Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.05.2013 - 7 U 75/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45827
OLG Zweibrücken, 23.05.2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,45827)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.05.2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,45827)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,45827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Ablösungsrechts des Besitzers eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88

    Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2013 - 7 U 75/13
    Diese Vorschrift ist gemäß § 1192 Abs. 1 BGB auch auf Grundschulden anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 90, 588, 589; Palandt/Bassenge, BGB, 72.Aufl., § 1169 Rn 3).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 79/87

    Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf Rückgewähr vorrangiger Grundschulden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2013 - 7 U 75/13
    In diesem Fall wäre die Grundschuld kraft Gesetzes nach §§ 268 Abs. 3 S.1, 1150, 1192 Abs. 1 BGB auf ihn übergegangen (vgl. BGH NJW 1986, 1487; BGH Urteil vom 17.03.1988, IX ZR 79/87, Rn 12; Palandt/Bassenge, a.a.O. § 1191 Rn 10).
  • BGH, 12.12.1985 - IX ZR 15/85

    Rechtsfolgen der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung in das Grundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2013 - 7 U 75/13
    In diesem Fall wäre die Grundschuld kraft Gesetzes nach §§ 268 Abs. 3 S.1, 1150, 1192 Abs. 1 BGB auf ihn übergegangen (vgl. BGH NJW 1986, 1487; BGH Urteil vom 17.03.1988, IX ZR 79/87, Rn 12; Palandt/Bassenge, a.a.O. § 1191 Rn 10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.02.2017 - 7 U 75/13   

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https://dejure.org/2017,6676
OLG Brandenburg, 22.02.2017 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2017,6676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2017 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2017,6676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2017,6676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Verletzung von Beratungspflichten des Anlageberaters

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Verletzung von Beratungspflichten des Anlageberaters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2017 - 7 U 75/13
    Sie darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BGH NJW 2015, 74 - Rn. 14; NJW 1999, 363 - Rn. 20 bei juris).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2017 - 7 U 75/13
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der Bundesgerichtshof (II ZR 270/14) die Revision zugelassen und das erste Berufungsurteil mit Urteil vom 3. November 2015 im Kostenpunkte und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde.
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2017 - 7 U 75/13
    Sie darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BGH NJW 2015, 74 - Rn. 14; NJW 1999, 363 - Rn. 20 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13   

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https://dejure.org/2014,23404
OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2014,23404)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2014 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2014,23404)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2014,23404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stiller Gesellschafter ist über bestimmte Innenprovisionen aufzuklären

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stiller Gesellschafter ist über bestimmte Innenprovisionen aufzuklären

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 320/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Das gilt auch für die atypische wie typische stille Gesellschaft und den Schadensersatzanspruch, mit dem der Gesellschafter so gestellt werden will, als habe er sich nicht als stiller Gesellschafter beteiligt (vgl. BGH BeckRS 2013, 20423, Rn. 8, 13, 22 f.).

    Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages der Beklagten mit des atypischen stillen Gesellschaftern spricht für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft (vgl. zu den Kriterien: BGH, Urteile vom 19.11.2013 - II ZR 320/12 und II ZR 383/12):.

    In der Erklärung eines Gesellschafters, seinen Beitritt mit rückwirkender Kraft beseitigen zu wollen, kommt in der Regel sein Wille zum Ausdruck, die Bindung an die Gesellschaft und die Mitgesellschafter jedenfalls mit sofortiger Wirkung zu beenden (vgl. BGH BeckRS 2013, 20423, Rn. 29; BGH vom 11.02.2014, II ZR 223/13, Rn. 12), so auch hier.

    Allenfalls die Beklagte könnte einem weitergehenden Schadensersatzanspruch der Klägerin entgegenhalten, dass unter Berücksichtigung der hypothetischen Abfindungs- oder Auseinandersetzungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter kein Vermögen der Gesellschaft verbleibt, aus dem der weitergehende Schadensersatzanspruch befriedigt werden könnte (vgl. BGH BeckRS 2013, 20423, Rn. 27, 33).

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Dies ist der Fall, wenn mit der Drittwiderklage die Feststellung begehrt wird, dass dem Zedenten keine Ansprüche zustehen (vgl. BGH Entscheidungen vom 30.09.2010, Xa ARZ 191/10, Juris Rn. 7; 13.06.2008, V ZR 114/07, Juris Rn. 24 ff.).

    Nur so kann die Gesellschaft sicher sein, dass er keine Ansprüche mehr geltend macht, wenn z.B. die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend wirksam wird (vgl. BGH Urteil vom 3.06.2008, V ZR 114/07, Juris Rn. 31 ff.).

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Wird dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht, kann das als Mittel der Aufklärung genügen (BGH vom 21.03.2005, II ZR 140/03, Juris Rn. 36, 39vom 14.05.2012, II ZR 69/12, Rn. 10).

    Wenn das anstelle des Gründungsgesellschafters mit den Beitrittsverhandlungen und der Aufklärung beauftragte Vertriebsunternehmen weitere Untervermittler zugezogen hat, führt dies zur Haftung der Gründungsgesellschafter nach § 278 BGB für ein Verschulden der Untervermittler, wenn mit ihrem Einsatz gerechnet werden musste (vgl. BGH vom 14.05.2012, II ZR 69/12, Rn. 11 ff.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Wird dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht, kann das als Mittel der Aufklärung genügen (BGH vom 21.03.2005, II ZR 140/03, Juris Rn. 36, 39vom 14.05.2012, II ZR 69/12, Rn. 10).

    Der Anleger muss ferner darüber aufgeklärt werden, dass Entnahmen der gezahlten Einlagen schon ab dem Jahr nach dem Vertragsschluss zu einer Verringerung des für die Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals führen und sie in hohem Maße die Gefahr einer späteren Nachschusspflicht begründen (vgl. BGH vom 21.03.2005, II ZR 140/03, Juris Rn. 36).

  • OLG Hamm, 24.05.2006 - 8 U 201/05

    Anspruch auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen einer durch Ausscheiden eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    An dem Verfahren, in dem die Höhe der Abfindungsforderung ermittelt wird, ist der Zessionar dieser Forderung nicht beteiligt, selbst dann nicht, wenn der Zedent ausgeschieden war (vgl. BGH WM 1981, 648, 649, Juris Rn. 12; OLG Hamm NZG 2006, 823).
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Die Regelung des § 45 Abs. 1 S. 3 GKG gilt auch für die Drittwiderklage (vgl. OLG Celle BeckRS 2010, 63; OLG München NZM 2011, 175).
  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 273/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Tatsächliche Vermutung der Kausalität einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Bei einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die mangelhafte Prospektdarstellung oder die an ihre Stelle getretene Aufklärung der Vermittlerin entsprechend dem Emissionsprospekt für die Anlageentscheidung ursächlich war, da eine unzutreffende oder unvollständige Information in das Recht des Anlegers eingreift, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Projekt investieren will oder nicht (vgl. BGH vom 11.02.2014, II ZR 273/12, Rn. 10).
  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Die Regelung des § 45 Abs. 1 S. 3 GKG gilt auch für die Drittwiderklage (vgl. OLG Celle BeckRS 2010, 63; OLG München NZM 2011, 175).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 123/80

    Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage - Abtretung von Gesellschafteranteilen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    An dem Verfahren, in dem die Höhe der Abfindungsforderung ermittelt wird, ist der Zessionar dieser Forderung nicht beteiligt, selbst dann nicht, wenn der Zedent ausgeschieden war (vgl. BGH WM 1981, 648, 649, Juris Rn. 12; OLG Hamm NZG 2006, 823).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage: Entsprechende Anwendung auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2014 - 7 U 75/13
    Dies ist der Fall, wenn mit der Drittwiderklage die Feststellung begehrt wird, dass dem Zedenten keine Ansprüche zustehen (vgl. BGH Entscheidungen vom 30.09.2010, Xa ARZ 191/10, Juris Rn. 7; 13.06.2008, V ZR 114/07, Juris Rn. 24 ff.).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 223/13

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 223/13

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13   

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https://dejure.org/2013,58510
OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,58510)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,58510)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 7 U 75/13 (https://dejure.org/2013,58510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit der privaten Rechtsschutzversicherung bei berufsmäßiger Vermögensverwaltung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 114 ZPO, § 18 Abs 1 Buchst b ARB 1995
    Rechtsschutzversicherung: Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Klage durch den Versicherungsnehmer; fehlerhafte Anlageberatung einer Bank

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit der privaten Rechtsschutzversicherung bei berufsmäßiger Vermögensverwaltung

  • rechtsportal.de

    ARB-RU 95 § 25 Abs. 1 S. 2
    Leistungsfreiheit der privaten Rechtsschutzversicherung bei berufsmäßiger Vermögensverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit der privaten Rechtsschutzversicherung bei berufsmäßiger Vermögensverwaltung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit der privaten Rechtsschutzversicherung bei berufsmäßiger Vermögensverwaltung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen; er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 17).

    Denn für den Ursachenzusammenhang zwischen einer fehlerhaften Aufklärung und der Anlageentscheidung spricht eine durch die Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 ff; Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 66).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Prospekt dem Anleger so rechtzeitig vor der Anlageentscheidung übergeben wird, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10 BGHZ 193, 159 Rn. 20 f.).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Erfolgsaussicht ist dann gegeben, wenn der Rechtsstandpunkt des Versicherungsnehmers auf der Grundlage seines Vorbringens vertretbar ist und eine Beweisführung möglich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160 Rn. 5 zum Prozesskostenhilfeverfahren).

    Dies würde den eng begrenzten Rahmen der vorweggenommenen Beweiswürdigung sprengen (vgl. zur Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 Rn. 5; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1959 - III ZR 111/58, VersR 1960, 62 Rn. 27).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Denn erforderlich für eine korrekte Aufklärung über Rückvergütungen ist, dass dargestellt wird, dass diese an die ... fließen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, NJW 2013, 1801 Rn. 13).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Denn die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159 Rn. 18 ff).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Denn für den Ursachenzusammenhang zwischen einer fehlerhaften Aufklärung und der Anlageentscheidung spricht eine durch die Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 ff; Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 66).
  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Dies würde den eng begrenzten Rahmen der vorweggenommenen Beweiswürdigung sprengen (vgl. zur Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 Rn. 5; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1959 - III ZR 111/58, VersR 1960, 62 Rn. 27).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Offensichtlichkeit setzt nicht voraus, dass die Aussichtslosigkeit gewissermaßen auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 1990 - 2 BvE 2/90, BVerfGE 82, 316 Rn. 8).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Die Aussichtslosigkeit der Berufung ist auch offensichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01, NJW 2002, 814 Rn. 11 zur Offensichtlichkeit).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die dem Tatrichter für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 66/12, VersR 2013, 359 Rn. 10).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 18 Abs. 1 b ARB-RU 95 entsprechend der Grundsätze zu § 114 ZPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - IV a ZR 76/86, NJW 1988, 266 Rn. 7).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04

    Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung für die Geltendmachung von

  • LG Berlin, 13.05.2014 - 7 O 440/13

    Rechtsschutzdeckung für Rückabwicklung einer Kapitalanlage: Fragen des

    Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Regelung in § 17 Abs. 6 ARB-RU 98 vorliegend unwirksam ist (so etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 7 U 75/13, Anlage K11 = Bl. 50, 55 d. A.), denn es liegt schon tatbestandlich keine Obliegenheitsverletzung vor.
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