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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - I-7 U 70/07   

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OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - I-7 U 70/07 (https://dejure.org/2008,5904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2008 - I-7 U 70/07 (https://dejure.org/2008,5904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2008 - I-7 U 70/07 (https://dejure.org/2008,5904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Leistung i.S. des § 2325 Abs. 3 BGB bei Vorbehalt eines Rückübereignungsanspruchs in einem Schenkungsvertrag bezüglich dreier Grundstücke; Anlauf der 10 Jahres-Frist bei Zustimmungspflicht des Übergebers zu einer etwaigen Verfügungüber den übertragenen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsergänzung - Kein Beginn der 10-Jahres-Frist bei vorbehaltenen Widerrufsrechten

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 7 U 70/07
    Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück beginnt die 10-Jahres-Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der sich ihr anschließenden herrschenden Lehre nicht, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand "im wesentlichen" weiter nutzt, insbesondere z.B. beim vorbehaltenen Nießbrauch oder einem Wohnungsrecht, wenn dem neuen Eigentümer keinerlei eigenständige Nutzungsmöglichkeit belassen wird (BGH NJW 1994, 1791; Meyer/Süß/Tanck/ Bittler/Wälzholz, Handbuch Pflichtteilsrecht, Seite 298 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online).

    Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 7 U 70/07   

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OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 7 U 70/07 (https://dejure.org/2007,16871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 7 U 70/07 (https://dejure.org/2007,16871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 7 U 70/07 (https://dejure.org/2007,16871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters auf Rückgewähr eines Geldbetrages; Anfechtung einer Rechtshandlung im Insolvenzverfahren; Beweis des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 2; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 143 Abs. 1; ; GmbHG § 64

  • rechtsportal.de

    Insolvenzanfechtung der Zahlung auf ein anwaltliches Treuhandkonto - Kongruente Deckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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