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   OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98   

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https://dejure.org/1998,6950
OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98 (https://dejure.org/1998,6950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 7 U 72/98 (https://dejure.org/1998,6950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 7 U 72/98 (https://dejure.org/1998,6950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2303 1967
    Abzugsfähigkeit der Kosten der Erbschaftssteuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kosten der Erbschaftssteuererklärung nicht nachlassmindernd

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 107/97
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 03.07.1990 - 15 W 493/89

    Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Soweit die Beklagte darauf verweist, es gebe in Rechtsprechung und Literatur gewichtige Stimmen, nach denen die Erbschaftssteuerschulden als Erbfallschuld zu den Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB gehören (bejahend: BFH, NJW 1993, 350; Palandt/Edenhofer, § 1967 BGB , Rdnr. 6; Soergel/Stein, § 1967 BGB Rdnr. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht, § 49 III b; Brox, Erbrecht, § 37 V 2 Rdnr. 626; verneinend [weil Eigenverbindlichkeit]: OLG Hamm, OLGZ 1990, 393, 395; RGRK-Johannsen, § 1967 BGB , Rdnr. 16; MünchKomm/Leipold, Einl. § 1922 BGB , Rdnr. 154), übersieht sie, daß damit noch nicht die weitere Frage beantwortet ist, ob die Erbschaftssteuer des Erben den pflichtteilserheblichen Nachlaß belasten soll.

    Denn Voraussetzung der Nachlaßverbindlichkeit einerseits ist, daß die Verpflichtung den Erben in seiner Eigenschaft als Erbe trifft, andererseits muß sie zur Abwicklung des Nachlasses gehören (BGHZ 32, 60, 64; OLG Hamm, OLGZ 1990, 393, 396 f.).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Denn Voraussetzung der Nachlaßverbindlichkeit einerseits ist, daß die Verpflichtung den Erben in seiner Eigenschaft als Erbe trifft, andererseits muß sie zur Abwicklung des Nachlasses gehören (BGHZ 32, 60, 64; OLG Hamm, OLGZ 1990, 393, 396 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.1985 - 2 U 3/85

    Zugewinnausgleich; Ehegatten; Sparkassenkonto; Scheidung; Ehe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, daß zwischen Eheleuten unbeschadet der Güterrechtssituation in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände eine Rechtsgemeinschaft besteht, sei es im Außenverhältnis - was hier nach dem oben Gesagten ausscheidet - sei es auch nur im Innenverhältnis, also etwa im Sinne einer Verwaltungstreuhand bezüglich der auf ein Konto eingezahlten Gelder (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 63, 64).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls ist zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 178; NJW 1995, 261 ).
  • BFH, 28.04.1992 - VII R 33/91

    Besteuerung von Einkünften des Erblassers nach dessen Tod

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Soweit die Beklagte darauf verweist, es gebe in Rechtsprechung und Literatur gewichtige Stimmen, nach denen die Erbschaftssteuerschulden als Erbfallschuld zu den Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB gehören (bejahend: BFH, NJW 1993, 350; Palandt/Edenhofer, § 1967 BGB , Rdnr. 6; Soergel/Stein, § 1967 BGB Rdnr. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht, § 49 III b; Brox, Erbrecht, § 37 V 2 Rdnr. 626; verneinend [weil Eigenverbindlichkeit]: OLG Hamm, OLGZ 1990, 393, 395; RGRK-Johannsen, § 1967 BGB , Rdnr. 16; MünchKomm/Leipold, Einl. § 1922 BGB , Rdnr. 154), übersieht sie, daß damit noch nicht die weitere Frage beantwortet ist, ob die Erbschaftssteuer des Erben den pflichtteilserheblichen Nachlaß belasten soll.
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 117/88

    Gläubiger - Kontoerrichtung - Forderungsberechtigung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98
    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls ist zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 178; NJW 1995, 261 ).
  • LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05

    Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz

    Kosten der Erbschaftsteuererklärung der Erben sind bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht nachlassmindernd abzugsfähig (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.1998 - 7 U 72/98, FamRZ 1999, 1465).
  • OLG Koblenz, 14.12.2010 - 5 U 1116/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Begleichung der Erbschaftssteuer aus

    Mit dem OLG Hamm (MDR 1990, 1014 f. JurBüro 1990, 1502), dem OLG Frankfurt (v. 13.02.2003, 20 W 35/02, zitiert nach juris), dem BayObLG (NJW-RR 2002, 1520 ), dem OLG Düsseldorf (v. 18.12.1998, 7 U 72/98 = FamRZ 1999, 1465 ) und der Literatur (Ehm in: jurisPK- BGB , 5. Aufl. 2010, § 1967 , Rn. 28 mit Fußnote 72); RGRK/Johannsen, BGB , 12. Auflage, § 1967 Rn. 16; Staudinger/Marotzke, BGB , Neubearbeitung 2002, § 1967 Rn. 33; Schallenberg/Rafiqpoor, InsO , 2. Auflage, § 325 Rn. 9; Söffing/Volkers/Weinmann, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, 1999, Stichwort "Nachlasssteuer" Rn. 2) geht der Senat aus den dargelegten Gründen deshalb davon aus, dass die Erbschaftssteuerschulden nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB gehören, sondern von jedem Erben persönlich zu tragen sind.
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