolgenden verlängerten Eigentumsvorbehalt, die insbesondere der BGH in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. nur: BGHZ 30, 149, 152 ff; BGH NJW 1999, 940), beruht darauf, daß ein Händler durch eine Abtretung sämtlicher - auch zukünftiger - Forderungen gegen seine Kunden an einen Geld- oder auch Warenkreditgeber objektiv in eine Zwangslage versetzt wird dergestalt, daß er entweder seinen Lieferanten gegenüber die Globalzession offenlegt und diese - die Branchenüblichkeit der Lieferung unter verlängertem Eigentumsvorbehalt vorausgesetzt - zum Verzicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt bewegen und damit deren Weigerung zur Lieferung auf Kredit riskieren muß, oder daß er seinen Lieferanten die Globalzession verschweigt und sich damit ihnen gegenüber vertragswidrig verhält, sobald er die Waren weiter veräußert, oder sich sogar - etwa wegen Betruges - strafbar macht. - OLG Rostock, 24.04.1997 - 1 U 287/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Auch wenn für eine analoge Anwendung gute Gründe sprechen mögen (vgl. nur: OLG Rostock ZIP 1997, 1112; OLG München EWIR § 12 GesO 1/97, 459; a.A. LG Leipzig ZIP 1995, 1841), so setzt ein Ersatzabsonderungsanspruch doch voraus, daß der Klägerin überhaupt ein dem Absonderungsrecht vergleichbares Herausgaberecht im Sinne des § 12 Abs. 1 GesO zustand. - LG Leipzig, 02.03.1995 - 3 HKO 3110/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Auch wenn für eine analoge Anwendung gute Gründe sprechen mögen (vgl. nur: OLG Rostock ZIP 1997, 1112; OLG München EWIR § 12 GesO 1/97, 459; a.A. LG Leipzig ZIP 1995, 1841), so setzt ein Ersatzabsonderungsanspruch doch voraus, daß der Klägerin überhaupt ein dem Absonderungsrecht vergleichbares Herausgaberecht im Sinne des § 12 Abs. 1 GesO zustand. - BGH, 30.04.1959 - VII ZR 19/58
Globalzession. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Die Sittenwidrigkeit einer Globalzession im Verhältnis zu einem zeitlich nachfolgenden verlängerten Eigentumsvorbehalt, die insbesondere der BGH in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. nur: BGHZ 30, 149, 152 ff; BGH NJW 1999, 940), beruht darauf, daß ein Händler durch eine Abtretung sämtlicher - auch zukünftiger - Forderungen gegen seine Kunden an einen Geld- oder auch Warenkreditgeber objektiv in eine Zwangslage versetzt wird dergestalt, daß er entweder seinen Lieferanten gegenüber die Globalzession offenlegt und diese - die Branchenüblichkeit der Lieferung unter verlängertem Eigentumsvorbehalt vorausgesetzt - zum Verzicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt bewegen und damit deren Weigerung zur Lieferung auf Kredit riskieren muß, oder daß er seinen Lieferanten die Globalzession verschweigt und sich damit ihnen gegenüber vertragswidrig verhält, sobald er die Waren weiter veräußert, oder sich sogar - etwa wegen Betruges - strafbar macht.
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 257/01
Wirksamkeit kollidierender Globalzessionen zu Gunsten einer Bank und des …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2002, 71 veröffentlicht ist, hat offengelassen, ob im Gesamtvollstreckungsverfahren ein Ersatzabsonderungsanspruch entsprechend der Konkursordnung bestehe, weil es schon an einem dem Absonderungsrecht vergleichbaren Herausgaberecht im Sinne des § 12 Abs. 1 GesO fehle.