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   OLG Hamm, 17.06.2014 - I-7 U 77/13   

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https://dejure.org/2014,19327
OLG Hamm, 17.06.2014 - I-7 U 77/13 (https://dejure.org/2014,19327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2014 - I-7 U 77/13 (https://dejure.org/2014,19327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - I-7 U 77/13 (https://dejure.org/2014,19327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Unentgeltliche Vermittlung eines Gebrauchtwagens

  • openjur.de

    Unentgeltliche Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen, Autohändler, Gefälligkeit, Vollkaskoversicherung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unentgeltliche Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen, Autohändler, Gefälligkeit, Vollkaskoversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
    Ansprüche des Verkäufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen ein Autohaus auf Freistellung von Verpflichtungen aus der Finanzierung des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges aus Gefälligkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges aus Gefälligkeit

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Händler-Pflichten bei der GW-Vermittlung - Fahrzeuge müssen nachts keinesfalls in gesicherten Raum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.05.2005 - 2 O 32/04
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Anders als in dem vom Kläger zitierten, vom Landgericht Waldshut-Tiengen entschiedenen Fall (Urteil vom 13.05.2005, 2 O 32/04 - juris Rn.32) handelte es sich hier weder um ein seltenes älteres Fahrzeug mit Sammlerwert, das nicht mit einer Wegfahrsperre versehen gewesen wäre, noch hat die Beklagte das Fahrzeug an einer nicht einsehbaren Fläche abgestellt, an der es in besonderer Weise der Diebstahlgefahr ausgesetzt gewesen wäre.
  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97

    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (vgl. BGH, NJW 2011, 1726 - juris Rn.11; NJW 1986, 1099 - juris Rn.15 - im Hinblick auf das Schadensrisiko bei Probefahrten; a.A. OLG Hamm, 28. Senat, NJW-RR 1999, 777 - juris Rn.21 - unter Hinweis auf den für das Kommissionsgeschäft geltenden § 390 Abs. 2 HGB).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Ein anderer Streitgegenstand ist demgegenüber dann gegeben, wenn der betreffende Sachverhalt seinem Wesen nach als ein anderes, selbständiges Geschehen erscheint (vgl. etwa BGH MDR 1997, 1021; NJW 1996, 2869; 1981, 2306).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85

    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (vgl. BGH, NJW 2011, 1726 - juris Rn.11; NJW 1986, 1099 - juris Rn.15 - im Hinblick auf das Schadensrisiko bei Probefahrten; a.A. OLG Hamm, 28. Senat, NJW-RR 1999, 777 - juris Rn.21 - unter Hinweis auf den für das Kommissionsgeschäft geltenden § 390 Abs. 2 HGB).
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Ein anderer Streitgegenstand ist demgegenüber dann gegeben, wenn der betreffende Sachverhalt seinem Wesen nach als ein anderes, selbständiges Geschehen erscheint (vgl. etwa BGH MDR 1997, 1021; NJW 1996, 2869; 1981, 2306).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (vgl. BGH, NJW 2011, 1726 - juris Rn.11; NJW 1986, 1099 - juris Rn.15 - im Hinblick auf das Schadensrisiko bei Probefahrten; a.A. OLG Hamm, 28. Senat, NJW-RR 1999, 777 - juris Rn.21 - unter Hinweis auf den für das Kommissionsgeschäft geltenden § 390 Abs. 2 HGB).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13
    Ein anderer Streitgegenstand ist demgegenüber dann gegeben, wenn der betreffende Sachverhalt seinem Wesen nach als ein anderes, selbständiges Geschehen erscheint (vgl. etwa BGH MDR 1997, 1021; NJW 1996, 2869; 1981, 2306).
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